Hessischer Arzt verhängt Kopftuchverbot

03.09.2010


Wächtersbach - Ein Allgemeinmediziner aus dem osthessischen Wächtersbach hat in seiner Praxis ein „striktes Verbot“ von Kopftüchern verhängt. Außerdem verlangt er von seinen muslimischen Patienten Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Auch Familien mit mehr als fünf Kindern will er künftig nicht mehr behandeln.

Der Arzt bestätigte einen Bericht der „Gelnhäuser Neuen Zeitung“. Diese hatte berichtet, dass der Mediziner Aushänge mit den drei Verboten im Außenbereich seiner Praxis angebracht habe. Der Nachrichtenagentur dpa sagte der Arzt, er habe seit Jahren große Schwierigkeiten bei der Behandlung muslimischer Patienten, ihm sei jetzt „der Kragen geplatzt“. Deshalb habe er einige „Spielregeln“ formuliert und in seiner Praxis aufgehängt.

Der Lokalpresse zufolge drohen dem Mediziner nun Konsequenzen durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer Hessen. „Der Aushang ist verwerflich und absolut inakzeptabel. Der Arzt verstößt in hohem Maße gegen seine vertragsärztliche Pflicht. Wir prüfen, ob wir ein Disziplinarverfahren einleiten“, hieß es seitens der KV. Auch die Landesärztekammer habe die Sache zur Prüfung an ihre Rechtsabteilung weitergeleitet.
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Wenn Hotels, Veranstalter und Wirte sich mit offizieller Segnung weigern dürfen Rechten die Bedienung zu verweigern bzw. ihnen keine Räume zu vermieten, dann darf dieser Arzt sicherlich auch verlangen, daß seine Patienten sich an seine Regeln halten.