Der muss sich nur standhaft weigern, Gefälligkeits - Krankenscheine auszustellen, dann bleiben alle manischen Patienten weg, auch die muselmanischen.
Der muss sich nur standhaft weigern, Gefälligkeits - Krankenscheine auszustellen, dann bleiben alle manischen Patienten weg, auch die muselmanischen.
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
Wie begriffstutzig bist du eigentlich Felix, oder leides du unter Dyslexie, es wurde schon oft genug darauf hingewiesen das § 19 AGG die Weltanschauung nicht enthält, jedoch Religion, Ethnie etc. Lass also die dämlichen Vergleiche, wenn die Gesetzeslage hinsichtlich der Hotelgeschichte klar ist, selbst wenn sie zu kritisieren ist.
Im Übrigen können wir das AGG einmal außen vor lassen, denn das Verhalten verstösst gegen die Mantelverträge der Kassenärztlichen Vereinbarung, gegen die Satzungen der Ärtztekammer etc. pp.
Ein Arzt kann zwar Behandlungen ablehnen, aber das nur in einem festgesetzten Rahmen.
Aber anstatt den Arzt hier einfach zur Strafe zu verdonnern, sollten sich die betroffenen Stellen mal mit den Ursachen für sein Verhalten beschäftigen.
Es wird Zeit, das klare Anforderungen an Einwanderer etc. pp. gestellt werden und das Nicht-Einhalten dieser Anforderungen Sanktionen nach sich zieht.
Das Aufenhaltsrecht muss absolut geändert werden, die unbefristete Aufenthaltsgehnemigung und Niederlassungsgenehmigung gehört abgeschafft, und durch ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Ausländer. die die Regeln und Anforderungen einhalten ersetzt. Wer die Regeln und Anforderungen nicht erfüllt, der fliegt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Hm, müsste hier nicht eigentlich eine Ausstrahlung von Grundrechten erfolgen? Ich meine, lt. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG darf ja niemand wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Ist dann § 19 AGG, wenn er ein Diskriminierungsverbot wegen der Religion, aber nicht wegen der Weltanschauung enthält, nicht wegen Verstoßes gegen diese Norm verfassungswidrig?
Mir ist schon bewusst, dass man die Weltanschauung weggelassen hat, um Sektenanhängern kein Futter für Klagen zu geben. Mir geht es jetzt mehr ums Grundsätzliche.
Außerdem halte ich das Gleichbehandlungsgesetz eh für verfassungswidrig. Wenn diskriminiert wird, ist das nicht unbedingt schlecht.
Mit Zimt und Zucker
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