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Thema: Wahlbetrug

  1. #1
    mit einem weichen V Benutzerbild von Verrari
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    Standard Wahlbetrug

    Kennt sich jemand mit der deutschen Justiz gut aus?

    Wir alle kennen das Spielchen, dass vor Wahlen großmundig alles mögliche versprochen wird. Wir alle kennen die Wahlprogramme und wissen auch, dass kaum etwas von diesen Programmen (nach der Wahl) jemals umgesetzt wird.

    Wieso ist es in einem angeblich demokratischen Land dann nicht möglich den Ausgang dieser Wahl im Nachhinein anzufechten?

    Ich kann jeden Vertrag anfechten, der die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält.
    Offenbar geht dies nicht bei Wahlen.
    Ich gebe meine Stimme ab, weil ich einer oder mehrerer Aussagen einer Partei Glauben schenkte, die diese dann nicht einhält.
    Oder ist es so, dass es sich bei meiner Stimmabgabe gar nicht um einen Vertrag (im rechtlichen Sinne) handelt? Falls NEIN, könnte ich mir diesen ganzen Zirkus doch eigentlich ersparen.

    Oder mach' ich jetzt einen gedanklichen Fehler??

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Machst Du.
    Weil Du dabei unterstellst, daß es sich bei Deiner Stimmenabgabe um einen Vertrag handelt.
    Außerdem findet nur eine einseitige Willensbekundung statt, nämlich Deine Stimme und eine mündliche Zusage, also wirklich Verrari, eine mündliche Zusage ist noch lange nicht rechtsverbindlich.
    Wir haben schon lange nicht mehr die Zeiten, als ein Handschlag noch etwas wert gewesen ist.

    Nein, auch wenn es schmerzlich ist, diesen nicht existierenden Vertrag kannst Du nicht anfechten, jedenfalls nicht mit der Argumentation welche Du hier angeführt hast.
    Ist zwar Schei*** aber nicht zu ändern.

    Und das mit dem Ersparen, nun, sieh es wie bei einem Unternehmen welches eine Umfrage über die Akzeptanz ihrer Produkte etabliert.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #3
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen
    Kennt sich jemand mit der deutschen Justiz gut aus?

    Wir alle kennen das Spielchen, dass vor Wahlen großmundig alles mögliche versprochen wird. Wir alle kennen die Wahlprogramme und wissen auch, dass kaum etwas von diesen Programmen (nach der Wahl) jemals umgesetzt wird.

    Wieso ist es in einem angeblich demokratischen Land dann nicht möglich den Ausgang dieser Wahl im Nachhinein anzufechten?

    Ich kann jeden Vertrag anfechten, der die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält.
    Offenbar geht dies nicht bei Wahlen.
    Ich gebe meine Stimme ab, weil ich einer oder mehrerer Aussagen einer Partei Glauben schenkte, die diese dann nicht einhält.
    Oder ist es so, dass es sich bei meiner Stimmabgabe gar nicht um einen Vertrag (im rechtlichen Sinne) handelt? Falls NEIN, könnte ich mir diesen ganzen Zirkus doch eigentlich ersparen.

    Oder mach' ich jetzt einen gedanklichen Fehler??
    Ich sehe die Mandatserteilung durch die Wähler auch als Vertrag an. Allerdings hat immer derjenige die Definitionsmacht darüber, was Recht und was Unrecht ist, der auch die politische Macht hat.

    Wenn sich der deutsche Volkssouverän und Hausherr in diesem Land von seinem Dienstpersonal auf der Nase herumtanzen lässt, ist er selbst schuld dran.

    Auf jeden Fall bezahlt der Hausherr die Rechnungen, auch wenn er seinem Personal Blankovollmachten erteilt und es nicht überwacht.

  4. #4
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Machst Du.
    Weil Du dabei unterstellst, daß es sich bei Deiner Stimmenabgabe um einen Vertrag handelt.
    Außerdem findet nur eine einseitige Willensbekundung statt, nämlich Deine Stimme und eine mündliche Zusage, also wirklich Verrari, eine mündliche Zusage ist noch lange nicht rechtsverbindlich.
    Das glaube ich einfach nicht.
    Falls ich in der Schule richtig aufgepasst haben sollte (und meistens habe ich das auch), dann sind auch mündlich abgeschlossene Verträge rechtsverbindlich.

    Ich gebe Dir insofern recht, als dass ich nicht genau weiß, ob es bei einer Stimmabgabe bei einer Wahl sich tatsächlich um einen Vertrag handelt oder nicht.

    GG146, sieht so aus als wärst Du nun gefordert.

  5. #5
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen
    GG146, sieht so aus als wärst Du nun gefordert.
    Hast Du mal den Text unter dem Link in meiner Sig. gelesen? Ich habe in dieser Hinsicht mehr getan, als jemals jemand von mir gefordert hat, aber ich kann nicht zaubern und ich bin auch kein Psychiater.

    Wenn sich die Mehrheit - der Volkssouverän und Hausherr - vom eigenen Personal wie Leibeigene im Mittelalter von ihren Herren behandeln lassen will, dann wird dieser Hausherr eben erstmal Gras fressen müssen, bevor hier die Verhältnisse geradegerückt werden können.

  6. #6
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Übrigens...

    zum Thema "Mandatsvertrag" siehe Beitrag #2 auf diesem thread des Querdenkerforums:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Den Ausführungen dieses Teilnehmers schliesse ich mich vollinhaltlich an.

  7. #7
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Hast Du mal den Text unter dem Link in meiner Sig. gelesen? Ich habe in dieser Hinsicht mehr getan, als jemals jemand von mir gefordert hat, aber ich kann nicht zaubern und ich bin auch kein Psychiater.

    Wenn sich die Mehrheit - der Volkssouverän und Hausherr - vom eigenen Personal wie Leibeigene im Mittelalter von ihren Herren behandeln lassen will, dann wird dieser Hausherr eben erstmal Gras fressen müssen, bevor hier die Verhältnisse geradegerückt werden können.
    Erst jetzt habe ich den Link in Deiner Signatur gelesen, und ich muss sagen, das ist hochinteressant, was ich da lese.
    Aber es hilft mir nicht wirklich weiter. Was mir fehlt, ist der der Glaube daran!
    Trotzdem, vielen Dank für den Hinweis auf diesen Link!!!!!

  8. #8
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen
    Erst jetzt habe ich den Link in Deiner Signatur gelesen, und ich muss sagen, das ist hochinteressant, was ich da lese.
    Aber es hilft mir nicht wirklich weiter. Was mir fehlt, ist der der Glaube daran!
    Trotzdem, vielen Dank für den Hinweis auf diesen Link!!!!!
    Das sollte mal eine neue Partei werden, wegen der Zersplitterung der Kleinparteienszene haben wir dann aber lieber einen e. V. gegründet, der Kleinparteien mit verwandten Inhalten in ihrem Kernprogramm auf den gemeinsamen Nenner zu ziehen verucht.

    Kannst ja mal auf das Forum gucken, ich habe die 25 geeigneten (von mehreren hundert, deren Programm ich mir angeguckt habe) Parteien eingeladen, ein eigenes Unterforum bei uns zu beziehen. Acht haben das Angebot angenommen ...

  9. #9
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Auch mündliche Verträge sind gültig.

  10. #10
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Wahlbetrug

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Auch mündliche Verträge sind gültig.
    Wenn Du Zeugen hast. Aber wehe, der Gegner hat mehr davon.

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