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Di, 27. April 2021
Von Elias Huber
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte übt scharfe Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. Nun werde sich kein Richter mehr trauen, eine Maßnahmen-kritische Entscheidung zu fällen, sagte ein Sprecher.
Am Montag hat die Polizei die Privatwohnung, das Büro und das Auto eines Weimarer Richters durchsucht, der Anfang April einen Beschluss gegen Corona-Maßnahmen gefällt hatte. Auch ein Mobiltelefon sei “sichergestellt” worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber TE. Dem Richter werde im Zusammenhang mit dem Beschluss Rechtsbeugung vorgeworfen.
Nun äußern mehrere Beobachter scharfe Kritik. “Wir sind entsetzt”, sagte ein Sprecher des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte gegenüber TE. “Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht.”
Zudem dürfte die Durchsuchung “rechtswidrig” sein, erklärte der Sprecher weiter. Vieles spreche dafür, dass der Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht sauber geprüft hätten. “Der Wortlaut des Paragraphen 1666 Abs. 4 BGB lässt eine Anordnung auch gegenüber der öffentlichen Hand zu. Die einschlägige Kommentierung zu dieser Norm hat dies bislang unter Verweis auf eine gerichtliche Entscheidung gegenüber einer geschlossenen Psychiatrie als Trägerin der Staatsgewalt für zulässig erklärt”, führte der Mann aus.
Zwar möge die Entscheidung “ungewöhnlich” sein, aber sie bewege sich “völlig” im Bereich der bisherigen juristischen Dogmatik. “Eine Rechtsbeugung kommt nur bei krassen und willkürlichen Überschreitungen des geltenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Tatsächliche Anhaltspunkte eines solcherart krassen Falls sind nicht erkennbar“, sagte der Mann.
Auch auf sozialen Medien kam Kritik auf. Der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe mutmaßte, dass die Staatsanwälte auf Weisung der Politik agieren könnten. “Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen?”, schrieb der Politiker. Staatsanwälte seien nicht wie Richter unabhängig, sondern Teil “der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive”. Luthe brachte einen Untersuchungsausschuss ins Spiel.
Der Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig erklärte auf Telegram, es sei jetzt jegliche Grenze des Anstands und des Rechts durchbrochen. “Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratische Rechtsstaates, wird ohne Wimpernzucken abgeräumt”, schrieb er.
Der Verteidiger des Richters erklärte gegenüber RND, der Vorwurf der Rechtsbeugung sei “objektiv und subjektiv völlig unhaltbar”. Weiter sagte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate: “Was der Richter geschrieben hat, mag mit guten Argumenten bestritten werden, es ist aber sorgfältig begründet und keineswegs abwegig. Hier den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, kann nur eine Justiz, die im vorauseilenden Gehorsam die zu erwartenden Gängelungen durch die Exekutive schon vorwegnimmt.“
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