Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.
Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen efüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen.
Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024.
Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.
Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.