"Wie soziale Ausgrenzung funktioniert: Getränke Lehmann verlangt von „Flaschensammlern“ eine Gewerbeerlaubnis - tun sie zwar nicht wirklich, aber der Mitarbeiter im Markt verweigerte unter Hinweis auf anliegendes Rundschreiben meinem obdachlosen Mandanten die Annahme von 15 leeren Flaschen weil er keine Angaben zu Adresse und USt-IdNr. machen konnte:"
Samir Rezgui:
Ausgleichende Gerechtigkeit:
"Während die Geschäftsführung meinte, das Problem so gelöst zu haben, meldete sich am Mittwochnachmittag Horst Lehmann als Inhaber der Horst Lehmann Getränke GmbH zu Wort: „Ich distanziere mich von dem Schreiben der Geschäftsführung. Der zuständige Geschäftsführer wurde mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Es werden weiterhin alle Pfandflaschen zurückgenommen. Es tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.“"