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Thema: Winterreifenpflicht?????

  1. #101
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Ja.
    Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.

  2. #102
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Der Winter kommt sicher erst wieder frühestens im Januar. Aufgrund des Klimawandels und der Einwanderungspolitik.
    Deshalb kann man wahrscheinlich bis Dezember locker mit Sommerreifen fahren.
    Unter +10° sind Winterreifen die bessere Wahl, da weichere Gummimischung. Ab Ende Oktober bis Ende April fahre ich immer mit Winterreifen.

  3. #103
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Unter +10° sind Winterreifen die bessere Wahl, da weichere Gummimischung. Ab Ende Oktober bis Ende April fahre ich immer mit Winterreifen.
    Es sind eher 7 Grad und es hängt vom Reifen ab.

  4. #104
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.
    Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.

  5. #105
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.
    Aber ganz sicher nicht, wenn ich als Halter wissentlich ein nicht mehr verkehrstaugliches Fahrzeug jemandem ausleihe und dem Ausleiher die Mängel vorsätzlich verschweige.

  6. #106
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Aber ganz sicher nicht, wenn ich als Halter wissentlich ein nicht mehr verkehrstaugliches Fahrzeug jemandem ausleihe und dem Ausleiher die Mängel vorsätzlich verschweige.
    §23, Abs. 2 StVO sagt:
    Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

    Da steht nix von Halter - da steht eindeutig dass erst einmal der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich ist und Du hast nun einmal vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle zu machen um zu prüfen, dass auch alles ordnungsgemäß funktioniert. Macht im Pkw-Sektor zwar Niemand - ändert aber nichts daran, dass dies die Pflicht eines Fahrzeugslenkers ist und dies unter seine Verantwortung fällt.

    Gut, schränke ich das IM;MER ein und sage - es sei denn der Halter verschweigt nicht erkennbare Mängel.

  7. #107
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    §23, Abs. 2 StVO sagt:
    Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

    Da steht nix von Halter - da steht eindeutig dass erst einmal der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich ist und Du hast nun einmal vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle zu machen um zu prüfen, dass auch alles ordnungsgemäß funktioniert. Macht im Pkw-Sektor zwar Niemand - ändert aber nichts daran, dass dies die Pflicht eines Fahrzeugslenkers ist und dies unter seine Verantwortung fällt.

    Gut, schränke ich das IM;MER ein und sage - es sei denn der Halter verschweigt nicht erkennbare Mängel.
    Man muss unterscheiden, ob der Ausleiher eines Fahrzeugs durch Überladung, falsche Ladungssicherung oder einen sonstigen Nutzungsfehler gegen die StVO verstößt, oder ob der Halter den technisch unzureichenden Zustand des Fahrzeugs zu verantworten hat.

    Wenn ich beispielsweise als Halter einen Schaden an der Lenkung, der nur sporadisch auftritt, beim Ausleihen verschweige, bin ich als Halter verantwortlich.

    Oder - um zum Thema zurückzukommen - dem Sohn ein Auto überlasse, das trotz entsprechender Witterungsverhältnisse nicht mit der geeigneten Bereifung ausgerüstet ist, bin ich als Halter ebenfalls verantwortlich - zumindest mit einer gerichtlich zu klärenden Teilschuld.

  8. #108
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    :D AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Je nachdem bin ich im Winter (außerorts) teilweise lieber auf ungeräumten "Neben"straßen unterwegs, weil da der Verkehr in der Regel rollt, während man auf den Hauptstraßen teilweise kein Durchkommen mehr ist. So lange ich die Streckenbegremzungen noch erkennen kann ist für mich alles gut...
    kann ich verstehen, würde ich auch so machen, aber wenn ich hier bei uns von nebenstraßen rede, sind das die straßen, die sich zwischen den häusern befinden und in der regel auf beiden seiten zugeparkt sind.

    und wenn das teil dann noch überfroren ist, kommste ganz schnell ins schwitzen.

    vor ein paar jahren hatten wir so eine situation und ich bin ohne zutun meinerseits regelrecht in die parklücke über die eisbröckel reingerutscht.

    hat gepaßt und als ich das auto wieder gebraucht habe, war das eis weg.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  9. #109
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.
    Da bin ich ziemlich schmerzfrei - wer sich wissentlich ans Steuer eines "verkehrsunsicheren" Lkw (oder auch Pkw) setzt,, dem gehört der Schein genommen. Da gilt für mich keine Ausrede. Wenn man die eigene Gesundheit, das eigene Leben riskieren will - so what - man riskiert aber die Gesundheit, das Leben eines Dritten (und zwar vorsätzlich) und da hat der Spaß bei mir ein Ende.

  10. #110
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Man muss unterscheiden, ob der Ausleiher eines Fahrzeugs durch Überladung, falsche Ladungssicherung oder einen sonstigen Nutzungsfehler gegen die StVO verstößt, oder ob der Halter den technisch unzureichenden Zustand des Fahrzeugs zu verantworten hat.

    Wenn ich beispielsweise als Halter einen Schaden an der Lenkung, der nur sporadisch auftritt, beim Ausleihen verschweige, bin ich als Halter verantwortlich.

    Oder - um zum Thema zurückzukommen - dem Sohn ein Auto überlasse, das trotz entsprechender Witterungsverhältnisse nicht mit der geeigneten Bereifung ausgerüstet ist, bin ich als Halter ebenfalls verantwortlich - zumindest mit einer gerichtlich zu klärenden Teilschuld.
    Darin unterscheiden wir uns halt - ich mache für mein Tun keinen Dritten verantwortlich und wenn ich mich trotz erkennbarem Mangel an das Steuer eines Kfz setze, dann bin ich verantwortlich und kein Dritter und kann diesen Dritten dann auch nicht in Haftung nehmen.

    Wenn dieser Dritte mir einen nicht erkennbaren Mangel nicth anzeigt ist es eine ganz andere Schiene.

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