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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #631
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zu dem rassistischen BRD-Geschwafel von "Krieg, Gewalt, Krankheit, Hunger" hier noch eine Studie des Weltwirtschaftsforums.

    "Deutschland wird immer unsicherer – so die Davoser Wirtschaftsexperten

    Nach einer alle zwei Jahre veröffentlichten Studie, dem „Travel and Tourism Competitiveness Report 2017“, den das renommierte Weltwirtschaftsforum in Davos herausgibt, ist die Bundesrepublik im Ranking in der Kategorie Sicherheit um 31 Plätze gegenüber 2015 gefallen und wird von den Wirtschaftsexperten zwischen der Mongolei und Gambia auf Platz 51 eingestuft.
    "

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    Ruanda, ein ehemaliges Bürgerkriegsland, liegt dagegen auf Platz 9. Weit vor der BRD auf Platz 51. Soviel zur BRD-Propaganda, die hier einige BRD-Propagandisten ständig kolportieren.
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  2. #632
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Die Welt kann Afrika nicht helfen, solange die Afrikaner ihre Fortpflanzungsstrategie nicht ändern.

    Schön, ich gebe zu, dass die Indianer, die Aborigines und vermutlich einige andere indigene Völker irgendwo auf der Welt der europäischen Fortpflanzungskultur längst vergangener Jahrhunderte zum Opfer fielen. Aber ich sehe diese Vergangenheit nicht als hinreichenden Grund dafür an, mich freiwillig in ein Reservat zu begeben.

    Was letztendlich ein guter Grund ist, den Afrikanern Kalaschnikows statt Brunnenbohrgerät zu liefern. Das ist zwar nicht nett, und es funktioniert auch nur bescheiden, aber es ist immerhin etwas.
    Schon wieder diese europäische Hybris, resultierend aus verflossenen Zeiten. Was die Europäer liefern, ist doch irrelevant. Die Chinesen sind auf ganz anderen Gebieten aktiv.

    U.a. auch mit Eisenbahnen: Siehe hier: [Links nur für registrierte Nutzer]
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  3. #633
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Die Welt kann Afrika nicht helfen, solange die Afrikaner ihre Fortpflanzungsstrategie nicht ändern.

    Schön, ich gebe zu, dass die Indianer, die Aborigines und vermutlich einige andere indigene Völker irgendwo auf der Welt der europäischen Fortpflanzungskultur längst vergangener Jahrhunderte zum Opfer fielen. Aber ich sehe diese Vergangenheit nicht als hinreichenden Grund dafür an, mich freiwillig in ein Reservat zu begeben.

    Was letztendlich ein guter Grund ist, den Afrikanern Kalaschnikows statt Brunnenbohrgerät zu liefern. Das ist zwar nicht nett, und es funktioniert auch nur bescheiden, aber es ist immerhin etwas.
    Hallo FranzKonz, guten Morgen und eine schöne Woche. Sicher willst Du nicht in ein Reservat gehen. Wenn ich bei schönem Wetter - heute ist der Regenmann angesagt - ins Städtchen schlendere komme ich mir manchmal vor wie in einem Reservat. Jede Menge kleine, schreiende Bälger und jede Bank in den Parkanlagen und Plätzen ist mit Kopftücher besetzt. Weil ich aber hier zu Hause bin quetsche ich mich irgendwo dazwischen, wenn Blicke töten könnten wäre ich schon lange entsorgt.

    Den Rücken halte ich mir aber immer frei böse Blicke sind nicht so schlimm wie ein Messer.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #634
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich noch an Ausführungen zur Notwehr von Dir, die nicht wirklich davon zeugten. Was ist denn Deine Qualifikation? So wie ich das verstanden habe hast Du n Türsteher-Unternehmen? Oder bist Du Strafrechtler? Dass sich angestellte Gorillas immer mal wieder vor Gericht auf's Notwehrrecht berufen, fände ich als Qualifikation relativ dürftig.
    Nicht ablenken. Hier gehts um Notwehr, nicht um angebliche Qualifikationen. Ich bin Praktiker und poste zum Thema. Ich erinnere mich noch an Ausführungen von dir in den Notwehrthreads, die genau wie hier nie mit dem Thema Notwehr zu tun hatten. Schon damals hast du nur ständig vorgeschoben, Jurist zu sein, statt substanzielle Beiträge zur Notwehr zu posten, aus denen das hevorgeht.

    Im übrigen habe ich Dutzende Sach- Beiträge zu Notwehr gepostet und mit Gerichtsurteilen ( BGH: Hells Angel usw... ) belegt , auf die du nie konkret eingegangen bist, geschweige denn sie als unzutreffend widerlegt hast, sondern dich wie auch jetzt wieder immer nur hinter allgemeinem und nebulösem Geschwafel " ich bin blablabla... das überzeugt mich nicht wirklich " versteckt hast.

    Das sich ahnungslose Luschen im Internet immer mal wieder als angebliche Juristen aufspielen und tarnen, finde ich als Qualifikation relativ dürftig. Werde endlich konkret, und weise mir nach , was an welcher meiner Beiträge falsch war. Auf allgemeines Hochstapel Geschwafel " ich bin gebildet, bin das und das, hab das und das studiert " blablabla gehe ich gar nicht mehr ein. Was dich " wirklich überzeugt " ist für mich völlig irrelevant.

    Notwehr ist die erforderliche und gebotene Verteidigung. Erklär mal was konkret erforderlich und geboten ist, und beweise, dass du wenigstens den Paragraphen gelesen und verstanden hast, und abgebrochener 4 Punkte Jurist bist.

  5. #635
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rumpelstilz Beitrag anzeigen
    Schon wieder diese europäische Hybris, resultierend aus verflossenen Zeiten. Was die Europäer liefern, ist doch irrelevant. Die Chinesen sind auf ganz anderen Gebieten aktiv.

    U.a. auch mit Eisenbahnen: Siehe hier: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Mag sein. Aber die Chinesen predigen der Welt keine Moral, und ihr Bevölkerungsüberschuß kommt auch nicht hierher um uns auf den Geist zu gehen oder gar auf der Tasche zu liegen.

    Die Chinesen, die man hierzulande trifft, sind nett, freundlich, liegen uns nicht auf der Tasche und belasten unsere Kriminalstatistik nicht. Lediglich auf Neuschwanstein sind sie durch die pure Anzahl ein wenig nervig.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #636
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Ja, aber Du konntest weder zeigen, dass die Metapher falsch ist, noch dass der Denkansatz falsch ist.
    Auch hier liegt, wie immer bei dir, nicht in der Kürze die Würze. Ich habe konsistent nachgewiesen das dein Ei im Sachverhalt der zur Debatte stand, faul war.

    Der Zustrom von Fremden hat ein Faß bei vielen zum Überlaufen gebracht. In dem Fass war schon vorher viel unverdautes Zeugs drin. Also ist dein Kurzschluss auch falsch. Halt wie immer.

  7. #637
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Ja, korrekt. Sie gehören hier einfach nicht hin. Das ist nicht ihr gewohntes Umfeld, weder klimatisch noch sonstwas. Aber wenn sie zuhause einfach nicht leben können wegen Krieg, Gewalt, Krankheit, Hunger? Was dann? Warum hilft die Welt Afrika nur so zögerlich und punktuell? Warum liefert die Welt auch noch munter Waffen nach Afrika statt Brunnbohrgerät?
    Raushalten, nicht einmischen ist die Devise. Durch Einmischung ist das ganze entstanden.

  8. #638
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Auch hier liegt, wie immer bei dir, nicht in der Kürze die Würze. Ich habe konsistent nachgewiesen das dein Ei im Sachverhalt der zur Debatte stand, faul war.

    Der Zustrom von Fremden hat ein Faß bei vielen zum Überlaufen gebracht. In dem Fass war schon vorher viel unverdautes Zeugs drin. Also ist dein Kurzschluss auch falsch. Halt wie immer.
    Du spielst wieder die Taube auf dem Schachbrett.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  9. #639
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nicht ablenken. Hier gehts um Notwehr, nicht um angebliche Qualifikationen. Ich bin Praktiker und poste zum Thema. Ich erinnere mich noch an Ausführungen von dir in den Notwehrthreads, die genau wie hier nie mit dem Thema Notwehr zu tun hatten. Schon damals hast du nur ständig vorgeschoben, Jurist zu sein, statt substanzielle Beiträge zur Notwehr zu posten, aus denen das hevorgeht.

    Im übrigen habe ich Dutzende Sach- Beiträge zu Notwehr gepostet und mit Gerichtsurteilen ( BGH: Hells Angel usw... ) belegt , auf die du nie konkret eingegangen bist, geschweige denn sie als unzutreffend widerlegt hast, sondern dich wie auch jetzt wieder immer nur hinter allgemeinem und nebulösem Geschwafel " ich bin blablabla... das überzeugt mich nicht wirklich " versteckt hast.

    Das sich ahnungslose Luschen im Internet immer mal wieder als angebliche Juristen aufspielen und tarnen, finde ich als Qualifikation relativ dürftig. Werde endlich konkret, und weise mir nach , was an welcher meiner Beiträge falsch war. Auf allgemeines Hochstapel Geschwafel " ich bin gebildet, bin das und das, hab das und das studiert " blablabla gehe ich gar nicht mehr ein. Was dich " wirklich überzeugt " ist für mich völlig irrelevant.

    Notwehr ist die erforderliche und gebotene Verteidigung. Erklär mal was konkret erforderlich und geboten ist, und beweise, dass du wenigstens den Paragraphen gelesen und verstanden hast, und abgebrochener 4 Punkte Jurist bist.
    Naja die Frage nach Deiner Qualifikation ist schon berechtigt, vor dem Hintergrund, dass Du Dich als "Strafrechtsexperten" bezeichnest. Was einen Experten ausmacht wird ja oft verschieden beurteilt.

    Die Notwehr ist im Übrigen kein besonders komplexes Thema. Sowohl Rechtsprechung als auch Literatur haben darüber Jahrzehnte sinniert. Ein heute eher uninteressantes Thema.

    Um Deinem Wunsch zu entsprechen und etwas Deiner Meinung nach Substanzielles zu liefern:

    Die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung setzt zunächst Mal die Geeignetheit der Verteidigungshandlung voraus. D.h., dass die Verteidigungshandlung nach der obj. Sachlage des konkreten Einzelfalls ggeignet sein muss, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest abzuschwächen usw. Dazu muss das eingesetzte Verteidigungsmittel das relativ mildeste Mittel zur Abwehr sein. Das bestimmt sich allerdings aus der obj. ex-ante-Perspektive der konkreten "Kampflage". Wenn dem Verteidiger also mehrere Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen, hat er stets das mildeste zu wählen. Dabei kann er aber das rechtsschutzintensivste Mittel nehmen. Nicht zumutbar ist dem Verteidiger, ein Abwehrmittel zu wählen, dass etwa die Abwehrwahrscheinlichkeit verringert.
    Wichtig dabei: eine Abwägung betroffener Rechtsgüter findet nicht statt. Grundsätzlich lässt sich damit also zB ein Angriff auf Eigentum mit einer Verteidigung gegen die körperliche Unversehrtheit abwehren.
    Eine Einschränkung erfolgt dagegen beim Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe (Androhung, Stufentheorie usw.).

    Die Gebotenheit meint eine sozial-ethisch begründete Einschränkung erforderlicher, grundsätzlich gerechtfertigter Verteidigungshandlungen. Dazu gibt's von der Rspr. einige Fallgruppen, etwa der Angriff eines Schuldunfähigen.

    Zudem hat die Rspr. in diversen Entscheidungen klar gemacht, dass ein unerträgliches Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigungshandlung drohenden Rechtsgutsverletzung die erforderliche Verteidigung als Rechtsmissbrauch darstellen kann. Sie ist dann nicht geboten. Also immer dann, wenn "Unfug" mit erheblichen Angriffen auf Leib und Leben abgewehrt wird (basiert auf Art. 2 II a MRK).

    Falls ich falsch liege, bitte korrigieren. Ich meine, wir hatten uns Mal um die sozial-ethische Einschränkung und das "grobe" Missverhältnis gestritten.

  10. #640
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Ja, korrekt. Sie gehören hier einfach nicht hin. Das ist nicht ihr gewohntes Umfeld, weder klimatisch noch sonstwas. Aber wenn sie zuhause einfach nicht leben können wegen Krieg, Gewalt, Krankheit, Hunger? Was dann? Warum hilft die Welt Afrika nur so zögerlich und punktuell? Warum liefert die Welt auch noch munter Waffen nach Afrika statt Brunnbohrgerät?
    Warum helfen wir und nicht einfach mal selber?

    Hier die Platzierungen im Sicherheits-Ranking des „Travel and Tourism Competitiveness Report 2017“

    1. Finnland
    2. Vereinigte Arabische Emirate
    3. Island
    4. Oman
    5. Hongkong
    6. Singapur
    7. Norwegen
    8. Schweiz
    9. Ruanda
    10. Katar
    11. Portugal
    12. Luxemburg
    13. Neuseeland
    14. Österreich
    15. Estland
    […]
    48. Polen
    49. Tadschikistan
    50. Mongolei
    51. Deutschland
    52. Gambia
    53. Griechenland
    […]
    126. Philippinen
    127. Ukraine
    128. Honduras
    129. Kenia
    130. Ägypten
    131. Venezuela
    132. Nigeria
    133. Pakistan
    134. El Salvador
    135. Jemen
    136. Kolumbien

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    Liegt aber sicher an den vielen Nazis und der AfD!

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