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Thema: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

  1. #61
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    (....)

    Wenn man sich denn provozieren lässt.
    Man kann natürlich mit Scheuklappen durch unsere Lande gehen und überhaupt nichts mehr bemerken.

    Es gibt eben solche und solche Mitmenschen.

    Ich gehöre allerdings zu den Solchen und nehme sehr bewusst wahr, was um mich herum geschieht.

    Und da sehe ich nicht nur Musel-Tussen mit einem Kopftuch wie einer Sturmhaube SUVs steuern (Seitensicht vermutlich höchstens 45°), sondern ich sehe auch im Vorbeigehen deren anmaßend-arroganten Visagen, bei denen ich immer an eine bekannte Schuhmarke denken muss...

  2. #62
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Man kann natürlich mit Scheuklappen durch unsere Lande gehen und überhaupt nichts mehr bemerken.

    Es gibt eben solche und solche Mitmenschen.

    Ich gehöre allerdings zu den Solchen und nehme sehr bewusst wahr, was um mich herum geschieht.

    Und da sehe ich nicht nur Musel-Tussen mit einem Kopftuch wie einer Sturmhaube SUVs steuern (Seitensicht vermutlich höchstens 45°), sondern ich sehe auch im Vorbeigehen deren anmaßend-arroganten Visagen, bei denen ich immer an eine bekannte Schuhmarke denken muss...
    Du hast mich jetzt falsch verstanden - sich nicht provozieren zu lassen heißt nicht hinzunehmen, sondern zu demaskieren.

    Vereinfacht gesagt:
    Man fordert ja von muslimischer Seite den Respekt, die Toleranz, die Akzeptanz ein - wo aber bleibt der Repsekt, die Toleranz, die Akzeptanz von Seiten der Muslime, wenn Jermand sagt, das will er so nicht. Man will ja sich ja durch den eigenen Nichtrespekt, Nichtoleranz, Nichtakzeptanz gegenüber dem Anderen ganz bewusst ausgrenzen, dann soll man darüber aber auch nicht jammern und sich als Opfer sehen - sondern ist Täter.

    Die gute Frau in Kiel ist also nicht Opfer eine Uni-Vorschrift, sondern Auslöser und damit Täter infolge Ihrer Intoleranz, nicht vorhandenen Respektes und einer nicht vorhandenen Akzeptanz gegenüber Dritten. Wer Täter ist kann aber niemals Opfer sein.

  3. #63
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Ist mir scheißegal. Das ist Europa. Kopftuch runter oder raus aus der EU. In Saudi-Arabien fragt mich auch keiner, ob ich das Kreuz an der Halskette nur aus familiären Gründen trage, weil es ein Erbstück ist.
    Wenn "scheissegal" ist, ob ein Argument überhaupt funktioniert bzw. den Sachverhalt trifft, können wir den Faden ja dichtmachen oder in eine Dafür-dagegen-Umfrage ohne Diskussion umwandeln.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #64
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Wen interessiert es überhaupt, ob die zur Uni geht oder nicht? Warum studiert und lebt sie nicht in einem islamischen Land, wo sie sich voll verschleiert ihren Ernährungsstudien unter Ihresgleichen widmen kann? Immer diese inkonsequenten Konvertitten, die sich unter ihrem Vorhang nur all zu gerne die fetten westlichen Rosinen einverleiben, ansonsten sektiererisch provozieren wollen.
    Sollten alle Konservativen nach Polen, Sozialisten nach Kuba und alle Anarchisten in internationale Gewässer umziehen? Alle Buddhisten nach S-O-Asien oder Tibet? Wer bliebe dann?

    Die junge Frau kommt nunmal von hier. Vermutlich spricht sie nichtmal eine einschlägige Sprache wie Arabisch oder Farsi. Sie ist mit der Kultur nicht vertraut, kennt dort niemanden - und ausserdem sind da unten fast nur Drittweltkacklöcher.
    Geändert von -jmw- (14.03.2019 um 10:36 Uhr)
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  5. #65
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man nenne mich nun Konrithenkacker.
    Da's eine juristische Frage ist, ist es geradezu Pflicht, Korinthen zu kacken!

    Ein Versammlung ist, wenn sich mehr als ein Mensch trifft - egal wo und egal zu welchem Zweck. [...]
    Ich darf mal aus einem VwR-Skript zitieren ([Links nur für registrierte Nutzer]

    Nach gefestigter Ansicht der Gerichte hat der Begriff der Versammlung drei Elemente. Es muss sich handeln um
    - die örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen (eine Ansicht: ab zwei, andere Ansicht: mindestens drei),
    - zu einem gemeinsamen Zweck, nämlich gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung,
    - mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung, wobei es ausreicht, dass es um öffentliche Angelegenheiten im weitesten Sinne geht.
    Für eine Vorlesung oder sonstige Lehrveranstaltung trifft nur das erste Kriterium zu. Sie sind also keine Versammlungen i.S.d. juristischen Versammlungsbegriffes.
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  6. #66
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...und ich dachte immer nach Art. 146 ist das Grundgesetz zuende?
    Die Artikel nach 146 sind für Notfälle, z.B. als Antworten auf doofe Fragen wie die aus #21.
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  7. #67
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn "scheissegal" ist, ob ein Argument überhaupt funktioniert bzw. den Sachverhalt trifft, können wir den Faden ja dichtmachen oder in eine Dafür-dagegen-Umfrage ohne Diskussion umwandeln.
    Vermummungsverbot, Kulturfremdheit religiöser Vollverschleierung und der Umstand, daß es neben Prüfungen auch andere Veranstaltungen mit Anwesenheitskontrolle gibt, sind jew. juristische Tatsache, kulturhistorische Evidenz und universitäre Alltagserfahrung, die sehr deutlich machen, daß Dein Einwand in der Tat nicht funktioniert. Deswegen machen wir den Faden aber nicht dicht. Stattdessen siehst Du einfach mal ein, daß Du total falsch liegst.
    Bis zur Selbstaufgabe tolerante Traumtänzer ermöglichen es, daß demnächst die sog. Schwarzen Witwen mit ihrer explosiven Fashion die Hörsäle füllen und hunderte Studenten in den Tod reißen können. Nicht, daß das auch anders ginge, aber es den Tätern DERART leicht zu machen, ist sträfliche Idiotie. Und ich werde mich nicht dafür entschuldigen, dieses Kind beim Namen genannt zu haben.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  8. #68
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    Gehen wir das mal der Reihe nach durch:

    1. Vermummungsverbot. Gilt hier nicht, da eine Versammlung o.ä.

    2. Kulturfremdheit religiöser Vollverschleierung. Schwierig, da die Verfassung die (auch öffentliche) Religionsausübung schützt, die Kultur nicht oder nicht explizit.

    3. Anwesenheitskontrolle. In Vorlesungen und Seminaren mit Prüfung gibt es m.W. in Kiel keine Anwesenheitspflicht (mehr) und also auch nicht die Notwendigkeit einer Kontrolle der Anwesenheit. Es geht also nur um einen Teil der Veranstaltungen, um Übungen, Sprachpraxis, Laborpraktika usw. Die Frage ist dann also, wie anders als durch das Zeigen des Gesichtes im Veranstaltungsraum die Anwesenheit/Identität geprüft werden kann.

    4. Terrorismus. Sobald es um Grundrechte geht, trifft die Möglichkeit der Verbrechensprävention regelmässig an ihre Grenzen. Das ist eben die Natur und einer der Sinne & Zwecke von Grundrechten.

    (Allerdings sind das alles Versuche von Argumenten und also wohl einfach "scheissegal". )

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Vermummungsverbot, Kulturfremdheit religiöser Vollverschleierung und der Umstand, daß es neben Prüfungen auch andere Veranstaltungen mit Anwesenheitskontrolle gibt, sind jew. juristische Tatsache, kulturhistorische Evidenz und universitäre Alltagserfahrung, die sehr deutlich machen, daß Dein Einwand in der Tat nicht funktioniert. Deswegen machen wir den Faden aber nicht dicht. Stattdessen siehst Du einfach mal ein, daß Du total falsch liegst.
    Bis zur Selbstaufgabe tolerante Traumtänzer ermöglichen es, daß demnächst die sog. Schwarzen Witwen mit ihrer explosiven Fashion die Hörsäle füllen und hunderte Studenten in den Tod reißen können. Nicht, daß das auch anders ginge, aber es den Tätern DERART leicht zu machen, ist sträfliche Idiotie. Und ich werde mich nicht dafür entschuldigen, dieses Kind beim Namen genannt zu haben.
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  9. #69
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Gehen wir das mal der Reihe nach durch:

    1. Vermummungsverbot. Gilt hier nicht, da eine Versammlung o.ä.
    Sollte wohl "keine" heißen. Und suggeriert, daß bei Versammlungen, die natürlich auch auf dem Campus stattfinden können, besagte Damen ihe religiösen Klamotten ablegen werden. Was nicht passieren wird. Natürlich bin ich bereit, die ersten 300 Toten abzuwarten, damit das Vermummungsverbot ggf. auf den gesamten öffentlichen Raum ausgeweitet wird, denn manche lernen es offensichtlich nur auf die harte Tour.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    2. Kulturfremdheit religiöser Vollverschleierung. Schwierig, da die Verfassung die (auch öffentliche) Religionsausübung schützt, die Kultur nicht oder nicht explizit.
    Das mag für jemanden, dessen Akzeptanz von Verhaltensweisen sich nur an Gesetzen orientiert von Belang sein. Was sehr spannend wird, sollten die Nürnberger Rassengesetze wieder eingeführt werden. Oder jene US-amerikanische Gesetzgebung im Bundesstaat Indiana, die das zwangsweise Sterilisieren geistig behinderter Menschen einführte, damit sich solche Krankheiten nicht ausbreiten können.
    Entschuldige bitte, nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht ok.
    Erneut: Wenn Du erst warten musst, bis Dir eine Vollverschleierte um die Ohren fliegt, mach es. Wenn Du es fördern möchtest, daß fremde Kulturen sich unter Mißachtung unserer Lebensweise hier ungehemmt ausbreiten und das Land zum muslimischen Schwellenland machen, bitteschön. Wenn Dir erst ein Gesetzgeber erlauben muss, Deine Kultur zu schützen, tust Du mir einfach nur leid.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    3. Anwesenheitskontrolle. In Vorlesungen und Seminaren mit Prüfung gibt es m.W. in Kiel keine Anwesenheitspflicht (mehr) und also auch nicht die Notwendigkeit einer Kontrolle der Anwesenheit. Es geht also nur um einen Teil der Veranstaltungen, um Übungen, Sprachpraxis, Laborpraktika usw. Die Frage ist dann also, wie anders als durch das Zeigen des Gesichtes im Veranstaltungsraum die Anwesenheit/Identität geprüft werden kann.
    Nun ist Kiel aber nicht der Nabel der Welt. Was jedoch in Kiel beginnt, wird sich auf andere Unis ausdehnen. Auch jene, die sehr rigide Anwesenheiten prüfen und gar zentralisierte, von herbeigezogenen Beamten überwachte Staatsexamina durchführen. Was hast Du nun vor? Retinascanner? DNA-Probe? Alles schön teuer und kompliziert machen zugunsten einer Toleranz für diejenigen, die nicht eine Sekunde über solche Luxusprobleme nachdächten?


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    4. Terrorismus. Sobald es um Grundrechte geht, trifft die Möglichkeit der Verbrechensprävention regelmässig an ihre Grenzen. Das ist eben die Natur und einer der Sinne & Zwecke von Grundrechten.
    Aber nicht doch. Die Grundrechte schützen den Bürger vor dem Staat. Nicht vor Terroristen. Die Bürger vor anderen Bürgern und vor solchen, die es nicht werden wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen, zu schützen, ist Sache des Strafgesetzbuches. Und bei der Prävention reicht bisweilen auch eine Hausordnung. Etwa im Wortlaut "keine Textitlien oberhalb des Kehlkopfes". Und eine Security, die das konsequent durchsetzt.

    Ich jedenfalls glaube nicht, daß Deine juristische Orthodoxie, dieses Vertrauen in höhere Autoritäten, geeignet wäre, die Lebenssituation in unserem Land irgendwie zu verbessern. Sie öffnet vielmehr Tür und Tor für die kulturelle Verdrängung dessen, was die BRD jahrzehntelang ausgemacht hat und mit den 68ern und der unseligen Frankfurter Schule wegzuschmelzen begann. Und da kannst Du in Regelwerkdetails noch so richtig liegen, an deren Unzulänglichkeit angesichts der laufenden Entwicklungen ändert das eben gar nichts. Und genau deshalb überzeugt es mich argumentativ auch nicht.
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  10. #70
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
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    Für eine Vorlesung oder sonstige Lehrveranstaltung trifft nur das erste Kriterium zu. Sie sind also keine Versammlungen i.S.d. juristischen Versammlungsbegriffes.
    Joo, so sind die deutschen Richter nu einmal - man besitzt die alleinseligmachende Deutungshoheit und beginnt dann zu interpretieren.

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