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Thema: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

  1. #71
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen

    2. Kulturfremdheit religiöser Vollverschleierung. Schwierig, da die Verfassung die (auch öffentliche) Religionsausübung schützt, die Kultur nicht oder nicht explizit.
    ...und noch schwieriger wenn man Art 2 Abs. 2 GG zitiiert:
    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Ich stelle mir jetzt gerade einmal vor - die Frau kann sich durchsetzen und ist das tragen der Burka, des Niqab etc, wieder erlaubt - und plötzlich steht da ein Student auf und sagt: Ich habe Angst, dass Jemand im Raum sitzt, wo ich infolge "Vermummung" nicht weiß wer diese Person ist und damit kann ich infolge der Angstzustände dem Unterricht nicht mehr folgen und habe nachts Albträume, dass ich morgen wieder zur Vorlesung muss (man findet bestimmt einen Arzt der da ein entsprechend formuliertes Gutachten erstellt).

    Was wiegt dann schwerer? In Ihrer Religionsausübung wird die Frau ja nicht eingeschränkt, man verbietet ihr den Glauben auch nicht - es geht nur im das tragen eines Kleidungsstückes.

  2. #72
    Mitglied Benutzerbild von Arminius10
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das Problem auch nicht. Soll sie eben in Kabul zur Uni gehen und gut ist’s.
    Es geht Muslimen ja eben nicht um eine Lösung (nach Kabul gehen) sondern darum christliche Gesellschaften zu stressen. Auf jede Islamisierungsforderung hin spaltet sich die deutsche Gesellschaft und es gibt endlose Diskussionen. Das ist sozusagen Trollen auf höchstem Niveau. Als nächstes kann man einfach an jeder Universität und in jedem Unternehmen einen Gebetsraum fordern und wahllos Menschen die die Islamisierung nicht hinnehmen als Rassisten beschimpfen. Auch kann man als Salafist mit Schlabberkleidung und Moslembart in Kinos und Festivals gehen und so die Deutschen ängstigen, die wiederum wegen rassimuskeule nichts sagen dürfen.

  3. #73
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Sollte wohl "keine" heißen. Und suggeriert, daß bei Versammlungen, die natürlich auch auf dem Campus stattfinden können, besagte Damen ihe religiösen Klamotten ablegen werden.
    Versammlungen auf dem Campus waren nicht Thema, sondern Lehr- u.ä. Veranstaltungen. Für andere Arten der Ansammlung gilt das Versammlungsrecht und damit das Vermummungsverbot und also dürfte da die Polizei mit Zwangsmitteln eingreifen.

    Natürlich bin ich bereit, die ersten 300 Toten abzuwarten, damit das Vermummungsverbot ggf. auf den gesamten öffentlichen Raum ausgeweitet wird, denn manche lernen es offensichtlich nur auf die harte Tour.
    Naja, "bin ich bereit"... Was bleibt Dir denn übrig mangels exekutiver und legislativer Möglichkeiten?

    Das mag für jemanden, dessen Akzeptanz von Verhaltensweisen sich nur an Gesetzen orientiert von Belang sein. [...] Entschuldige bitte, nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht ok. [...] Wenn Dir erst ein Gesetzgeber erlauben muss, Deine Kultur zu schützen, tust Du mir einfach nur leid.
    Die Frage war, was die Studentin, Universität und Land SH tun dürfen - nicht, was -jmw- gerne hätte.

    Was sehr spannend wird, sollten die Nürnberger Rassengesetze wieder eingeführt werden. Oder jene US-amerikanische Gesetzgebung im Bundesstaat Indiana, die das zwangsweise Sterilisieren geistig behinderter Menschen einführte, damit sich solche Krankheiten nicht ausbreiten können.
    Nein, gar nicht spannend, ich kann Dir nämlich jetzt schon sagen, dass ich beides - wenn auch nicht 1:1 - begrüssen täte.

    Nun ist Kiel aber nicht der Nabel der Welt. Was jedoch in Kiel beginnt, wird sich auf andere Unis ausdehnen. Auch jene, die sehr rigide Anwesenheiten prüfen und gar zentralisierte, von herbeigezogenen Beamten überwachte Staatsexamina durchführen. Was hast Du nun vor? Retinascanner? DNA-Probe? Alles schön teuer und kompliziert machen zugunsten einer Toleranz für diejenigen, die nicht eine Sekunde über solche Luxusprobleme nachdächten?
    Bei Behörden udgl. wird die Identität in solchen Fällen in einem Nebenraum durch weibliches Personal geprüft.

    Aber nicht doch. Die Grundrechte schützen den Bürger vor dem Staat. Nicht vor Terroristen. Die Bürger vor anderen Bürgern und vor solchen, die es nicht werden wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen, zu schützen, ist Sache des Strafgesetzbuches. Und bei der Prävention reicht bisweilen auch eine Hausordnung. Etwa im Wortlaut "keine Textitlien oberhalb des Kehlkopfes". Und eine Security, die das konsequent durchsetzt.
    Vor StGB, Hausordnungen und Security schützen die Grundrechte ebenso, direkt oder indirekt. Zumal ja die CAU öffentliche Einrichtung und also "Staat" ist.

    Ich jedenfalls glaube nicht, daß Deine juristische Orthodoxie, dieses Vertrauen in höhere Autoritäten, geeignet wäre, die Lebenssituation in unserem Land irgendwie zu verbessern. Sie öffnet vielmehr Tür und Tor für die kulturelle Verdrängung dessen, was die BRD jahrzehntelang ausgemacht hat und mit den 68ern und der unseligen Frankfurter Schule wegzuschmelzen begann. Und da kannst Du in Regelwerkdetails noch so richtig liegen, an deren Unzulänglichkeit angesichts der laufenden Entwicklungen ändert das eben gar nichts. Und genau deshalb überzeugt es mich argumentativ auch nicht.
    Wir reden eben über unterschiedliche Dinge. Ich darüber, was die Studentin, Universität und Land SH tun dürfen, Du darüber, was Du gerne sähest oder was aus Deiner Sicht besser oder das Allgemeinwohl odgl. wäre.

    (Ginge es nach -jmw-, stellte sich das Problem kaum, denn dann wären die meisten Hochschulen privat und dürften selbst entscheiden und die wenigen für den ÖD notwendigen staatlichen Hochschulen stünden nur Vollbürgern offen, was u.a. Mohammedaner ausschlösse.)
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  4. #74
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Joo, so sind die deutschen Richter nu einmal - man besitzt die alleinseligmachende Deutungshoheit und beginnt dann zu interpretieren.
    Dafür haben wir Gerichte. Gäb's nichts zu interpretieren, würd ja die Verwaltung oder die Polizei reichen (oder Judge Dredd).
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  5. #75
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...und noch schwieriger wenn man Art 2 Abs. 2 GG zitiiert:
    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Ich stelle mir jetzt gerade einmal vor - die Frau kann sich durchsetzen und ist das tragen der Burka, des Niqab etc, wieder erlaubt - und plötzlich steht da ein Student auf und sagt: Ich habe Angst, dass Jemand im Raum sitzt, wo ich infolge "Vermummung" nicht weiß wer diese Person ist und damit kann ich infolge der Angstzustände dem Unterricht nicht mehr folgen und habe nachts Albträume, dass ich morgen wieder zur Vorlesung muss (man findet bestimmt einen Arzt der da ein entsprechend formuliertes Gutachten erstellt).

    Was wiegt dann schwerer? In Ihrer Religionsausübung wird die Frau ja nicht eingeschränkt, man verbietet ihr den Glauben auch nicht - es geht nur im das tragen eines Kleidungsstückes.
    Was wiegt dann schwerer?
    Die Religion. Individuelle Angstzustände sind ein Fall für den Therapeuten, nicht für Gericht und Politik. Die Phobie eines Einzelnen vor Menschenmassen stellt ja auch unser aller Grundrecht, uns draussen zu bewegen, nicht in Frage.

    In Ihrer Religionsausübung wird die Frau ja nicht eingeschränkt, man verbietet ihr den Glauben auch nicht - es geht nur im das tragen eines Kleidungsstückes.
    Zur Religionsausübung gehört nicht nur das Glauben und das Beten; der sachliche Schutzbereich umfasst auch, seine Religion öffentlich kundzutun, zu praktizieren und nach ihren Regeln zu zu handeln, also z.B. Bücher drüber zu schreiben, Infoveranstaltungen abzuhalten, religiöse Musik oder Filme zu produzieren und eben auch das Tragen bestimmter Kleidung.
    D.h., ja, die Religionsausübung würde eingeschränkt.
    Die Frage ist halt, ob dies mit anderem Verfassungsrecht, mit Sachnotwendigkeiten o.ä. kollidiert und was man da machen kann.
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  6. #76
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Religion. Individuelle Angstzustände sind ein Fall für den Therapeuten, nicht für Gericht und Politik. Die Phobie eines Einzelnen vor Menschenmassen stellt ja auch unser aller Grundrecht, uns draussen zu bewegen, nicht in Frage.

    Zur Religionsausübung gehört nicht nur das Glauben und das Beten; der sachliche Schutzbereich umfasst auch, seine Religion öffentlich kundzutun, zu praktizieren und nach ihren Regeln zu zu handeln, also z.B. Bücher drüber zu schreiben, Infoveranstaltungen abzuhalten, religiöse Musik oder Filme zu produzieren und eben auch das Tragen bestimmter Kleidung.
    D.h., ja, die Religionsausübung würde eingeschränkt.
    Die Frage ist halt, ob dies mit anderem Verfassungsrecht, mit Sachnotwendigkeiten o.ä. kollidiert und was man da machen kann.
    Ein Grundrecht steht als ÜBER einem anderen Grundrecht?

    Weißt Du was mich dabei am Ende eh immer wieder amüsiert?
    Man legt so viel Wert auf seine Religionsfreiheit und Religionsausübung und sagt Dieses oder Jenes schreibt der Koran vor, deswegen habe ich nun das Recht darauf.

    Folgt man nun den Rechtsgelehrten (und was darüber veröffentlicht wird) dann wird es z.B. für diese Frau ziemlich tricky.
    Der Koran verbietet einer Frau nicht zu arbeiten - aber folgt man den Rechtsgelehrten gibt es da doch erheblich "Einschränkungen".

    So soll es so sein - arbeiten kann Frau, aber nicht in Bereichen wo auch Männer arbeiten.
    Das stelle ich mir jetzt an dieser Uni ziemlich tricky vor - wenn die gute Frau also sovel Wert auf ihre Religion legt müsste diese Frau doch faktisch eine nur für Frauen zugänmglichen Hörsaal mit einer weiblichen Professorin einfordern oder eben sagen, da ich mich nicht in Versuchung führen lassen will kann ich nicht auf diese Uni gehen.
    Dann soll der Arbeitsbereich auch noch "stittlich"sein - sind da also Männer und Frauen gemischt und die Anderen verhalten sich nicht "sittlich" (im konkreten Fall also z.B. minirocktragende Mitstudentin) darf Frau eigentlich nicht und dann soll Frau auch nicht "unsittlichem" ausgesetzt sein (also verbieten wir jetzt den Minrock um der Religionsfreiheit genüge zu tun?)

    Scheinbar geht da die "Gläubigkeit" dann doch nicht so weit?

  7. #77
    Der Richtige Benutzerbild von Sven71
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Naja, "bin ich bereit"... Was bleibt Dir denn übrig mangels exekutiver und legislativer Möglichkeiten?
    Siehe Neuseeland. Auch wenn ich das nicht wirklich in Erwägung ziehe und auf eine Wildwestordnung, in der jedes Kopftuch nach Belieben abgeknallt werden darf, keinen Wert lege. Aber die Idee, es bliebe grundsätzlich nichts anderes übrig, ist nun wieder staatshöriger Unsinn und stellt die Vision dessen, was von -jmw- zu erwarten wäre, insofern in Frage, als von ihm nicht viel zu erwarten ist. Denn er wartet auf den Staat. Und der wird ihm nicht liefern.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Frage war, was die Studentin, Universität und Land SH tun dürfen - nicht, was -jmw- gerne hätte.
    Zum Beispiel sich darauf berufen, daß eine Universität gerade kein Raum zur verfassungsgemäß ungestörten Ausübung der Religion gem. Artikel 4 GG ist. Die Baubehörden genehmigen hierfür inzwischen bedenklich großzügig den Moscheenbau. Die übrigen Studenten wiederum haben z. B. ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn also schon Vollverschleierte im Hörsaal Platz nehmen, dann sehe ich nicht das Problem, sie beim Betreten der Uni jedesmal von Kopf bis Fuß zu filzen, damit schwarzes Witwentum eben nicht praktiziert werden kann. Oder eben die Vollverschleierung per Hausordnung generell zu verbieten, denn solche Hausordnungen gibt es auch in staatlichen Einrichtungen. Daß dem die meisten Studenten mit ihren naivadoleszent linken Reflexen selbst entgegenstehen, ist nochmal ein anderes Thema.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nein, gar nicht spannend, ich kann Dir nämlich jetzt schon sagen, dass ich beides - wenn auch nicht 1:1 - begrüssen täte.
    Das mit zwangsweisen invasiven Eingriffen solltest Du Dir dabei aber gut überlegen. Insbesondere wenn Politiker auf die Idee kommen, nachdem die Dämme in Richtung Rassengesetze schon gebrochen sind, auch "falsche" Ansichten als Geisteskrankheit zu identifizieren. In einem solchen Szenario bist Du Deine Eier ganz schnell los.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Vor StGB, Hausordnungen und Security schützen die Grundrechte ebenso, direkt oder indirekt. Zumal ja die CAU öffentliche Einrichtung und also "Staat" ist.
    Die CAU wird hoffentlich keine Bomben legen. Ich sprach vom Schutz der Studenten und übrigens auch pars pro toto der CAU, wenn Du so willst, vor Bombenterror. Und für das Verhältnis Opfer zu Terrorist ist eben nicht die Verfassung da.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  8. #78
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Wer zum Geier ist Katharina K,und wofür steht K?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  9. #79
    Mitohneglied
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    Standard AW: Deutsche Frau als Konvertitin spaltet Regierung in Schleswig Holstein

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Sollten alle Konservativen nach Polen, Sozialisten nach Kuba und alle Anarchisten in internationale Gewässer umziehen? Alle Buddhisten nach S-O-Asien oder Tibet? Wer bliebe dann?

    Die junge Frau kommt nunmal von hier. Vermutlich spricht sie nichtmal eine einschlägige Sprache wie Arabisch oder Farsi. Sie ist mit der Kultur nicht vertraut, kennt dort niemanden - und ausserdem sind da unten fast nur Drittweltkacklöcher.
    Was interessiert mich, ob die mit der arabischen Kultur vertraut ist? Zum Konvertittentum scheint es jedenfalls gereicht zu haben. Typisch. Keine Ahnung von nichts, aber zum Islam konvertieren.
    Ab mit ihr in irgendein Drittweltkackloch, damit sie mal hautnah und richtig in Echtzeit, dass islamische Leben kennen lernt.






  10. #80
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    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Was interessiert mich, ob die mit der arabischen Kultur vertraut ist? Zum Konvertittentum scheint es jedenfalls gereicht zu haben. Typisch. Keine Ahnung von nichts, aber zum Islam konvertieren.
    Ab mit ihr in irgendein Drittweltkackloch, damit sie mal hautnah und richtig in Echtzeit, dass islamische Leben kennen lernt.
    Das würde unserer Botschaft dort nur wieder eine neue Heulsuse bescheren!


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