...und noch schwieriger wenn man Art 2 Abs. 2 GG zitiiert:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Ich stelle mir jetzt gerade einmal vor - die Frau kann sich durchsetzen und ist das tragen der Burka, des Niqab etc, wieder erlaubt - und plötzlich steht da ein Student auf und sagt: Ich habe Angst, dass Jemand im Raum sitzt, wo ich infolge "Vermummung" nicht weiß wer diese Person ist und damit kann ich infolge der Angstzustände dem Unterricht nicht mehr folgen und habe nachts Albträume, dass ich morgen wieder zur Vorlesung muss (man findet bestimmt einen Arzt der da ein entsprechend formuliertes Gutachten erstellt).
Was wiegt dann schwerer? In Ihrer Religionsausübung wird die Frau ja nicht eingeschränkt, man verbietet ihr den Glauben auch nicht - es geht nur im das tragen eines Kleidungsstückes.