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Thema: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

  1. #271
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Jungle Jennie Beitrag anzeigen
    ...
    Damit ist dieser durch Wiedervereinigung mehrerer deutscher Staaten und Gebiete (BRD, DDR und Groß-Berlin) entstandene deutsche Staat rechtsidentisch mit Deutschland als Ganzem, das sich bis 1945 eben Deutsches Reich nannte und heute Bundesrepublik Deutschland nennt. Einen anderen deutschen Staat neben, hinter, über ihm oder sonstwo oder -wie gibt es nicht.
    Ist dies so ? Dann erkläre mir mal den §185 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675)
    § 185

    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom-31. Dezember 1937.
    Derartige Regelungen finden sich bis 2005 in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO und der ZPO.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #272
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...
    Zweitens dito die meiner vorherigen Beiträge. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde ja ausdrücklich festgehalten, dass "Deutschland als Ganzes" (das ehemalige Deutsche Reich) ab jetzt der aus der bisherigen Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestehende einheitliche Staat sein sollte. Also keine Auflösung, sondern Definition.
    ...
    Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:
    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom-31. Dezember 1937.
    - und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.

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  3. #273
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:

    - und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.
    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du aus diesem Paragraphen des Beamtenrechts für eine völkerrechtliche Diskussion ableiten willst. Kannst du das vielleicht erläutern?

  4. #274
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du aus diesem Paragraphen des Beamtenrechts für eine völkerrechtliche Diskussion ableiten willst. Kannst du das vielleicht erläutern?
    Ist doch ganz einfach. Gsch und Jungle Jennie wollen mir einreden, dass mit dem 2+4-Vertrag 1990 das Deutsche Reich auf die Größe von BRD+DDR geschrumpft wäre. Dem gegenüber steht aber, dass in Gesetzen von 1999, die sogar neu erlassen wurden, explizit das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 definiert ist. Daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht, kann nach den Urteilen des BVerfGH kein Zweifel sein. Also bestand 1999- und dieser Passus z.B. aus dem Beamtengesetz wurde erst 2005 gestrichen- für unsere Regierung das Deutsche Reich fort, und zwar in seinen Grenzen von 1937.
    Und da mir nicht bekannt ist, dass irgendein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag in der Zeit von 1999 bis heute geschlossen wurde, der das Deutsche Reich in anderen Grenzen als von 1937 definiert oder gar das Deutsche Reich auflöst, kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass auch heute noch -völkerrechtlich gesehen- das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 fortbesteht. Es ist allerdings auf einem Teil seines Gebietes durch die Bundesrepublik neu organisiert. Und nur für diesen Teil, also den Geltungsbereich des Grundgesetzes, kann die Bundesrepublik auch irgendwelche völkerrechtlichen Verträge abschließen- nicht aber für das Deutsche Reich.

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  5. #275
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ist doch ganz einfach. Gsch und Jungle Jennie wollen mir einreden, dass mit dem 2+4-Vertrag 1990 das Deutsche Reich auf die Größe von BRD+DDR geschrumpft wäre. Dem gegenüber steht aber, dass in Gesetzen von 1999, die sogar neu erlassen wurden, explizit das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 definiert ist. Daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht, kann nach den Urteilen des BVerfGH kein Zweifel sein. Also bestand 1999- und dieser Passus z.B. aus dem Beamtengesetz wurde erst 2005 gestrichen- für unsere Regierung das Deutsche Reich fort, und zwar in seinen Grenzen von 1937.
    Tut mir leid, das kann ich nicht einmal ansatzweise nachvollziehen. Das Bundesverfassungsgericht gericht entschied über ein Rechtssubjekt, d.h. ob die Bundesrepublik der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Das ist sie eben nicht, sondern sie ist mit dem Deutschen Reich teilidentisch, d.h. sie ist das gleiche Rechtssubjekt, wobei der Ausdruck teilidentisch darauf abzielt, dass es sich eben nicht auf die gesamte geographische Ausdehnung des Deutschen Reiches bezieht.

    Im Auszug des Beamtenrechts sehe ich nur eine Definition ("Reichsgebiet") die nicht weiter verwendet und später entfernt wurde. Ich verstehe auch nicht, was für eine Relevanz das Beamtenrecht in diesem Zusammenhang haben soll.

    Und da mir nicht bekannt ist, dass irgendein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag in der Zeit von 1999 bis heute geschlossen wurde, der das Deutsche Reich in anderen Grenzen als von 1937 definiert oder gar das Deutsche Reich auflöst, kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass auch heute noch -völkerrechtlich gesehen- das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 fortbesteht. Es ist allerdings auf einem Teil seines Gebietes durch die Bundesrepublik neu organisiert. Und nur für diesen Teil, also den Geltungsbereich des Grundgesetzes, kann die Bundesrepublik auch irgendwelche völkerrechtlichen Verträge abschließen- nicht aber für das Deutsche Reich.
    Diese Aussage kann ich nicht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die Bundesrepublik und das deutsche Reich ein Rechtssubjekt sind.

  6. #276
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Adrian Ursache braucht Hilfe.


  7. #277
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:

    - und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.
    Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.

    Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.

    Hast du noch mehr solche Albernheiten auf Lager? Vermutlich ja ...

  8. #278
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.

    Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.

    Hast du noch mehr solche Albernheiten auf Lager? Vermutlich ja ...
    Gsch, versuch es erst gar nicht. Murmillo wird es nicht bzw. nicht verstehen wollen, dass der Begriff "Deutschland in den Grenzen von 1937" ein Hilfsmittel ist um einen rechtlichen Status zu definieren, mit dem Staatsgebiet als solches heute aber nichts mehr zu tun hat.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #279
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.
    ...
    So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. 1999 war also 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Da wären Beamte, die zum Zeitpunkt der Gründung berufen wurden und 1949 gerade mal 18 Jahre alt waren, bereits 68 gewesen und 5 Jahre im Ruhestand. Aber das Gesetz bestimmt sogar ein Alter von 27 als minimales Berufungsalter.
    Es gab also absolut keine Notwendigkeit mehr, 1999 von wegen Berechnung eines Dienstalters auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 Bezug zu nehmen.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...
    Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.
    ...
    Über diese lächerliche und hilflose Begründung darf ich doch mal wirklich herzlich lachen, oder ?
    Im Übrigen weichst du mit deiner Meinung vom nicht mehr existenten Geisterreich sogar von der Meinung des BVerfGH und der Bundesregierung ab, denn die hat 2015 erst die andauernde Existenz des Deutschen Reiches bestätigt.[Links nur für registrierte Nutzer]

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #280
    GESPERRT
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. [...]
    Da glaubst du falsch. In den 50er Jahren entschied der Bundesgerichtshof, dass trotz des Wegfalls des Dienstherrn eine Versorgungsberechtgung bestand. Selbst Freislers Witwe erhielt eine Witwenpension.

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