Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kürzung der Pendlerpauschale von allen blümeranten Umschreibungen einmal entkernt, bleibt stehen, dass sich die amtierende Bundesregierung des klaren Verfassungsbruchs schuldig gemacht hat. Das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Abs. 1 wurde durch die Gesetzesänderung verletzt.
Konsequenzen, die über die Revidierung des genannten Vorhabens hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Versuch ist nicht strafbar.
Es scheint so, dass der Verfassungsschutz sich eingehend einmal mit seinem Dienstherrn selbst beschäftigen sollte. Eine öffentliche Rüge und die Nennung im Verfassungsschutzbericht wäre das mindeste.
Wie wahrscheinlich so etwas im derzeitigen Konstrukt des "Verfassungsschutzes" ist, wie wirksam dieser also derzeit organisiert ist, mag jeder selbst beurteilen.