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Thema: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
    nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

    Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
    nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

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    Was meint Ihr?

  2. #2
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    Eine Seite fand ich heute : de.reclabox.com .

    Dort kann man sich über Firmen auskotzen , und ein
    Beschwerdetagebuch führen , oder aber Kommentare beifügen :

    Beispiel :
    Amazon sendete uns heute einen leeren Versandkarton ohne Ware. Die Online-Option für unseren Fall gibt es unter "Reklamieren" bei Amazon nicht. Wie können wir die Kundenbetreuung von Amazon telefonisch erreichen? Mit freundlichen Grüßen Zwei...
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  3. #3
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
    nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

    Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
    nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

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    Was meint Ihr?
    Diese Seite gibt es nicht mehr .
    Es scheint eine Gerichtsentscheidung gegeben zu haben , welche solche
    öffentlich zugängliche Liste verbieten würde :
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund aktueller Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB erhebliche Zweifel bestehen, werden seitens der bayerischen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgen.

    Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
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    Grundsätzlich bin ich nicht mehr bereit , ausländischen Imbissen eine Daseinsberechtigung zu finanzieren ,
    und darum interessiert mich eine Auflistung nur bedingt .

    Es wäre auch zu unterscheiden in Betrieb und Betriebsbesitzer .

    Was man auf alle Fälle auflisten könnte , wäre bei mehrfacher Wiederholung in einem 10-Jahresrahmen .

    Der Steuerzahler hätte eigentlich ein Anrecht , zumindest anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt zu bekommen ,
    wie Ort , Art des Betriebes und Vorfallsbeschreibung .
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  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
    nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

    Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
    nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

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    Was meint Ihr?
    Ein Bekannter von mir ist so ein Kontrolleur.
    Er sagte , dass 70 % aller Abmahnungen für die Drecksbuden Chinarestaurants betreffen.

    Bei den Griechen wird mit Vorliebe Freibankfleisch serviert.

    Eigentlich sollten alle eine offene Küche haben.

  5. #5
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    Zitat Zitat von Sitting Bull Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter von mir ist so ein Kontrolleur.
    Er sagte , dass 70 % aller Abmahnungen für die Drecksbuden Chinarestaurants betreffen.

    Bei den Griechen wird mit Vorliebe Freibankfleisch serviert.

    Eigentlich sollten alle eine offene Küche haben.
    Garküche auf dem Bürgersteig. Da sieht man wie es gekocht wird, aber auch nicht, woher die Zutaten kommen und wie sie vorher gelagert wurden.
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
    nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

    Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
    nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

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    Was meint Ihr?
    Link funzt nicht mehr.

    Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Aufgrund aktueller Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB erhebliche Zweifel bestehen, werden seitens der bayerischen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgen.

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