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Thema: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gefr. Meyer
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    Standard Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
    ... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

    ... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

    Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat Zitat von Gefr. Meyer Beitrag anzeigen
    Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
    ... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

    ... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

    Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

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    Dazu gab es vor wenigen Tagen einen Artikel auf Heise.

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    Das DSGVO-Chaos ist angerichtet

    Die DSGVO und die Online-Veröffentlichung von Personenbildern

    Als man festgestellt hatte, dass es sich bei digitalen Fotos letztlich auch um persönliche Daten handelt und diese somit auch der DSGVO unterliegen werden, wenn sie kommerziell veröffentlicht werden und es sich bei den Veröffentlichenden Einheiten nicht um Presse handelt. Als kommerzielle Veröffentlichungen zählen in der Regel auch die Publizierung von Bildern durch Privatpersonen auf kommerziellen Seiten wie Facebook. Hier galt bisher das 1907 eingeführte Kunsturhebergesetz (KUG), das für eine Güterabwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteresse des Bildschaffenden und den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten sorgten.

    Ab dem 25. Mai 2018 gilt jedoch jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf welchem Personen erkennbar abgebildet sind, als Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos künftig nur noch von der sogenannten institutionalisierten Presse sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und gespeichert werden. Ein weiteres Problem ergibt sich aus den EXIF-Daten, die mit den digitalen Bildern abgespeichert werden. Diese lassen bei Bedarf einen Rückschluss darauf zu, wo sich die abgebildete Person zu einem bestimmten Zeitpunkt befand. Dazu benötigt man künftig eine Erlaubnis oder die Einwilligung der abgebildeten Person. Was bislang noch völlig unklar ist, ist das Verhalten der Abgebildeten und allfällige Honorarforderungen.
    So wie ich das sehe, müssen die abgebildeten Personen nicht nur ihr Einverständnis für Veröffentlichungen geben, sondern auch selbst klagen, bzw. abmahnen, wenn jemand ohne ihr Einverständnis Bilder veröffentlicht. Staatsschergen und Abmahnanwälte dürfen also nicht von sich aus tätig werden. Mich ärgert in diesem Zusammenhang eher die Ausnahme für Pressehuren. Warum dürfen die das? Wie will man das genau abgrenzen?

    Ich sehe in diesem Gesetz Licht und Schatten. Ich habe in meinen Umfeld jetzt einen Fall erlebt, wo jemand etwas peinliche Fotos von einer privaten Party bei Fressenbuch veröffentlicht hat. Ein offensichtlich betrunkender Bekannter wurde dabei mit Pipi an der Hose abgelichtet. Sowas muss nicht sein. Allerdings befürchte ich auch, dass dieses Gesetz politisch missbraucht wird. Die Ösis haben, die der Artikel zeigt, wohl eine bessere Lösung gefunden.

    Während sich in Deutschland vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen inzwischen Sorgen machen, ob sie ihre Datenverarbeitung noch rechtzeitig DSGVO-kompatibel umbauen können oder ab dem 25. Mai mit Abmahnungen rechnen müssen, wurde in Österreich, wo es keine der deutschen Situation entsprechende Abmahnungen gibt, der DSGVO der Zahn gezogen, vor welchem sich die deutschen KMUs so fürchten.

    In Österreich gilt jetzt das Grundprinzip Verwarnen statt Strafen: "Nur besonders hartnäckige Täter, die keine Behörde sind, sollen belangt werden können." Unternehmen können übrigens nach dem schon im vergangenen Jahr beschlossenen Paragraphen 30 DSG für Gesetzesverletzungen untergeordneter Mitarbeiter nicht bestraft werden.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gefr. Meyer
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
    So wie ich das sehe, müssen die abgebildeten Personen nicht nur ihr Einverständnis für Veröffentlichungen geben, sondern auch selbst klagen, bzw. abmahnen, wenn jemand ohne ihr Einverständnis Bilder veröffentlicht. Staatsschergen und Abmahnanwälte dürfen also nicht von sich aus tätig werden.
    Ich fürchte, da werden die Anwälte der Täter aber ansetzen. "Du" hast sie, bei ihren Taten, unerlaubt fotografiert/gefilmt. Daraus werden sie versuchen, dem vermeintlichen Zeugen, einen Strick zu drehen. Gelingt das ein paar mal und wird auch so kommuniziert, dann werden sich die Menschen zukünftig genau überlegen ob sie das Handy zücken oder nicht. Ziel erreicht! Keine unliebsamen Foto/Filmchen mehr und die Staatspresse berichtet ja sowieso nichts darüber.
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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Niklas87
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch
    (-_-) Wir schaffen das
    -<>-
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  5. #5
    lässt sich nicht impfen Benutzerbild von Freidenkerin
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.
    Kein Krieg ist beendet, solange noch irgendwo eine Wunde blutet, die er geschlagen hat.

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Bei immer mehr Themen habe ich den Eindruck, daß die Juristerei nix mehr mit dem, was ich Recht nenne, zu tun hat, sondern einfach nur noch den Zweck erfüllt, der Branche - vom Richter bis zum findigen Anwalt - immer neue Einnahmequellen zu eröffnen!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Bei immer mehr Themen habe ich den Eindruck, daß die Juristerei nix mehr mit dem, was ich Recht nenne, zu tun hat, sondern einfach nur noch den Zweck erfüllt, der Branche - vom Richter bis zum findigen Anwalt - immer neue Einnahmequellen zu eröffnen!

    "Wie geht's dir?"

    "Wie einem jungen Anwalt: Nichts zu klagen."

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat Zitat von Freidenkerin Beitrag anzeigen
    Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.
    Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.
    Locker bleiben .. Du hast alles richtig gemacht.Das sind die kleinen Szenen im Alltag, die zeigen , ob man Zivilcourage hat oder nicht .Einen schönen Tag noch...

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Computermouse
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    Standard Neues EU-Gesetz verbietet uns das Fotografieren

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    EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

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    von [Links nur für registrierte Nutzer]DIE TOTALE FASCHISTISIERUNG DER EU:
    WIE BRÜSSEL DAS ENDE DER FOTOGRAFIE BESCHLOSSEN HAT


    FOTOGRAFIEREN IN DER ÖFFENTLICHKEIT ODER AUCH IM PRIVATEN RAUM KANN SIE AB SOFORT BIS ZU 20 MILLIONEN EURO BUSSGELD (PRO FALL !) KOSTEN

    Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:„Vorsicht Kamera!“

    Street-Photography, Sportfotografie, Hochzeits-, Sport oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder, um es präziser zu sagen: Sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich.Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicherGäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und die Geier-Brigade der Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben.Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der „institutionalisierten“ Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen.Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber b dem 25, Mai diesen Jahres rechtswirksam wird.Der Grund für diese totalitäre Zwangsmaßnahme, die historisch beispiellos ist, kann nur ein einziger sein:

    Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen.Niemand darf mehr seine Kamera auf eine deutsche oder französische Straße richten, und dort ein Bild machen, wo man erkennt, dass 99 Porzent der dortigen Passanten Immigranten sind.Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

    Interessant dabei ist, dass es über dieses Gesetz keinerlei öffentliche Diskussion gab nach dem Motto der EU-Verbrecher, wie es der Alkoholiker und Chef EU-ler Juncker formulierte:„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“Diesmal wurde nur etwas beschlossen – aber nicht mehr in den öffentlichen Raum gestellt. Weil man ganz genau wusste, dass, hätte man das getan, ein europaweiter Proteststurm gegen diesen faschistische Gesetz losgebrochen wäre.Man kann auch sagen: die EU ist in puncto Faschistisierung und Totalisierung ihrer Institutionen einen Schritt „gewachsen“:

    Man tut nicht mehr so, als wäre die EU eine Demokratie. Man beschließt die Gesetze genau so, wie sie in der KPDSU, in der KP-China und im Politbüro der DDR beschlossen wurden: Völlig vorbei am Volk, dem berühmten Souverän, der laut Grundgesetz der alleinige Träger Deutschlands und seiner drei Gewalten ist – in Wirklichkeit jedoch längst nichts mehr zu sagen hat.Der Souverän ist tot! Es lebe die Brüsseler Diktatur!

    Es ist ein geradezu teuflischer Angriff auf die Meinungsfreiheit, so teuflisch, dass man gewillt ist, jene, die diesen Plan ersonnen haben, durch die Straßen zu prügeln und an den nächsten Bäumen aufzuhängen.Denn wer außer ihnen selbst gibt ihnen das Recht, eine nunmehr 150-jährige Tradition: Das Fotografieren der Welt, so wie sie ist, zu unterbinden und mit Strafen zu ahnden, die jeden Hobby- oder Berufsfotografen lebenslang ins materielle Elend stürzen würden?Wer gibt dieser Handvoll EU-Verbrechern das Recht, 550 Mio Bewohnern der EU vorzuschreiben, wen und was sie fotografieren dürfen und wen oder was nicht?Weder kann man in Zukunft die Straßen von Heidelberg fotografieren, noch das Schloss Neuschwanstein – noch die Zugspitze – oder eine Landschaftsaufnahme machen, wenn auch nur ein einziger Mensch, wie weit auch immer er von der Linse entfernt sein mag, darauf abgelichtet würde.Der Plan dient nicht, wie die Brüsseler Verbrecher tönen, dem „Schutz vor Daten“:Er dient allein dem Schutz der Dokumentation ihres Jahrtausendverbrechens, welches man als den größten historischen Genozid der Menschheitsgeschichte bezeichnen kann:

    Der Masseneinwanderung von hunderten Millionen Afrikanern und Menschen aus dem nahen Osten, zumeist Moslems, der zum geplanten und gewollten Untergang der weißen Urbevölkerung Europas führen wird.
    Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie den folgenden Artikel!
    ***
    Jörg Heinrich 05. Mai 2018Vorsicht, Kamera!

    „Verstehen Sie Spaß?“ Für viele Fotografen, egal ob Amateur oder Profi, gilt dieses Motto ab 25. Mai 2018 nicht mehr. Denn an diesem Tag wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung – zu denen auch das digitale Fotografieren zählt – deutlich verschärft.
    Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist aN dem 25. Mai 2018 gültig, auch mit Folgen für die Fotografie. Die Konsequenzen sind derart weitreichend, dass der Hamburger Medienrechts-Anwalt Lars Rieck bereits befürchtet:
    „It’s the end of photography as we know it… and I don’t feel fine.“
    Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:
    „Vorsicht Kamera!“

    Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben. Wir beantworten die acht wichtigsten Fragen.

    1. Wie ist das Recht am eigenen Bild bisher geregelt?

    Hier kommt bereits seit 1907 das Kunsturhebergesetz (KUG) zur Anwendung, das nach allgemeiner Einschätzung für eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen von Fotografen und den Persönlichkeitsrechten von Fotografierten gesorgt hat. Zentraler Inhalt: Bildnisse von Örtlichkeiten oder Veranstaltungen, auf denen Personen nur als Beiwerk abgebildet sind – also zum Beispiel Zuschauer bei einem Fußballspiel – dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Laut allgemeiner Rechtsprechung hat das Kunsturhebergesetz im Zweifel Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


    2. Wie sieht es künftig aus?
    ...


    Der mentale Zustand der deutschen Bevölkerung ist besäufniserregend.

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