Verfassungswidrig ist eine Partei ja nur dann, wenn sie aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Auch Hochverrat beginge eine solche Partei ja nicht, weil dazu eine Gewaltanwendung oder -drohung erforderlich ist.
Schlicht: Das Vorhaben der Partei ist nicht umsetzbar, aber sie kämpft ja nicht offen gegen die FDGO, deshalb keine Verfassungswidrigkeit.