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Thema: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

  1. #481
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen

    Du kannst eine Immobilie (also Kauf oder Neubau) bis zu 100% beleihen - Du zahlst dann ggf. ein wenig mehr Zins (was aber hier nicht der Fall sein wird, weil das Kreditausfallrisiko gegen 0 geht). Wo siehst Du da jetzt das Problem?


    Du bist nicht up to date - Du bekommst heute Hypothkenredite mit einer Zinsbindung von 30 Jahren und 100% Beleihungswert. Du zahlst hat in etwa das 2,5 - 3-fach an Zins als bei einem Kredit mit einer 10-jährigen Zinsbindung und nur 80% Beleihungswert.

    Wobei der Zins ja erst einmal eine Rolle spielt. Man muss die Summe finanzieren - ob Du dies nun mit 5 Krediten von Laufzeiten jeweils 10 Jahren machst, oder 2 Krediten mit einer Laufzeit von je 25 Jahren oder 10 Krediten mit einer Laufzeit von jeweils 5 jahren ist - die Kreditsumme betreffen, absolut irrelevant und die 50 Jahre habe ich angesetzt, da man in der Regel 2% der Immobilienkosten steuerlich geltend machen kann - also eine Immobilie über 50 Jahre abschreibt (gut, aktuell nicht, es gibt Sonderabschreibungen).
    Natürlich kannst Du das , nämlich als Häuslebauer, Privatunternehmer oder großer Immobilienkonzern.
    Als kommunales Unternehmen hast Du den Verantwortlichen, ich glaube das ist das Ressort Finanzen, alle deine Ausgaben, Einnahmen, GuV und Bilanz vorzulegen. Bei Kreditaufnahme sind da noch ganz andere Faktoren zu berücksichtigen die ich alle schon mehrmals aufführte und unter Sozialer Stadtrendite zusammenfasse.
    kreuzer

  2. #482
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Der Wohnungsbau in der DDR wäre eine eigenen Strang wert. Ebenso die Thematik Eigentum und speziell Wohnungseigentum in der DDR könnte da mit rein.
    Es wäre eine Überlegung wert - der soziale Wohnungsbau nach DDR-Standard wäre auf jeden Fall kostengünstig darzustellen - ob aber der Personenkreis, welcher sich über hohe Mieten beklagt in solche Wohnungen ziehen würden?????
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  3. #483
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es wäre eine Überlegung wert - der soziale Wohnungsbau nach DDR-Standard wäre auf jeden Fall kostengünstig darzustellen - ob aber der Personenkreis, welcher sich über hohe Mieten beklagt in solche Wohnungen ziehen würden?????
    Mir geht es um etwas Anderes.
    Da muss man die DDR erlebt haben.
    1. Nach dem Mauerbau 1961 , ging die Zahl der neugebauten Wohnungen signifikant zurück.

    2. Es gab permanent zu wenig Baukapazitäten für den Wohnungsbau
    , egal ob Neubau oder Renovierung.
    Die Decke war immer zu kurz.
    Was in Ostberlin gebaut wurde fehlte in solchen Städten wie Görlitz oder Zwickau.

    Eigentum : Wie war das noch mit der Enteignung der Ostdeutschen im Rahmen der Wiedervereinigung?

  4. #484
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von kreuzer Beitrag anzeigen
    Natürlich kannst Du das , nämlich als Häuslebauer, Privatunternehmer oder großer Immobilienkonzern.
    Schauen wir uns einmal die Rechtsformen an - die Degewo ist eine AG, die Gesobau ebenfalls, auch die Gewobag ist eine AG, die Howoge, WBM sowie StadtundLand sind jeweils eine GmbH...wo ist da also der Unterschied zu einem Privatunternehmen bzw. Immobilienkonzern. Nur weil der Eigentümer zu 100% das Land oder die Stadt Berlin ist? Deshalb gelten für die Unternehmen erst einmal keine andere Spielregeln....

    Zitat Zitat von kreuzer Beitrag anzeigen
    Als kommunales Unternehmen hast Du den Verantwortlichen, ich glaube das ist das Ressort Finanzen, alle deine Ausgaben, Einnahmen, GuV und Bilanz vorzulegen. Bei Kreditaufnahme sind da noch ganz andere Faktoren zu berücksichtigen die ich alle schon mehrmals aufführte und unter Sozialer Stadtrendite zusammenfasse.
    In einer Bilanz sind die Einnahmen, Ausgaben und GuV immer aufgeführt und die hast Du Deinen Anteilseigner IMMER vorzulegen und auch zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die Krecditaufnahme...da gibt es erst einmal keine Unterschied wie sich die Gesellschaft zusammensetz (also wer deer / die Anteilseigner sind)

    Natürlich gibt man als Anteilseigner Zielsetzung vor, welche dan umzusetzen sind - völlig unabhängig von der Anteilseigner / Gesellschafterstrukt - nur wird halt ein privater Anteilseigner / Gesellschafter mehr Augenmerk auf Gewinn / Rendite legen, während ein staatlicher Anteilseigner darauf nicht unbedingt wert legt.

    WENN also die Thematik "Wiohnraum" in Berlin so ein Thema ist - warum treibt der rot-rot-grüne Senat seine Wohnungsbaugesellschaften nicht an Wohnraum auf Teufel komm´´raus zu schaffen? Wenn man dann die Eindruck vermittelt die privaten Vermieter sind alles Abzocker, Absahner und wollen sich nur die Taschen füllen, warum beweist dieser rot-rot-grüne Senat dann nicht, dass es deutlich und zwar sehr deutlich günstiger geht, indem seine Wohnungsbaugesellschaften Wohnraum zu einem auskömmlichen Mietzins von 5, 6, 7 € schaffen?

    Vonovia, Deutsche Wohnen und wer noch so alles in Berlin in Wohnungen investiert und vermietet kämen ja erheblich in die Bredoullie wenn plötzlich Wohnungen zu einem günstigen Preis zu zigtausenden auf den Markt kämen und wenn man damit auch noch kleines Geld verdienen würde (sagen wir Umsatzrendite 1%) würde sich ja der Stadtsäckel in Berlin auch freuen - also, warum macht man nicht?

    Stellt man diese Frage herrscht entwedeer schweigen oder man erzählt mit blumigen Worten warum es nicht geht...dass zumindest zwei der drei handelnden Parteien direkt und unmittelbar für die Preisexplosionen im Wohnungsbaumarkt Verantwortung zeigen - das verschweigt man gegenüber den Bürger.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  5. #485
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Mir geht es um etwas Anderes.
    Da muss man die DDR erlebt haben.
    1. Nach dem Mauerbau 1961 , ging die Zahl der neugebauten Wohnungen signifikant zurück.
    Dies kann ich nicht beurteilen - was ich beurteilen kann (da ich oft genug mit dem Lkw in der DDR war) - ist die marode Infrastruktur und in Teilen leerstehende, wohl ausgebrannte Wohnhäuser in den Innenstädten, weil diese nach dem Krieg scheinbar nicht mehr aufgebaut worden sind und oftmals nicht unbedingt hochmotivierte Arbeitnehmer (was ich in der Mangelwirtschaft DDR auch verstehen konnte - warum sich krumm legen, enn man sich davon nichts leisten kann).

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    2. Es gab permanent zu wenig Baukapazitäten für den Wohnungsbau , egal ob Neubau oder Renovierung.
    Die Decke war immer zu kurz.
    Was in Ostberlin gebaut wurde fehlte in solchen Städten wie Görlitz oder Zwickau.
    Lag dies an den Kapazitäten? Oder lag dies eher an den "Planern" - also der Partei, sprich dem Staat?

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Eigentum : Wie war das noch mit der Enteignung der Ostdeutschen im Rahmen der Wiedervereinigung?
    Wäre ein anderes Thema.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  6. #486
    Mitglied Benutzerbild von SLNK
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von Cicero1 Beitrag anzeigen
    In einem Artikel der Wirtschaftswoche vom 1.4.21 - also vor dem BVG-Entscheid - stand, dass die größten Profiteure des Mietendeckels nicht die sozial Schwachen sind, die bereits relativ günstig in Nachkriegsbauten wohnen, sondern Mieter von Gründerzeitbauten - in der Mehrzahl Grünenwähler in angesagten und bereits "gentrifizierten" Vierteln wie Mitte, Kreuzberg und Prenzlauer Berg. Diese Besserverdiener hatten die Wohnungen zu teils 15 bis 20 Euro Marktmiete je Quadratmeter gemietet. Seit dem Mietendeckel bis zu dem BVG-Entscheid mussten sie nur halb so viel zahlen - weil für die vor 1918 errichteten Gebäude die niedrigsten Obergrenzen galten.
    das ganze ist wesentlich differenzierter und dieses Fokussierung versucht natürlich hier die Wahrheit für die eigenen Interessen zu missbrauchen und manipulieren.

  7. #487
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von SLNK Beitrag anzeigen
    das ganze ist wesentlich differenzierter und dieses Fokussierung versucht natürlich hier die Wahrheit für die eigenen Interessen zu missbrauchen und manipulieren.
    Nichts anderes kann man über die "Mietpreisbremse" behaupten.

  8. #488
    O Tempora O Mores
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Lag dies an den Kapazitäten? Oder lag dies eher an den "Planern" - also der Partei, sprich dem Staat?
    Es lag an den Kapazitäten. Bauarbeiter und die dazugehörigen Geräte/Maschinen/Fuhrpark aus der ganzen "Republik" (SED-Sprech) wurden in die Hauptstadt beordert bzw. geschickt. In diesem Arbeiter- und Bauernparadies war doch alles Mangelware, also fehlten die Arbeiter und Kapazitäten dann in der Provinz.

  9. #489
    O Tempora O Mores
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    warte mal ab, wenn die Koboldin mit GRR am Ruder sein wird
    Ja, damit muss man rechnen.

  10. #490
    O Tempora O Mores
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Zitat Zitat von kreuzer Beitrag anzeigen
    Der Senat redet darüber nicht , sondern eine Initiative die von den regierenden Parteien DIE LINKEN und DIE GRÜNEN unterstützt wird. Die SPD lehnt das in Mehrheit ab.
    kreuzer
    Du hast da mit der Präzisierung schon Recht, ich war da zu ungenau. Es stellt sich allerdings die Frage, wie lange eine immer linksextremer werdende SPD - wie man an den Vorsitzenden Eskens und Borjans erkennen kann - noch auf dieser Linie bleibt.

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