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Thema: Post bekommen

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Post bekommen

    Bekomme ich Post aus Flensburg und denke bei mir - was wollen denn DIE von mir....und dann staune ich...im Jahr 4 nach dem VW-Dieselskandal

    Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehter Fahrzeughalter,

    mit diesem Schreiben erhalten Sie beigefügt ein Informationsschreiben Ihres Fahrzeugherstellers zu einer Service-Maßnahme an Ihrem Kraftfahrzeug.

    Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt der Versand als Dienstleistung über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kosten trägt der Hersteller. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht.

    Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf der Rückseite dieses Schreibens.

    mit freundlichen Grüßen

    Stempel

    Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.


    Jetzt wird es aber interessant - das beigefügte Schreiben des Kfz-Herstellers war ebenfalls an mich adressiert (mit Kennzeichen sowie Fahrzeugidentnummer)...aber hoppela, warum muss dann der Kfz-Hersteller dieses Schreiben erst an dan KBA senden und dort wird der Brief dann nochmals verpackt? Haben die beim KBA nicht etwas wichtigeres zu tun als Briefe weiter zuleiten?
    Man sollte sich vielleicht beim KBA besser darauf konzentrieren den Job richtig zu machen als Zeit, Ressourcen und Geld zu verschwenden - so ist aber die Beamtenschaft halt ´mal...beim Briefe verpacken muss man wenig bis nichts denken und dies scheint man beim KBA zu können.

    Ganz nett aber auch - ich soll ein Software-Update aufspielen lassen und dann wird mir einer 24monatige Gewährleistung geboten - ABER - nur auf den Abgasstrang / Abgasrückführung und diese Regelung gilt auch nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometer (ups, muss ich nun meinen Tacho "korrigieren" und was ist, wenn mir der Motor über den Jordan geht - infolge z.B. Verkokung).
    Wichtig auch - eine kostenfreie Reparatur ist auch nicht möglich, wenn das Fahrzeug "unsachgemäß" behandelt wurde - da wären Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Kfz, natürlicher Verschleiß etc.). Wie definiert man nun "Überbelastung des Kfz"???

    Fazit: Ich habe da also einen Brief bekommen worin man mich von Seiten des Kfz-Hersteller auffordert ein Software-Update aufspielen zu lassen was im Falle eines Falles zu meinem Nachteil gereichen kann (geht ein Teil in die Brüche schaue ich dumm aus der Wäsche) - im Schreiben des KBA steht dann aber später (bei den Erklärungen) wörtlich "Darunter fällt unter anderem, dass Sie darüber informiert werden, dass Ihr Fahrzeuhghersteller eine entsprechende, emissionsmindernde Maßnahme zu ihrem Fahrzeug anbietet" - mmmmh, anbieten kann man also annehmen, muss aber nicht

    Ja was nu? Müssen oder nicht müssen? Soll ein minderbegabter Mensch wie auch daraus schlau werden ...also tue ich nix (wer nix macht, der macht beim Staat ´mal nix falsch) und fahre meinen Diesel ungeniert weiter

  2. #2
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    Weiß nicht wie das bei dir ist, aber bei einer Rückrufaktion muss das KBA genau wissen wer davon betroffen ist. Hintergrund: wenn du die Maßnahme nicht in einem gewissen Zeitrahmen durchführen lässt, erlischt die Betriebserlaubnis und die werden dein Auto Zwangsabmelden.

  3. #3
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Bekomme ich Post aus Flensburg und denke bei mir - was wollen denn DIE von mir....und dann staune ich...im Jahr 4 nach dem VW-Dieselskandal

    Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehter Fahrzeughalter,

    mit diesem Schreiben erhalten Sie beigefügt ein Informationsschreiben Ihres Fahrzeugherstellers zu einer Service-Maßnahme an Ihrem Kraftfahrzeug.

    Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt der Versand als Dienstleistung über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kosten trägt der Hersteller. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht.

    Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf der Rückseite dieses Schreibens.

    mit freundlichen Grüßen

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    Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.


    Jetzt wird es aber interessant - das beigefügte Schreiben des Kfz-Herstellers war ebenfalls an mich adressiert (mit Kennzeichen sowie Fahrzeugidentnummer)...aber hoppela, warum muss dann der Kfz-Hersteller dieses Schreiben erst an dan KBA senden und dort wird der Brief dann nochmals verpackt? Haben die beim KBA nicht etwas wichtigeres zu tun als Briefe weiter zuleiten?
    Man sollte sich vielleicht beim KBA besser darauf konzentrieren den Job richtig zu machen als Zeit, Ressourcen und Geld zu verschwenden - so ist aber die Beamtenschaft halt ´mal...beim Briefe verpacken muss man wenig bis nichts denken und dies scheint man beim KBA zu können.

    Ganz nett aber auch - ich soll ein Software-Update aufspielen lassen und dann wird mir einer 24monatige Gewährleistung geboten - ABER - nur auf den Abgasstrang / Abgasrückführung und diese Regelung gilt auch nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometer (ups, muss ich nun meinen Tacho "korrigieren" und was ist, wenn mir der Motor über den Jordan geht - infolge z.B. Verkokung).
    Wichtig auch - eine kostenfreie Reparatur ist auch nicht möglich, wenn das Fahrzeug "unsachgemäß" behandelt wurde - da wären Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Kfz, natürlicher Verschleiß etc.). Wie definiert man nun "Überbelastung des Kfz"???

    Fazit: Ich habe da also einen Brief bekommen worin man mich von Seiten des Kfz-Hersteller auffordert ein Software-Update aufspielen zu lassen was im Falle eines Falles zu meinem Nachteil gereichen kann (geht ein Teil in die Brüche schaue ich dumm aus der Wäsche) - im Schreiben des KBA steht dann aber später (bei den Erklärungen) wörtlich "Darunter fällt unter anderem, dass Sie darüber informiert werden, dass Ihr Fahrzeuhghersteller eine entsprechende, emissionsmindernde Maßnahme zu ihrem Fahrzeug anbietet" - mmmmh, anbieten kann man also annehmen, muss aber nicht

    Ja was nu? Müssen oder nicht müssen? Soll ein minderbegabter Mensch wie auch daraus schlau werden ...also tue ich nix (wer nix macht, der macht beim Staat ´mal nix falsch) und fahre meinen Diesel ungeniert weiter
    Wenn es ein Mercedes oder VW ist, bekommst Du auch 3000€ von den beiden Herstellern für den Einbau einer Hardwareabgasbehandlung von Baumot.
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  4. #4
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Wenn es ein Mercedes oder VW ist, bekommst Du auch 3000€ von den beiden Herstellern für den Einbau einer Hardwareabgasbehandlung von Baumot.
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    Cool, eine zugelassenen Adblue-Nachrüstun. Verwandelt das Fahrzeug auf Euro6 Niveau. Wird das auch steuerlich berücksichtigt? Was kostet das?
    Damit sollte ein älterer Diesel wieder attraktiv sein, oder?

  5. #5
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Cool, eine zugelassenen Adblue-Nachrüstun. Verwandelt das Fahrzeug auf Euro6 Niveau. Wird das auch steuerlich berücksichtigt? Was kostet das?
    Damit sollte ein älterer Diesel wieder attraktiv sein, oder?
    Nichts, so weit ich weiß. Zahlt ja VW bzw. Mercedes.

  6. #6
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Cool, eine zugelassenen Adblue-Nachrüstun. Verwandelt das Fahrzeug auf Euro6 Niveau. Wird das auch steuerlich berücksichtigt? Was kostet das?
    Damit sollte ein älterer Diesel wieder attraktiv sein, oder?
    Ich hab mir seinerzeit nen Kat in meinen alten Diesel einbauen lassen. Der war zwar gebraucht, hatte aber ne ABE. Sparte damals fast die Hälfte an KFZ-Steuer. Wurde auch in die KFZ-Papiere eingetragen.

    Von Rechts wegen müsste also eine Nachrüstung mit ner Harnstoffanlage den Diesel auf Euro 6 bringen...wenn man diesem Staat noch trauen mag und wenns ein Muhzehdes oder KdF-Wagen ist.
    __________________

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  7. #7
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Jetzt wird es aber interessant - das beigefügte Schreiben des Kfz-Herstellers war ebenfalls an mich adressiert (mit Kennzeichen sowie Fahrzeugidentnummer)...aber hoppela, warum muss dann der Kfz-Hersteller dieses Schreiben erst an dan KBA senden und dort wird der Brief dann nochmals verpackt? Haben die beim KBA nicht etwas wichtigeres zu tun als Briefe weiter zuleiten?
    Weil man ja die Halter der Fahrzeuge ansprechen muss. Aber der Hersteller weiß nicht unbedingt, wer inzwischen der Halter ist. Das KBA weiß das in jedem Fall.

    In deinem Fall warst du auch dem Hersteller bekannt, möglicherweise bist du der Erstbesitzer. Aber wenn der Wagen dreimal weiterverkauft worden ist, wird's schwierig.

  8. #8
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Weil man ja die Halter der Fahrzeuge ansprechen muss. Aber der Hersteller weiß nicht unbedingt, wer inzwischen der Halter ist. Das KBA weiß das in jedem Fall.

    In deinem Fall warst du auch dem Hersteller bekannt, möglicherweise bist du der Erstbesitzer. Aber wenn der Wagen dreimal weiterverkauft worden ist, wird's schwierig.
    Das ist insoweit richtig - dann verwundert mich aber schon, dass das Anschreiben des Kfz-Herstellers personalisiert ist und so ja auch vom KBA weitergeleitet wird. Da würde ich doch mehr Sinn machen dem KBA eine adressmässig blanke Kopie zukommen zu lassen auch ohne Kennzeichen und Fzg.Identnummer.
    Man überlege sich einmal den Aufwand - bei - sagen wir 100 000 Fahrzeugen muss das KBA dann jeden Brief prüfen ob die Daten auch noch passen und wenn nicht - was dann? Geht dann das Anschreiben an den Hersteller zurück und der erstellt ein Neues? Mit welchen Daten - oder werden die vom KBA geliefert.

    Sowas gibt es nur in Deutschland....

  9. #9
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    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Weiß nicht wie das bei dir ist, aber bei einer Rückrufaktion muss das KBA genau wissen wer davon betroffen ist. Hintergrund: wenn du die Maßnahme nicht in einem gewissen Zeitrahmen durchführen lässt, erlischt die Betriebserlaubnis und die werden dein Auto Zwangsabmelden.
    Mein Glück - ist nur eine Halterinformation - sprich, ich kann, ich muss aber nicht, weil nicht verpflichtend...so zumindest ein netter Mitarbeiter des KBA.

  10. #10
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Mein Glück - ist nur eine Halterinformation - sprich, ich kann, ich muss aber nicht, weil nicht verpflichtend...so zumindest ein netter Mitarbeiter des KBA.
    Ah, ok. Ich hatte bei meinem auch einen Rückruf und habs ignoriert. Bis die nette Dame aus dem Landratsamt mir geschrieben hattee, dass ich meine Fahrzeugpapiere vorbei bringen soll.

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