"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
Über rituelle jüdische Beschneidung kann man streiten, aber das ist Äpfel mit Birnen verglichen. Moslems haben einen gewissen Ruf, sich innerhalb der Familie an Töchtern, Schwestern, Nichten etc. schadlos zu halten. Wichtig ist nur, dass sie nicht vaginal defloriert werden. Wenn du Juden etwas ähnliches nachsagen kannst, melde dich wieder...
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Nein! Warum sollte man darüber streiten, ob unsere Gesetze für alle bei uns lebende Menschen gelten oder nicht. Ein Streit darüber ist unsinnig, unbegründet und überflüssig. Wem unsere Kultur nicht paßt, der soll fernbleiben oder den Mund halten. Auf keinen Fall aber seine Stimme erheben, seinetwegen unser Gesetze zu ändern.
Mit deiner heimtückischen Wortwahl bestätigst du wieder mal deinen hinterhältigen Hass auf das weisse Abendland!
Der Begriff "üblich" soll insinuieren, es habe sich um eine mehrheitlich praktizierte Usance gehandelt, dass im "Abendland" Kinderehen allgemeiner Standard gewesen seien, was natürlich eine infame Übertreibung darstellt.
Es mag - besonders in Adelskreisen - mal vorgekommen sein, dass ein noch sehr junges Mädchen aus Gründen des Macht- oder Reichstumserhalts mit einem Sproß ebendieses Adelshauses verheiratet wurde, aber meistens handelte es sich zunächst einmal um eine Planung mit einem Versprechen, das erst später eingelöst wurde.
"Üblich" im Sinne von allgemein praktiziertem Verhalten des Normalbürgers war das jedenfalls nicht.
Damals war Eheschließung (in Europa zumindest) nicht unbedingt gleichbedeutend mit Vollzug (auch"Beilager")
[Links nur für registrierte Nutzer].Am 11. November 1459 wurde die Zehnjährige zu [Links nur für registrierte Nutzer] Hochzeit mit Herzog [Links nur für registrierte Nutzer] verheiratet, womit der am 25. April 1459 geschlossene [Links nur für registrierte Nutzer] besiegelt wurde.
Zdeňka folgte ihrem Bräutigam nach [Links nur für registrierte Nutzer]. Der Vollzug der Ehe ([Links nur für registrierte Nutzer]) erfolgte am 11. Mai 1464 auf der [Links nur für registrierte Nutzer].
Sicher, volljährig war auch sie nicht. Aber man muss bedenken, dass sie in einer Zeit lebte, in der die Kindheit und überhaupt das Leben recht kurz waren.
Dass in Europa aber irgendeiner völlig legal ein kleines Mädchen wie Aishe genommen hätte, ist ziemlich unwahrscheinlich.
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