[Links nur für registrierte Nutzer]"Was ist eigentlich „Hasskriminalität”? Das ist kein Straftatbestand, kommt im Strafrecht nicht vor. Kein erkennbarer Rechtsbegriff. Und dann unterscheidet sie auch noch zwischen normaler und „Schwerer”. "
Soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen
Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Das muss der Rechtsstaat durchsetzen, auch im Netz. Ein entscheidender Punkt dabei ist es, sicherzustellen, dass die aus Hass begangenen Straftaten den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es klingt banal. Aber die klassische Strafanzeige ist elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung.
Nach kriminologischen Einschätzungen erfahren die Behörden von einer Straftat in 80 bis 95 Prozent aller Fälle durch eine Strafanzeige. Die private Anzeige ist also der regelmäßige Ausgangspunkt staatlicher Ermittlungen. Etwa 90 Prozent der Anzeigen stammen von den Opfern einer Straftat selbst.
Genau hier liegt das Problem bei der Verfolgung von Hasskriminalität im Internet. Kriminologische Untersuchungen zeigen, dass Opfer von Hasskriminalität nur selten Anzeige erstatten. Bei Straftaten im Netz verstärkt sich dieses Phänomen. Nach einer aktuellen Studie des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein werden weniger als fünf Prozent aller im Netz verübten Beleidigungen und Drohungen angezeigt.
Die sozialen Netzwerke müssen dem Bundeskriminalamt zukünftig Fälle schwerer Hasskriminalität wie Morddrohungen und Volksverhetzungen melden, wenn sie durch Nutzerbeschwerden hiervon erfahren. Die Weitergabe der privaten Nutzerbeschwerden soll die Lücke schließen, die das Ausbleiben privater Strafanzeigen hinterlässt. Damit schlagkräftig und konsequent gegen die Verantwortlichen vorgegangen werden kann, wollen wir dem Bundestag die Schaffung von mehr als 400 neuen Stellen für das BKA vorschlagen. Für die Meldepflicht sprechen vier Aspekte: