Dortmund/Unna. Ein 51-jähriger Stahlarbeiter hatte einen farbigen Auszubildenden als Neger bezeichnet und wurde fristlos entlassen. Die Kündigung sei fehlerhaft und unwirksam, urteilte am Donnerstag das Dortmunder Arbeitsgericht. Und: Jemanden Neger zu nennen sei schlimm, aber nicht rechtswidrig.
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Die Political Korrektness hat wieder zugeschlagen...