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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #121
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

    Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulturell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.
    Unsere kulturell-soziologische Entwicklung scheint sich immer mehr zurückzuentwickeln. Manche nennen das "Anpassung"...
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  2. #122
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    So brechen Gesetze zusammen - da bleibt dann nicht mehr viel vom GG - auf dem man ja angeblich so fest sitzt.
    Sage ich es einmal so - in der Realität bricht man diese Rechtsnorm Tag für Tag wohl hunderttausendfach und im Grunde hat sich der Gesetzgeber auch nicht einzumischen, wenn dies einvernehmlich geschieht. Rein die Rechtslage betrachtend sind wir in dieser Hinsicht wohl ein Volk von "Straftätern"

    Wer aber auf der einen Seite ein Recht einfordert (Anerkennung der Eheschließeung), der muss auf der anderen Seite auch geltendes Recht einhalten, auch wenn dies am Ende bedeutet seine minderhährige Frau bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres unberührt zu lassen.

  3. #123
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Unsere kulurell-soziologische Entwicklung scheint sich immer mehr zurückzuentwickeln. Manche nennen das "Anpassung"...
    Nicht scheint - es ist so dass einstige Werte, selbst wenn im Grundgesetz definiert, mehr und mehr zur Beliebigkeit verkommen und nichts mehr gelten. Ja, manche nennenn dies Anpassung - ich nenne dies Rückfall in die Barbarei.

  4. #124
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

    Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.
    Was sind dann "eheliche Pflichten" ?
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  5. #125
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler.

    Nachtrag: ... und Foristen.
    Wer sagt Dir denn, dass dies von den Dir zitierten Kreise nicht genauso gewollt wurde?

    Im Grund ist dies eine Sache der Sicht der Dinge - ich unterstelle einem (politischen) Entscheidungsträger, dass er bei jeder Entscheidung genau weiß wohin zu Entscheidung führen wird und damit ist das daraus resultierende Ergebnis gewollt.

  6. #126
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Sage ich es einmal so - in der Realität bricht man diese Rechtsnorm Tag für Tag wohl hunderttausendfach und im Grunde hat sich der Gesetzgeber auch nicht einzumischen, wenn dies einvernehmlich geschieht. Rein die Rechtslage betrachtend sind wir in dieser Hinsicht wohl ein Volk von "Straftätern"

    Wer aber auf der einen Seite ein Recht einfordert (Anerkennung der Eheschließeung), der muss auf der anderen Seite auch geltendes Recht einhalten, auch wenn dies am Ende bedeutet seine minderhährige Frau bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres unberührt zu lassen.
    Welche Rechte und welche Einschätzung hat ein 8 jähriges Mädchen, ob es will und was es will ? Schon gar nicht, wenn es um die Schmerzen geht, die es erleiden muß. Insofern ist sie keine Frau, sondern ein Kind, daß in die Schule gehört. Und der Mann, der sich an ihr vergeht, weil es diese Religion/Tradition/Kultur erlaubt, ist ein Straftäter. Und wer Straftäter begünstigt, sie im Gesetz als Bürger darstellt, der nur rechtens tut, weil der Richter vielleicht auch in dieser Richtung tätig ist, dann ist das ein
    Strafbestand.

    Leider gibt es schon zu viele "Kaputte", die in den obersten Rängen mitbestimmen dürfen, wie Gesetze ausgelegt werden können.

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    09.09.2013 - Ein achtjähriges Mädchen starb, weil sein erwachsener Ehemann in derHochzeitsnacht mit ihm Geschlechtsverkehr hatte – es verblutete ...




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    10.09.2013 - 2024 Euro soll der Mann für seine achtjährige Kindsbraut bezahlt haben. Während ihrerHochzeitsnacht erlitt das Mädchen offenbar so ...



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    09.09.2013 - Horror im Jemen | Mädchen (8) stirbt in der „Hochzeitsnacht“ ... Ein 14-jähriges Mädchen soll mit einem Roma-Jungen, gerade 15 Jahre alt, ...



    Wenn das hier Alltag werden sollte, weil die Kulturen alle hieher kommen, die das praktizieren, dann ist das nicht mehr mein Land. Und die Politiker, die solche befürworten, können auf meine Achtung und meinen Respekt nicht mehr rechnen. Was sie dann für mich sind, werden ich hier nicht weiter erörtern.

  7. #127
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Was sind dann "eheliche Pflichten" ?
    Alles was Du im Grund einklagen kannst was Dein Partner in solch einer Lebensgemeinschaft erbringen muss. Beischlaf gehört nicht dazu.

  8. #128
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler.

    Nachtrag: ... und Foristen.
    Zu Problemen in Sachen des Wohles deutscher Kinder ist es bereits gekommen.

    • Der elfjährige Anton soll mehr als 1000 Euro an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen, weil seine Familie zu viele Sozialleistungen bezogen hat.
    • Der Junge lebt in einem Kinderdorf in Oberbayern, die Mutter hat ihm offenbar körperliche Gewalt angetan.
    • Seine Situation ist kein Einzelfall. "Bei erst nachträglich bekannt gewordenem Erwerbseinkommen führt dies zur Rückforderung von Leistungen sowohl der Mutter als auch der Kinder", teilt das Jobcenter München mit.
    Es war der erste Brief, den der Bub bekommen hatte in seinem Leben, und freudestrahlend lief er zu seinem Vater, ihn herzuzeigen. Der Vater öffnete den Brief, aber als er ihn gelesen hatte, gab es zur Freude keinen Grund mehr. "Forderung" stand drin, "fällig", "durchsetzbar", vor allem aber: 1036,30 Euro. Mehr als 1000 Euro soll der elfjährige Anton an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen - zurückbezahlen für seine Mutter, weil die es bei der Berechnung ihrer Hartz-IV-Leistungen mit der Wahrheit nicht so genau nahm.
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  9. #129
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Welche Rechte und welche Einschätzung hat ein 8 jähriges Mädchen, ob es will und was es will ? Schon gar nicht, wenn es um die Schmerzen geht, die es erleiden muß. Insofern ist sie keine Frau, sondern ein Kind, daß in die Schule gehört. Und der Mann, der sich an ihr vergeht, weil es diese Religion/Tradition/Kultur erlaubt, ist ein Straftäter. Und wer Straftäter begünstigt, sie im Gesetz als Bürger darstellt, der nur rechtens tut, weil der Richter vielleicht auch in dieser Richtung tätig ist, dann ist das ein
    Strafbestand.

    Leider gibt es schon zu viele "Kaputte", die in den obersten Rängen mitbestimmen dürfen, wie Gesetze ausgelegt werden können.

    Wir haben wohl keinen Dissens, dass dies im deutschen Kulturraum nicht einmal im Ansatz akzeptiertt wird - sondern daraus rechtliche Konsequenzen zu folgen haben.

    Wir haben wohl aber einen Dissens, dass es mir ziemlich egal ist, wie dies in anderen Kulturräumen gehandelt wird - mir geht das "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ziemlich ab. Andere Länder, andere Sitten und ich schwinge mich nicht dazu auf Denen sagen zu wollen was man zu tun oder zu lassen hat. Das ist Deren Entscheidung.

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Wenn das hier Alltag werden sollte, weil die Kulturen alle hieher kommen, die das praktizieren, dann ist das nicht mehr mein Land. Und die Politiker, die solche befürworten, können auf meine Achtung und meinen Respekt nicht mehr rechnen. Was sie dann für mich sind, werden ich hier nicht weiter erörtern.
    Siehst Du - nur weil ich sage andere Länder, andere Sitten heißt dies nicht, dass ich dies auch nur im Ansatz im eigenen Land tolerieren oder gar akzeptieren würde. Wer in dieses Land (zu-)wandert hat sich der geltenden Wertekultur, den Rechtsnormen, den Pflichten ohne wenn und aber zu unterwerfen und KEINEN Anspruch darauf zu sagen, ja aber in meiner Kultur ist es so und so, also leite ich einen Anspruch ab - hier gelten die deutschen kulturellen Normen und zwar ohne wenn und aber.

    Wem dies nicht passt - so what - da ist die Türe.

    Hier aber beginnt das System immer mehr zu wanken. Eine Gesellschaft kann und wird nur funktionieren, wenn die geltenden Normen und Regel für Alle gelten - beginnt man Ausnahmen zu machen wird dies die Gesellschaft sprengen undn zwar immer. Dies wissen die Damen und Herren, welche mit der Thematik Multikulurismus kommen sehr genau.
    Man arbeitet also am Ende nicht darauf hin eine Gesellschaft zu einen und am laufen zu halten,, sondern will diese sprengen und dann beginnt man zu jammern, wenn die Ergebnisse solcherlei gesellschaftlicher Sprengkräfte zum Vorschein kommen.

  10. #130
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Zu Problemen in Sachen des Wohles deutscher Kinder ist es bereits gekommen.
    Ohne jetzt zu werten, sondern rein Technokratisch.

    Wenn Du als Vater für ein Kind Unterhalt zahlst und sich dann - sagen wir nach 10 Jahren - herausstellen sollte, dass das Kind gar nicht das leibliche Kind ist, dann kannst Du nicht die Mutter, welche Dich (bewusst?) fälscherlicherweise als Vater angegeben hat zur Rückzahlung des Unterhaltes verklagen - Du musst das Kind auf Rückzahlung verklagen.
    Ähnlich wird es sich wohl auch bei der ALGII-Gesetzgebung verhalten - die Unterhaltsleistungen erhält ja das Kind und dann kann man diese Leistungen halt nur wieder vom Kind zurückfordern.

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