Nix darf einen auf menschl. Inhaber verweisen - kein Gesetz, keine Institution, keine öffentl. Mittel, keine Lern- bzw. Lehrinhalte.
In der Marktwirtschaft haben alle Marktteilnehmer ihren Vorteil bezwecken zu können. Vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter bedingt rationalisierungseffiziente Investivnutzung diversif vernetzter high tech Konglomerate.
Alles muß aus dem Rechtsraum raus, was einen zum Kostenfaktor von Inhabern deklarieren will. Für die ökonomische Hebelwirkung betriebl. Renditeobjekte werden nun mal keine menschl. Inhaber sondern geeignete betriebl. Vertragsgegenstände benötigt.
Inhaber/Statthalter rentieren nur für die Allerwenigsten, schotten einen ab, marginalisieren einen, unterbinden Korrelationseffizienz und Leistungsäquivalenz, Profit und Stabilität. Sie haben einem völlig egal sein zu können. Und wer will, kann sich freiwillig mit ihnen vertraglich arrangieren, was den Willigen zudem einen besseren Stand ermöglicht.
Wer wird denn etwas tun, was sich für ihn nicht rentiert, womit er sich zudem noch schlechter stellt, indem er damit seine Schädiger stärkt?
Ne, von sowas läßt man die Finger, ist doch völlig klar. Und niemand hat es nötigt. Nur die Politgangster wollen einen dazu zwingen, indem sie die Grundrechte per Gesetz aushebeln.