Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
Ist dies denn wirklich notwendig? Es ist doch so, dass unsere Verfassung einfach nur Grundgesetz heißt. Es heißt ja trotzdem Bundesverfassungsgericht und ein Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, ist verfassungswidrig. Ich verstehe die Diskussion um den Namen nicht wirklich. Eingangs hatte ein anderer User hier ja bereits erwähnt, dass auch andere Länder ein Grundgesetz haben.
Weil das GG sogenannten verfassungsgebenden Charakter hat. Aber es ist und bleibt nunmal keine Verfassung, da sie nicht in freien Stücken vom Volke durch eine Nationalversammlung ausgearbeitet wurde.