Man muss da fein unterscheiden - entziehen kannst Du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht und zwar niemals. Steht in Art. 16, Abs. 1 GG.
Du kannst nur den Verlust der Staatsbürgerschaft androhen und umsetzen (hört sich jetzt zwar hahnebüchend an und der normale Bürger schüttelt den Kopf - ist im rechtlich definierten Sinne aber wichtig - da Entzug und Verlust zwei komplett verschiedene Tatbestände sind) - wenn Du aber nur einen deutschen Paß hast ist dies, da Du dann ja staatenlos würdest, nicht umsetzbar.
Die berechtigte Frage ist auch - und dann?
Dann hat man eben keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr und nun versucht der Änkündiger damit zu suggerieren, wäre das Problem gelöst - weil ein Jeder denkt damit wäre gleichzeitig auch die Verweisung aus diesem Land verbunden. Nur - ist das die zwingende Folge? Mitnichten - die Person wird weiterhin Aufenthaltsstatus in diesem Lande genießen.