Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti
Die Pflichtverteidiger werden ja nicht vom Gericht bezahlt. Zunächst einmal kommt es für die Kostentragung auf den Ausgang des Verfahrens an. Wird etwa der Angeklagte verurteilt, trägt er die Kosten des Verfahren sowie seine Auslagen, also auch die Kosten seines Pflichtverteidigers. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Kosten und Auslagen.
Außerdem kann der Angeklagte selbst einen Verteidiger wählen. Pflicht ist nur, dass er einen Verteidiger bekommt. Wählt er innerhalb der bestimmten Frist keinen Verteidiger aus, wird ihm einer vom Gericht bestellt. Es ist damit also eigentlich gesichert, dass sich der Angeklagte vertreten lässt, von wem er will.
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.
Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.
Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.
Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.
Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!
Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti
Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.
Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.
Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.
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