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Thema: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

  1. #661
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    quatsch!
    benutze doch mal tante gockel und suche nach den verschiedenen hartzgesetzen in den bundesländern. du wirst bestimmt fündig, da gibt es so viel und jedes bundesland kocht auf jeden fall sein eigenes süppchen.
    ich würde ja gerne für dich suchen, aber ich habe keine zeit mehr, meine viecher warten, die wollen versorgt werden und in die diversen kisten, ställe und nester.
    grüßle s.
    Hm, also keine Quelle. Na ich finde ja nichts, sonst würde ich ja nicht fragen.... Das Bundesland kann die Miete nicht pauschal bezahlen, es sei denn, (aha! also doch!) der Mieter gibt keine Mietaufschlüsselung bekannt.

  2. #662
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    NEIN! EBEN NICHT!!

    ist von bundesland zu bundesland verschieden, ebenso von gemeinde zu gemeinde.

    du bekommst einen bestimmten festgelegten satz, den rest mußt du vom minimum drauflegen.

    das ist nur einer von vielen fällen, ich habe so den eindruck, paßt dem sachbearbeiter deine nase, klappt es, paßt sie ihm nicht, klappt es nicht.

    ach, was mische ich mich da ein, bei dieser scheiße wird gemauschelt, betrogen und gelogen, was das zeug hält.

    einfach nur noch zum

    grüßle s.
    Habe den Eindruck, das sich Nietzsche eher nicht gut auskennt. Wohnungssuche durchs Amt!? Gibts nicht!
    Weiß von einer Freundin, die zu ihrer Rente einen Teil "Grundsicherung im Alter" bekommt. Was im Grunde das Gleiche wie Hartz4 ist, nur das die Bedingungungen noch etwas schlechter sind. Als sie dem Amt in meiner Gegenwart mitteilte, das für den vorgegebenen Preis keine Wohnung zu finden sei und sie bald auf der Straße landen würde, antworte ihr Sachbearbeiter: " Irgendwo wird es schon eine billige Wohnung geben. Auf der Straße müssen sie nicht leben, wir können sie notfalls in einer Obdachlosenunterkunft unterbringen."

    Nach fast 2 Jahren Jahren erfolgloser Suche, und auf Druck ihres damaligen Vermieters, der Eigenbedarf gelten machte, gab sie auf und nahm sie notgedrungen eine Wohnung bei der sie einiges selbst draufzahlen muss.
    Eine Klage vor Gericht brachte leider auch nichts, weil das Amt (wie ich bereits schrieb), ein Gutachten vorlegte.
    Habe den Prozess verfolgt und in einer kurzen Verhandlungspause ihren Anwalt mit folgenden Worten angesprochen: "Sie wissen aber schon, das man das Gutachten bekommt, das man braucht!"
    Seine Antwort: Ja, aber haben wir Geld für ein (teures) Gegengutachten?! Nein!"

    Für Nietzsche: Willkommen in der Wirklichkeit!
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  3. #663
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Habe den Eindruck, das sich Nietzsche eher nicht gut auskennt. Wohnungssuche durchs Amt!? Gibts nicht!
    Weiß von einer Freundin, die zu ihrer Rente einen Teil "Grundsicherung im Alter" bekommt. Was im Grunde das Gleiche wie Hartz4 ist, nur dasdie Bedingungungen noch etwas schlechter sind. Als sie dem Amt in meiner Gegenwart mitteilte, das für den vorgegebenen Preis keine Wohnung zu finden sei und sie bald auf der Straße landen würde. Antworte ihr Sachbearbeiter: " Irgendwo wird es schon eine billige Wohnung geben. Auf der Straße müssen sie nicht leben, wir können sie notfalls in einer Obdachlosenunterkunft unterbringen."
    Nach fast 2 Jahren Jahren erfolgloser Suche, und auf Druck des Vermieters, der Eigenbedarf gelten machte, gab sie auf und nahm sie notgedrungen eine Wohnung bei der sie einiges selbst draufzahlen muss.
    Eine Klage vor Gericht brachte leider auch nichts, weil das Amt (wie ich bereits schrieb), ein Gutachten vorlegte.
    Habe den Prozess verfolgt und in einer kurzen Verhandlungspause ihren Anwalt mit folgenden Worten angesprochen: "Sie wissen aber schon, das man das Gutachten bekommt, das man braucht!"
    Seine Antwort: Ja, aber haben wir Geld für ein (teures) Gegengutachten?! Nein!"
    Laut Gesetz musst du irgendwo wohnen können. Dafür wird bei Hartz4 die Miete bezahlt wenn man sie denn aufgeschlüsselt einreicht.

    Wenn das Amt meint, der Mietspiegel läge unter der Miete von demjenigen, der sie es bezahlen muss, dann muss das Amt das beweisen. Du hast geschrieben, die nehmen dafür ein Gutachten. Sie könnten nun infolgedessen die Miete nur bis zu diesem Satz bezahlen und man müsste nun den Ausgleich bezahlen. Dagegen kann man EINSPRUCH einlegen und dann kann man VERLANGEN, dass die einem Wohnungen zeigen, die so günstig sind. Ja, dazu sind die dann nämlich verpflichtet. Wenn die dann keine finden, dann bekommt man weiterhin sein Geld. Lauferei hat man aber selber.

    Nach fast 2 Jahren Jahren erfolgloser Suche...
    Natürlich bekommt die für das Geld keine Wohnung. Sie hätte das Amt auffordern müssen, ihr die Wohnungen zu diesem Preis zu zeigen. Das Gutachten ist völlig irrelevant, da es der Realität entsprechen muss. Der durchschnittliche qm Preis mag ja stimmen, das ändert nichts, dass man z.B. in München keine Hütte mit 45qm für 250€ bekommt...

  4. #664
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    Mad AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Laut Gesetz musst du irgendwo wohnen können. Dafür wird bei Hartz4 die Miete bezahlt wenn man sie denn aufgeschlüsselt einreicht.

    Wenn das Amt meint, der Mietspiegel läge unter der Miete von demjenigen, der sie es bezahlen muss, dann muss das Amt das beweisen. Du hast geschrieben, die nehmen dafür ein Gutachten. Sie könnten nun infolgedessen die Miete nur bis zu diesem Satz bezahlen und man müsste nun den Ausgleich bezahlen. Dagegen kann man EINSPRUCH einlegen und dann kann man VERLANGEN, dass die einem Wohnungen zeigen, die so günstig sind. Ja, dazu sind die dann nämlich verpflichtet. Wenn die dann keine finden, dann bekommt man weiterhin sein Geld. Lauferei hat man aber selber.


    Natürlich bekommt die für das Geld keine Wohnung. Sie hätte das Amt auffordern müssen, ihr die Wohnungen zu diesem Preis zu zeigen. Das Gutachten ist völlig irrelevant, da es der Realität entsprechen muss. Der durchschnittliche qm Preis mag ja stimmen, das ändert nichts, dass man z.B. in München keine Hütte mit 45qm für 250€ bekommt...
    madl, also wirklich, willkommen in der realen welt.

    ich habe dir in der eile 2 links nachgereicht, lese sie mal durch.

    und du weißt doch, so wie unsere regierung straflos jegliche gesetze brechen kann, geht das bis unten durch.

    die bunzelrepublik ist inzwischen ein komplett gesetzloses land geworden, in dem jede/r/s es gerade so treibt,
    wie er/sie/es lustig ist.

    geh einfach mal selbst auf die suche, du wirst fündig ..... uferlos.

    nachtrag: gehe du mal als einzelperson gegen die bfa los, die ziehen und ziehen, lassen dich aushungern und wenn du denn dann endlich recht bekommen hast, steht das als omega auf deinem grabstein.

    "sie hatte recht", nützt ihr aber nix mehr in zwei metern tiefe, denn dann wohnt sie dort.

    und nu?
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  5. #665
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Hm, also keine Quelle. Na ich finde ja nichts, sonst würde ich ja nicht fragen.... Das Bundesland kann die Miete nicht pauschal bezahlen, es sei denn, (aha! also doch!) der Mieter gibt keine Mietaufschlüsselung bekannt.
    lies nach, scrolle zurück, ich habe dir nachgereicht.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  6. #666
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    quatsch!

    benutze doch mal tante gockel und suche nach den verschiedenen hartzgesetzen in den bundesländern. du wirst bestimmt fündig, da gibt es so viel und jedes bundesland kocht auf jeden fall sein eigenes süppchen.

    ich würde ja gerne für dich suchen, aber ich habe keine zeit mehr, meine viecher warten, die wollen versorgt werden und in die diversen kisten, ställe und nester.

    grüßle s.

    auf die schnelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    das ist ein anfang, jetzt kannste selber suchen.
    Da steht es doch:

    Vor Bewilligung wird eine Überprüfung der [Links nur für registrierte Nutzer] vorgenommen nach Maßgabe der individuellen Verhältnisse, der Wohnfläche und des ortsüblichen Mietspiegels. Sollten die [Links nur für registrierte Nutzer] sein, sind Sie verpflichtet diese Kosten zu senken, ggf. auch durch einen [Links nur für registrierte Nutzer] in eine kleinere oder günstigere Unterkunft. Hier entsteht in aller Regel ein großes Problem für Hartz IV Bezieher, da die Städte und Gemeinden häufig mit veralteten Mietspiegeln arbeiten, so dass die vorgeschriebenen Kosten für eine Wohnung schon lange durch die Mietpreissteigerungen realitätsfremd sind. Einher geht damit, dass zunehmend sozial verträgliche Wohnungen rar werden und damit auch, besonders in Großstädten sog. „soziale Brennpunkte“ entstehen.
    In diesem Falle nimmt man sich eine Anwaltskarte vom Amt (kostenlos) und klagt vor dem Sozialgericht, dass die Wohnung nicht billiger zu bekommen ist. Als Anhaltspunkt kann man dann z.B. die von den Leuten gesammelten Wohnungen inkl. Mieten zu Rate ziehen.

    2 Jahre hat Zitronenclan's Freundin eine Wohnung gesucht. Und keine gefunden. Wie auch. Es gibt keine. Und eben hier muss dann das Amt, wenn sie die Behauptung aufstellt, der Bitte nachkommen, ihr welche zukommen zu lassen. Es sei denn, es gibt gar keine.... in dem Falle reicht man hinter noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach.

  7. #667
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Laut Gesetz musst du irgendwo wohnen können. Dafür wird bei Hartz4 die Miete bezahlt wenn man sie denn aufgeschlüsselt einreicht.

    Wenn das Amt meint, der Mietspiegel läge unter der Miete von demjenigen, der sie es bezahlen muss, dann muss das Amt das beweisen. Du hast geschrieben, die nehmen dafür ein Gutachten. Sie könnten nun infolgedessen die Miete nur bis zu diesem Satz bezahlen und man müsste nun den Ausgleich bezahlen. Dagegen kann man EINSPRUCH einlegen und dann kann man VERLANGEN, dass die einem Wohnungen zeigen, die so günstig sind. Ja, dazu sind die dann nämlich verpflichtet. Wenn die dann keine finden, dann bekommt man weiterhin sein Geld. Lauferei hat man aber selber.


    Natürlich bekommt die für das Geld keine Wohnung. Sie hätte das Amt auffordern müssen, ihr die Wohnungen zu diesem Preis zu zeigen. Das Gutachten ist völlig irrelevant, da es der Realität entsprechen muss. Der durchschnittliche qm Preis mag ja stimmen, das ändert nichts, dass man z.B. in München keine Hütte mit 45qm für 250€ bekommt...
    Dein Post mag gut gemeint sein, ist aber Theorie, die Praxis sieht anders aus.
    Übrigens, die Stadt hat ihr tatsächlich eine! Wohnung ansehen lassen.
    Küche winzig, ca. 5 -6 qm und ein riesiger Raum von ca. 45 qm. Raumhöhe mindestens 2,60 Meter. 7 oder 8 Fenster, darüber ein Unterrichtraum in dem es den ganzen Tag bis ca. 22:30 Uhr abends rund geht. Einfach unmöglich war das! Mit den vorgegebenen Heizkosten auch nicht zu schaffen!
    Das Ganze ist Jahre her und der betreffende Raum steht immer noch leer! Also?!
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  8. #668
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Dein Post mag gut gemeint sein, ist aber Theorie, die Praxis sieht anders aus.
    Übrigens, die Stadt hat ihr tatsächlich eine! Wohnung ansehen lassen.
    Küche winzig, ca. 5 -6 qm und ein riesiger Raum von ca. 45 qm. Raumhöhe mindestens 2,60 Meter. 7 oder 8 Fenster, darüber ein Unterrichtraum in dem es den ganzen Tag bis ca. 22:30 Uhr abends rund geht. Einfach unmöglich war das! Mit den vorgegebenen Heizkosten auch nicht zu schaffen!
    Das Ganze ist Jahre her und der betreffende Raum steht immer noch leer! Also?!
    Die Heizkosten werden vom Amt bezahlt.

    Das Amt kommt damit durch, weil keiner seine Rechte durchsetzt. Das ist keine Theorie, ich habe schon mit dem Amt zu tun gehabt und nach 6 Monaten permanenten Druck hab ich den Spieß umgedreht. Ich war schon einmal Leistungsempfänger, ich weiss, wie das ist, und ich weiss, wie die agieren. Die geben dir nichts schriftlich. Und daher musst du einen Zeugen mitnehmen. Ist blöd wenn man niemanden hat. Aber das ist eine andere Geschichte. Die ich hier nicht komplett aufrollen möchte.

    Am Ende haben sie mir sogar den Strom mitbezahlt, weil ich meine Heizung über den Haushaltsstrom an einem Zähler hatte und ich somit nicht meinen normalen Bedarf und die Heizung auseinanderrechnen konnte. Die Heizung im übrigen eine Luft-Wärmepumpe mit einem sagenhaften Verbrauch von 3500KWh im Jahr für ALLES. Warmwasser über Durchlauferhitzer (Strom), Waschmaschine, Spülmaschine, jeden Tag kochen, Heizung über Wärmepumpe. Nachdem dann mein Vermieter aufgefordert wurde, einen Zähler einzubauen, weil man müsse ja Haushaltsstrom und Heizungsstrom auseinander halten können hat der denen mit dem Anwalt gedroht, denn er muss zwar für eine Heizung sorgen, WIE oder WAS die Heizung beinhaltet ginge sie einen feuchten Dreck an, sie können ihm aber die Wohnung für 1 Mio. abkaufen. Daraufhin zahlte man mir den halben Strom (was mit der Einbeziehung des Regelsatzes mit Strom für mich die Gesamtkosten war).

    Bei einer Verringerung meiner Miete durch das Amt kann man einen Antrag auf Vorschuss unter Vorbehalt stellen, denn vom Regelsatz KANN man das ja nicht bezahlen.

  9. #669
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Die Heizkosten werden vom Amt bezahlt.

    Das Amt kommt damit durch, weil keiner seine Rechte durchsetzt. Das ist keine Theorie, ich habe schon mit dem Amt zu tun gehabt und nach 6 Monaten permanenten Druck hab ich den Spieß umgedreht. Ich war schon einmal Leistungsempfänger, ich weiss, wie das ist, und ich weiss, wie die agieren. Die geben dir nichts schriftlich. Und daher musst du einen Zeugen mitnehmen. Ist blöd wenn man niemanden hat. Aber das ist eine andere Geschichte. Die ich hier nicht komplett aufrollen möchte.

    Am Ende haben sie mir sogar den Strom mitbezahlt, weil ich meine Heizung über den Haushaltsstrom an einem Zähler hatte und ich somit nicht meinen normalen Bedarf und die Heizung auseinanderrechnen konnte. Die Heizung im übrigen eine Luft-Wärmepumpe mit einem sagenhaften Verbrauch von 3500KWh im Jahr für ALLES. Warmwasser über Durchlauferhitzer (Strom), Waschmaschine, Spülmaschine, jeden Tag kochen, Heizung über Wärmepumpe. Nachdem dann mein Vermieter aufgefordert wurde, einen Zähler einzubauen, weil man müsse ja Haushaltsstrom und Heizungsstrom auseinander halten können hat der denen mit dem Anwalt gedroht, denn er muss zwar für eine Heizung sorgen, WIE oder WAS die Heizung beinhaltet ginge sie einen feuchten Dreck an, sie können ihm aber die Wohnung für 1 Mio. abkaufen. Daraufhin zahlte man mir den halben Strom (was mit der Einbeziehung des Regelsatzes mit Strom für mich die Gesamtkosten war).

    Bei einer Verringerung meiner Miete durch das Amt kann man einen Antrag auf Vorschuss unter Vorbehalt stellen, denn vom Regelsatz KANN man das ja nicht bezahlen.
    Frage, nehme an du hast vor einem Sozialgericht geklagt. Mit Anwalt? Wurde das in 1. Instanz entschieden?
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  10. #670
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Hetze gegen "Sozialschmarotzer", "Faulenzer", "Drückeberger" etc.

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Frage, nehme an du hast vor einem Sozialgericht geklagt. Mit Anwalt? Wurde das in 1. Instanz entschieden?
    Beratungsschein. Nein.

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