Es geht Dich also etwas an ob ich mich, wie ich mich, wann ich micht von A nach B bewege? Anders kann ich Deine Aussage nicht interpretieren, indem Du mir die Privatsphäre mich im Straßenverkehr von A nach B zu bewegen absprichst und Dir daraus ein Recht ableitest dies zu dokumentieren.
Ich vor ein paar Tagen Zeuge eines Verkehrsunfalles vor Gericht.
Auf dem Beweismittel "Dash-Cam-Film" waren meine Auto wie ich, obwohl kein Unfallbeteiligter, eindeutig zu erkennen,. Das "Filmchen" musste u.a. auf mein betreiben als Beweismittel abgelehnt werden, da hier wissentlich, willentlich und vorsätzlich meine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Eine Strafanzeige gegen den "Filmer" habe ich mir - da schon einmal im Gerichtsgebäue auch noch gegönnt, denn wie heißt es so schon "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" und eine öffentliche Gerichtsverhandlung erfüllt dies nach meiner Ansicht. Zwar gehe ich nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommt - aber den Ärger hat der gute Mann jetzt auf jeden Fall erst einmal - und ich meinen Spaß....dazu kommt, da ich bei einer Aussage interpretieren musste, sind die Interpretationen nicht unbedingt zugunsten des Filmers ausgefallen.
Noch habe ich das uneingeschränkte Recht an meinem Bild - das mag Dir nicht passen, so ist es aber noch.