Sicher? Wenn sie es schlau anstellt, sich genug Rückendeckung vor allem finanzieller Natur sucht, wird sie sich möglicherweise in eine Stelle im Staatsdienst oder Unternehmen xy hereinklagen können. Und selbst wenn das nicht klappt, kann sie mit der möglichst weinerlich vorgetragenen Diskriminierungsgeschichte durch die Medien tingeln, ein Buch darüber schreiben (lassen) und damit ihr Geld verdienen. In dieser Hinsicht ist die BRD doch bereits heute das Land der begrenzten Unmöglichkeiten...
Was ein Dasein als angeblich diskriminiertes Opfer angeht, mag das unter Umständen sein. Was den Staatsdienst angeht, ist das glücklicherweise noch in den meisten Fällen ausgeschlossen (insb. in der Justiz). Allerdings ist wohl richtig, dass für die Zukunft nichts ausgeschlossen werden kann. In manchen Ländern gibt es vereinzelt Lehrerinnen, die mit Kopftuch in die Schule kommen. Das hat das Bundesverfsassungsgericht zu verantworten, da es vor wenigen Jahren das pauschale Kopftuchverbot an Schulen gekippt hat.
Ja sicher. Nur eben wird sie mit großem Popanz auf die Stelle gekommen sein, sodass niemand mehr wagt, in der Nähe des armen Diskriminierungsopfers auch nur zu furzen, aus Angst man könne deren empfindliches Riechorgan mit den Ausgasungen beleidigen. Die bunte Republik, wie sie leibt und lebt...
Heute wurde bekannt, dass der Einspruch der Stadt Hamburg abgewiesen wurde und das nette verschleierte Mädchen am Unterricht teilnehmen darf, voll verschleiert mit Sehschlitzen. Des Weiteren wurde der Lehrberuf bekannt, Kaufmann/Einzelhandel. Na ja, gibt ja in Hamburg viele ausländische Märkte, wo man dann eine entsprechende Arbeitsstelle bekommen könnte. Letztendlich kann ein dieses junge Mädchen nur leidtun, da sie mit Ausgrenzung in der Schule leben muss und nicht nur dort. So ist es eben in einer Demokratie, der Preis der Freiheit, den die Einheimischen in vielen Jahrzehnten erst erkämpft haben und die "Zugereisten" dieses gnadenlos für sich beanspruchen inkl. aller finanziellen Zuwendungen.
Die Antragstellerin ist Mutter einer am 26. Mai 2003 geborenen Tochter. Nach der Scheidung von ihrem Ehemann, der ägyptischer Staatsangehöriger ist, erhielt die Antragstellerin durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 13. August 2012 (...) das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter und den älteren Bruder. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit dem Kindeswohl und den divergierenden Erziehungsvorstellungen der Eltern über die Werte-und Erziehungsvorstellungen. Während die Antragstellerin ihren Kindern christliche Werte vermittle, seien die Erziehungsvorstellungen des Kindsvaters geprägt durch die Wertevorstellungen des Islam. Dieser nicht zu überbrückende Gegensatz belaste die Kinder außerordentlich. Ausweislich eines Vermerks in der Schülerakte hat die Mutter seit etwa 2015 erneut einen Lebensgefährten aus dem muslimischen Umfeld. Seit-dem sei sie ebenfalls konvertiert
Von Christlichen-Werten-Vermittlung kann bei der Mutter wohl nicht die Rede sein!
Vielleicht kann man sie dadurch kriegen?
"Kriegen"? Was meinst Du hier konkret damit? Daß die damalige Sorgerechtsentscheidung falsch war und das Sorgerecht nun mit dem Kindesvater geteilt werden muß? Was soll das im Sinne einer nicht auf Vollverschleierung abzielenden Erziehung bringen, wenn die Frau mittlerweile selbst konvertiert ist?
Zum Strang: Wesentlich im Urteil ist ja der Satz
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Die Tochter der Antragstellerin besuche eine Bildungsmaßnahme mit dem Ziel, eine berufliche Ausbildung beginnen zu können.
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Noch Fragen, Kienzle?
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