User in diesem Thread gebannt : Politikqualle |
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Ist es denn nicht so, dass wenn z.B. die Waschmaschine kaputt geht, eine neue gestellt wird, ggf. nach Prüfung durch das Amt? Bitte nicht falsch verstehen, ich wäre durchaus für höhere Sozialleistungen für Deutsche, das funktioniert aber nur wenn alle Menschen ehrlich sind und sich alle um Arbeit bemühen, sodass am Ende nur diejenigen hilfsbedürftig sind, die tatsächlich keine Arbeit finden oder nicht arbeiten können. Jede Großzügigkeit kann leider ausgenutzt werden, bis das System als Ganzes irgendwann nicht mehr tragfähig ist, sagen wir ALG II würde nach Arbeitsjahren gestaffelt, viele würden dann vll. mit 50 aufhören zu arbeiten, dass sei den Leuten zwar gegönnt, würde am Ende aber wohl nicht mehr funktionieren, deswegen gibt es für alle gleich wenig. Da eine gerechte und gleichzeitig finanzierbare Lösung zu finden ist schwierig.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Ich habe mich in das Thema ja mal ziemlich reingelesen, weil dieser Staat im Staate, den Schröder mit seiner Reform schuf, ein ziemlich spannendes und in den Änderungen nicht abgeschlossenes Projekt ist.
Von den Regelleistungen (Bedarfssatz) müssen entrichtet werden: Nahrung, Kleidung, Anschaffungen, Reparaturen, Strom, Zuzahlungen zu Arznei- und Hilfsmitteln, Telefon (war früher umsonst, da aber die staatliche Telefongesellschaft privatisiert wurde, eben heute nicht mehr), Internetzugang, Fahrtkosten, Kosten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben etc.)
Heizkosten werden eigentlich übernommen, sofern kein übermäßiges Heizen stattfindet (von Gemeinde zu Gemeinde und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter in der Auslegung unterschiedlich), Warmwasserkosten mußten bis vor kurzem noch aus dem Regelsatz bestritten werden, was allerdings zu einigem Protest führte und mittlerweile meines Wissens abgeschafft wurde. Bei Gebühren bin ich nicht ganz auf dem Laufenden, also beispielsweise Müllgebühren. Auch zu eventuell anfallenden Hausmeisterkosten und zur Pflege der Außenanlagen bin ich nicht ganz auf dem Laufenden. Die werden den Flüchtlingen wohl bezahlt, was aber nicht heißt, dass jeder Sachbearbeiter das bei allen anderen auch so handhabt, zumal die Maßgabe für alle anderen ja heißt, eine Wohnung mit einfacher Ausstattung in einfacher Wohnlage mit einer maximalen Quadratmeterzahl und einer maximalen Miethöhe. Da kommen üblicherweise Wohnungen mit Hausmeisterservice sowieso nicht in Betracht. Womit wir beim nächsten Punkt wären: Ist die Wohnung ein wenig zu groß, an die 10 Prozent Überschreitung werden gebilligt, muss der Bedürftige nicht nur den übersteigenden Mietanteil selbst tragen, sondern auch die darauf entfallenden Nebenkosten. Das Gleiche gilt bei Wohnungen, die über der genehmigten Miethöhe liegen. Erlaubt sind auch hier maximal 10 Prozent Überschreitung. Dabei spielt es auch keine Rolle, warum die Wohnungen in der Miethöhe darüber liegen und ob die Teuerung auf eine Mieterhöhung zurückzuführen ist: Der Bedürftige muss auf jeden Fall den übersteigenden Mietbetrag selbst entrichten wie auch die darauf entfallenden Nebenkosten.
Zu den Anschaffungen und Reparaturen: Die muss der Bedürftige normalerweise aus seinem Regelsatz selber ansparen. Kann er dies nicht, muss er einen Antrag stellen und diesen begründen. Sofern es sich um genehmigungsfähige Reparaturen und Anschaffungen handelt, kann er einen Kredit erhalten, der allerdings oft nicht dazu ausreicht, den Haushaltsgegenstand zu beschaffen. Es werden Pauschalbeträge ausgezahlt, die einer Liste entnommen werden. Manche Gemeinden handhaben dies auch so, dass der Antragsteller einen Bezugsschein für ein Sozialkaufhaus erhält, in dem er sich eine gebrauchte Waschmaschine kaufen kann (die oftmals über dem Preis einer billigen Waschmaschine liegt und zudem keine Garantie hat und deren Lieferung auch nicht umsonst ist. Hier machen die Kirchen ein gutes Geschäft). Bis vor einiger Zeit war es so, dass Waschmaschinen nicht zu den genehmigungsfähigen Gütern gehörten, weil nach Auffassung der Sozialbehörden Kleidung auch per Hand gewaschen werden kann. Das hat sich aber mittlerweile geändert bzw. das Recht auf eine Waschmaschine wurde gerichtlich erstritten. Sofern man also ein Darlehen von der Sozialbehörde für Anschaffungen erhält, wird dieses vom Bedarfssatz mit einer monatlichen Pauschale abgezogen. Wie hoch die Pauschale inzwischen ist, weiß ich nicht, ich las allerdings vor einigen Jahren mal was zwischen 30,-- und 50,-- Euro monatlich.
Bei einer Erstausstattung sieht dies ein wenig anders aus. Hier zahlt der Staat eine Pauschale, in welcher Höhe, weiß ich nicht, denn ich vermute stark, dass es hier Unterschiede zwischen den Ämtern und den Sachbearbeitern gibt. Eine Zeitlang haben sich Flüchtlinge bei dem Möbelhaus Ikea auf diese Weise eingedeckt, aber natürlich müssen Erstaustattungen auch keine Neuwaren beinhalten. Für manche wird es wohl auch hier Bezugsscheine für Sozialkaufhäuser geben.
Sonstige Vergünstigungen sind meist nichtstaatliche: Der Zugang zur Tafel oder verbilligte Eintritte in Theater und Museen, manche Gemeinden bieten verbilligte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr (allerdings in Monatspauschale, daher wird mancher Bedürftige sich überlegen, ob er die wirklich benötigt, denn 30,-- Euro und mehr wird er hierfür auch entrichten müssen). Einziges, was regelmäßig für alle Hartz-IV-Empfänger wegfällt, ist die rd. 18,-- Euro teure monatliche GEZ-Gebühr.
Ach, ja, und dann wären da auch noch die Kinder. Zuerst zum Vorurteil, es gäbe für die Kinder zusätzliches Kindergeld. Das stimmt so nicht, denn das Kindergeld wird dem Bedarfssatz angerechnet (einzige Ausnahme besteht hier für Migranten, deren Kinder im Ausland leben oder zumindest als lebend bescheinigt sind: Die erhalten keinen Bedarfssatz in Deutschland, weil sie ja hier keine Sozialleistungen beziehen, dafür aber das Kindergeld. Das fließt dann in voller Höhe an den ausländischen Antragsteller und Sozialhilfebeziehr. Daher kann es sich lohnen, viele Kinder im Ausland zu haben, wenn man in Deutschland Hartz IV bezieht) und kommt daher nicht zur Auszahlung. Aber es gibt neuerdings Geld für Teilhabe und Bildung (oder so ähnlich). Die genaue Höhe ist mir nicht bekannt, aber auch hier ist es wieder ein System mit Obergrenzen und Pauschalen, die recht unvollständig den tatsächlichen Bedarf abdecken und daher oft nicht in Anspruch genommen werden, wie man las. Für einen Schulranzen und Hefte und Stifte reicht das Geld aber allemal.
Hartzler bekommen nicht nur 416, sonder zusätzlich geldwerte Leitungen in nochmal fast der gleichen Höhe. Kostenlose Klamotten von der Caritas und gratis Lebensmittel von der Tafel, zusätzlich von sämtlichen Abgaben, Gebühren und Steuern befreit. Abfallgebühr, GEZ uswusf.... ausserdem arbeiten ohnhin fast alle schwarz . Bau, Dienstleistung, Gastro, Haushalt, Security uswusf....ganze Branchen sind mit H-4 lern voll.
Von aufgezwungen kann keine Rede sein. Jeder kann unzumutbare Arbeit ablehnen. Jeder kann ohnhin jede Arbeit sabotieren, indem er auf doof ( " nix verstäääääään " ) dumm ( " ich kann nichts " ) krank ( " Herz, Kreuz, Kopf, Migräne, Schindel " ) oder unfähig markiert, und den AG zur Nichteinstellung bezw. Kündigung in der Probezeit provoziert und zwingt.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)