Das Amtsgericht Göttingen urteilte schon Anfang der neunziger Jahre, eine Gemeinde könne einem Mieter die Wohnung für die Unterbringung von Flüchtlingen kündigen, wenn andere Möglichkeiten dafür ausgeschöpft seien. Das Interesse der Gemeinde an der Unterbringung von Flüchtlingen überwiege.
yepp, mehr braucht man nicht zu wissen, um auch nachvollziehen zu können, weshalb Merkel nach eigenen Angaben Kanzlerin der Migranten ist
Es wäre zu überprüfen, ob die Bevorzugung von Flüchtlingen zum Nachteil Deutscher ein Straftatbestand ist. Sämtliche Mieter von Gemeinde-/Staatswohnungen müssen täglich damit rechnen, rausgeschmissen zu werden wegen Flüchtlingsunterbringung, auch nach 23Jahren(sic!) !!!
kd