+ Auf Thema antworten
Seite 20 von 21 ErsteErste ... 10 16 17 18 19 20 21 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 191 bis 200 von 202

Thema: Göttinger Idioten...?

  1. #191
    Mitglied
    Registriert seit
    13.03.2013
    Beiträge
    2.701

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Hmm, bin mir jetz nicht sicher, worauf Du raus willst. Dass ich den 130er in meiner Sig trage, ist eigentlich nur Ausdruck dafür, dass diese "Demokratie" auf Lügen aufgebaut ist und sich entsprechend "gesetzlich" schützen muss. Also eigentlich nur ironisch gemeint.
    Dass die "Volldemokraten" diesen Paragraphen immer wieder ergänzen, zeigt nur die Hilflosigkeit. Erst werden Begriffe wie "Klimaleugner" und "Coronaleugner" vom Staatsfunk lanciert und später finden diese dann Einzug in diesen Paragraphen.

    Oder meintest Du jetzt was anderes?

    Jepp.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Guck mal, wer von Strafe ausgenommen ist.

    Beispiel:
    Maskendeals von Politikern, auch mit kriminellen Strukturen, sind straffrei.

  2. #192
    Mitglied
    Registriert seit
    05.05.2005
    Beiträge
    3.543

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Da ist ja schon der Verdächtige:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  3. #193
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
    Registriert seit
    19.01.2010
    Beiträge
    9.713

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Isegrins Beitrag anzeigen
    Jepp.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Guck mal, wer von Strafe ausgenommen ist.

    Beispiel:
    Maskendeals von Politikern, auch mit kriminellen Strukturen, sind straffrei.
    Ich bin kein Jurist. Habe mir zwar einiges angelesen, aber worauf willst Du raus? Bring mir mal die Passage aus dem verlinkten Artikel bzw. dem §. Was genau meinst Du? Von 130 auf 129 ist ja uch mal ein Sprung.

  4. #194
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
    Registriert seit
    15.11.2010
    Ort
    Dräsdn
    Beiträge
    22.716

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist. Habe mir zwar einiges angelesen, aber worauf willst Du raus? Bring mir mal die Passage aus dem verlinkten Artikel bzw. dem §. Was genau meinst Du? Von 130 auf 129 ist ja uch mal ein Sprung.
    Verständnisschwäche?

    (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  5. #195
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
    Registriert seit
    14.05.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    30.105

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Die Stadt Göttingen beteiligt sich an dem Projekt "Wege ins Bleiberecht".Geduldeten Flüchtlingen soll so zu einem sicheren Aufenthaltsstatus verholfen werden.
    Ein weiteres "Projekt" im Westen, das zum Ziel hat, Einwanderung aus den falschen Ländern aufrecht zu erhalten und noch auszubauen.Ich denke, dass es vielen allmählich reicht...
    eher wohl denen im Osten.Und den westdeutschen Göttingern vielleicht auch? Was sagt die Göttinger AfD?
    Das muss man sich mal langsam auf der Zunge zergehen lassen: Gehirngewaschene, umgepolte Deutsche, die sich dafür einsetzen, sich selbst und ihre Kultur, ihre Heimat abzuschaffen - denn auf nichts anderes läuft so eine illegale Dauereinwanderung von kulturfernen Menschen hinaus!

    30 Jahre Rotlicht in den Medien, in Kindergarten, Schule und Unis haben ganze Arbeit geleistet, wenn brave, linke Weicheier bereits auf einer Demo skandieren: "Ihr habt den Krieg verloren!"
    Wir? Nur - wer seit dann ihr? Deutsche?


  6. #196
    GESPERRT
    Registriert seit
    22.08.2018
    Ort
    Autobahn in Deutschland
    Beiträge
    18.163

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Das muss man sich mal langsam auf der Zunge zergehen lassen: Gehirngewaschene, umgepolte Deutsche, die sich dafür einsetzen, sich selbst und ihre Kultur, ihre Heimat abzuschaffen - denn auf nichts anderes läuft so eine illegale Dauereinwanderung von kulturfernen Menschen hinaus!

    30 Jahre Rotlicht in den Medien, in Kindergarten, Schule und Unis haben ganze Arbeit geleistet, wenn brave, linke Weicheier bereits auf einer Demo skandieren: "Ihr habt den Krieg verloren!"
    Wir? Nur - wer seit dann ihr? Deutsche?
    Die Unionsparteien und die ihnen verbundenen Medien als vermeintliche Sieger des Kalten Krieges in Deutschland , haben sich 30 Jahre selbstgefällig zurückgelehnt...in der Annahme, die " Kommunisten" seien auf immer und ewig besiegt.Falsche Analyse...und jetzt haben wir die Bescherung.Nur die FDP kann in einer Ampel oder in einer schwarzen Ampel das Schlimmste verhindern.

  7. #197
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
    Registriert seit
    14.05.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    30.105

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Die Unionsparteien und die ihnen verbundenen Medien als vermeintliche Sieger des Kalten Krieges in Deutschland , haben sich 30 Jahre selbstgefällig zurückgelehnt...in der Annahme, die " Kommunisten" seien auf immer und ewig besiegt.Falsche Analyse...und jetzt haben wir die Bescherung.Nur die FDP kann in einer Ampel oder in einer schwarzen Ampel das Schlimmste verhindern.
    Eine CDU/CSU/FDP Koalition mit Söder als Kanzler hätte noch das Schlimmste verhindern können.
    Nun ist es zu spät: Jetzt werden die roten Socken Laschet und Baerbock unser Land endgültig an die Wand fahren....


  8. #198
    Mitglied
    Registriert seit
    13.03.2013
    Beiträge
    2.701

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist. Habe mir zwar einiges angelesen, aber worauf willst Du raus? Bring mir mal die Passage aus dem verlinkten Artikel bzw. dem §. Was genau meinst Du? Von 130 auf 129 ist ja uch mal ein Sprung.

    Ich drösel das mal auf:

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen


    (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
    (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen.
    (4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
    (5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches zu begehen.
    (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
    (7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
    1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
    2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
    erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.









    Angenommen, ein Teil der Foristen spricht sich ab und zieht einen Handel mit Covid-Masken auf. Wir bestellen in China billige bis unzureichende Exemplare ohne CE-Kennzeichnung, bringen die in den Handel, bestechen Politiker, damit sie Maskenpflicht einführen.

    Wir würden die Bevölkerung extrem schädigen und allerlei kriminelle Energie walten lassen.

    Dann wäre das die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 1(1) und uns drohen 5 Jahre Knast.
    (Absatz 1, merken)

    [Links nur für registrierte Nutzer]




    Wenn das die halbe CSU tut, ist das etwas Anderes. Da gibt es keine 5 Jahre Knast.

    Denn in Absatz 3 steht:

    Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,


    Alles klar?
    Und wenn Du als Querdenker darauf aufmerksam machst, dann ist das nach §130 Volksverhetzung.



    Ist doch ganz einfach, Feix.


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    LG
    Geändert von Isegrins (29.05.2021 um 21:30 Uhr)

  9. #199
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
    Registriert seit
    19.01.2010
    Beiträge
    9.713

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Isegrins Beitrag anzeigen
    Ich drösel das mal auf:

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen


    (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
    (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen.
    (4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
    (5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches zu begehen.
    (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
    (7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
    1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
    2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
    erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.









    Angenommen, ein Teil der Foristen spricht sich ab und zieht einen Handel mit Covid-Masken auf. Wir bestellen in China billige bis unzureichende Exemplare ohne CE-Kennzeichnung, bringen die in den Handel, bestechen Politiker, damit sie Maskenpflicht einführen.

    Wir würden die Bevölkerung extrem schädigen und allerlei kriminelle Energie walten lassen.

    Dann wäre das die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 1(1) und uns drohen 5 Jahre Knast.
    (Absatz 1, merken)


    Wenn das die halbe CSU tut, ist das etwas Anderes.

    Denn in Absatz 3 steht:

    Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,


    Alles klar?
    Und wenn Du als Querdenker darauf aufmerksam machst, dann ist das nach §130 Volksverhetzung.



    Ist doch ganz einfach, Feix.


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    LG
    Ja, alles klar. Dachte schon, wohin die Reise geht. Blöd ist das nicht, was die sich da ausgedacht haben.

  10. #200
    Mitglied
    Registriert seit
    13.03.2013
    Beiträge
    2.701

    Standard AW: Göttinger Idioten...?

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Ja, alles klar. Dachte schon, wohin die Reise geht. Blöd ist das nicht, was die sich da ausgedacht haben.
    Und so ist das in vielen Bereichen des STGb.

    Zur Abwechslung mal ne ganz andere Verarsche, gehört eigentlich in den Impfstrang:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Feix
    Ise

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 58
    Letzter Beitrag: 29.10.2012, 10:21
  2. Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 14.02.2011, 19:50
  3. Öttinger lädt Musels zum Gebet in die Staatskanzlei
    Von Sprecher im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 23.09.2008, 23:00
  4. was öttinger wieder angerichtet hat...
    Von ursula im Forum Deutschland
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 02.12.2007, 17:16
  5. Maulkorb für Öttinger?
    Von Drosselbart im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 203
    Letzter Beitrag: 13.11.2007, 16:32

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben