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Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich halte den juristischen Firlefanz (übrigens von Prof. Schachtschneider erstellt) für unmaßgeblich gegenüber politischem Willen. Auch wenn die Berliner Bürokratendiktatur das "Betreten des Rasens" untersagen will.
    Heinrich_Kraemer ab wann gilt der politische Willen? Ab wann kann man von einem Volk im Sinne des Völkerrechts sprechen? Bayern hat 12,84 Millionen Einwohner (Stand 2015). 1,2................7 Millionen? Sei mal ehrlich Heinrich_Kraemer, der politische Wille spielt immer nur dann eine Rolle, wenn er mit dem eigenen Willen übereinstimmt. Beschränken wir uns auf die Wahlberechtigten. Nehmen wir mal an wir haben eine Volksabstimmung über die Sezession Bayerns. 9,45 Millionen Wahlberechtigte (Stand 2013) Stimmen ab.
    Egal welche Werte wir haben, ab nun klare oder knappe Entscheidung, solange die Entscheidung nicht Sezession heißt würdest du weder den politischen Willen der Abstimmenden anerkennen noch die Volksabstimmung selber.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #22
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ein tatsächlicher Austritt eines Landes aus der BR von dieser nicht mittels BW verhindert würde.
    Weißt du nicht, wie schnell das GG geändert werden kann? Das wird doch ständig an die jeweilige Ideologie der Regierungspartei angepasst.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  3. #23
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Zirkuszelt Beitrag anzeigen
    Wenn die Bayern gehen wollten,würden sich die Franken von Bayern lösen wollen ... Wer Regionalstaaten will, wird Stämme ernten.
    Stämme sind gesund!
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  4. #24
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Weißt du nicht, wie schnell das GG geändert werden kann? Das wird doch ständig an die jeweilige Ideologie der Regierungspartei angepasst.
    Was hat das mit einer GG-Änderung zu tun?
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ein tatsächlicher Austritt eines Landes aus der BR von dieser nicht mittels BW verhindert würde.
    Ich würde mich erst fragen, wie die anderen Staaten der Welt auf einen Austritt reagieren würden. Fakt ist in der Praxis braucht es neben Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet braucht es noch die Anerkennung durch andere Staaten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  6. #26
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich würde mich erst fragen, wie die anderen Staaten der Welt auf einen Austritt reagieren würden. Fakt ist in der Praxis braucht es neben Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet braucht es noch die Anerkennung durch andere Staaten.
    Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass Staaten wie Bayern, Katalonien, Flandern usw. länger oder überhaupt ignoriert, sanktioniert odgl. würden. Denn es wären ja von Tag 1 an freiheitlich-demokratische Rechts- und Verfassungsstaaten und sie lägen mitten in Europa. Was wollte man da schon machen? Sich kurz beschweren und dann zum Alltag übergehen, das ist, was geschähe.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  7. #27
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.



    Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:

    1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?

    2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
    Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.
    Interessant wird es erst, wenn tatsächlich ein entsprechendes Volksbegehren und der daraus resultierende Volksentscheid den Austritt verlangt.

    Die Verfassungen anderer Bundesländer kenne ich nicht näher, aber die Verfassung des Freistaats Bayern enthält die juristischen Voraussetzungen für eine solche Entscheidung des bayrischen Volks.

    Dass ein Austritt eines Bundeslandes aus dem Bund im Grundgesetz nicht behandelt wird, bedeutet für mich zunächst mal, dass er zulässig (weil nicht verboten) ist.

    Zudem hat Bayerns Eigenstaatlichkeit eine jahrhundertealte Geschichte und Tradition, die zwar von 1871 bis 1918 und 1919 bis 1945 unterbrochen wurde, und erst seit 1949 durch den Anschluß an die Bundesrepublik vorläufig aufgehoben ist.

    Außerdem hat Bayern alle nötigen Voraussetzungen, seine Souveränität wieder herzustellen: Der komplette Verwaltungsapparat, die Verfassung, die Staatsgrenzen und natürlich das Volk, bestehen trotz der Mitgliedschaft im Bund weiter.

    Innerhalb der EU wäre Bayern zwar einer der kleineren Staaten, aber noch lange nicht der Kleinste. Im Gegenteil:

    Bayern ist kein Kleinstaat
    Bayern ist unter den 28 EU-Staaten gemessen an seiner Be*völkerung der neuntgrößte und steht mit seinem Gesamt-Bruttoinlandsprodukt an siebter Stelle. Wirt*schaftlich gesehen ist Bayern einer der bedeu*tendsten Staaten in Euro*pa.
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    Es gibt also absolut keinen Grund, warum Bayern nicht aus dem Bund austreten sollte und könnte. Das Bundesverfassungsgericht ist für diese Entscheidung weder zuständig, noch qualifiziert.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #28
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Heinrich_Kraemer ab wann gilt der politische Willen? Ab wann kann man von einem Volk im Sinne des Völkerrechts sprechen? Bayern hat 12,84 Millionen Einwohner (Stand 2015). 1,2................7 Millionen? Sei mal ehrlich Heinrich_Kraemer, der politische Wille spielt immer nur dann eine Rolle, wenn er mit dem eigenen Willen übereinstimmt. Beschränken wir uns auf die Wahlberechtigten. Nehmen wir mal an wir haben eine Volksabstimmung über die Sezession Bayerns. 9,45 Millionen Wahlberechtigte (Stand 2013) Stimmen ab.
    Egal welche Werte wir haben, ab nun klare oder knappe Entscheidung, solange die Entscheidung nicht Sezession heißt würdest du weder den politischen Willen der Abstimmenden anerkennen noch die Volksabstimmung selber.
    Daß wir uns nicht falsch verstehen, selbstverständlich ist der politische Wille zur Sezession zunächst einmal Mehrheitswille. Aber der des Volkes und nicht der der Bürokraten. Ob nun durch Wahlen des Parlaments zur Sezession (BP) oder durch das angestrebte Volksbegehren.

    Allerdings bleibt noch die staatlich geschaffene Krisensituation, in welcher die Legetimität der Regierungsentscheidungen direktdemokratisch überprüft werden sollte (vgl. Brexit und UKIP), in einem deomorkatischen Staat.


    Und da wären die Forderungen der BP im Gegensatz zu den Hohlschwaflern der CSU klar gewesen, bzgl. der Berliner Flüchtlinmgskrise: Sofortiger Stopp der Transferzahlungen an andere Nehmerländer, einzahlung auf ein Treuhandkonto, Volksentascheid zur überprüfung der Legitimität und Einsatz der bayrischen Grenzpolizei, noch Bundepolizei, auf Grundlage des Dublinvertrages. Implizit steht hierbei die Sezession auf der Agenda, weil die demokratische Legitimierung Berlins verloren ginge.



    Übrigens hat der gute Konz im Sezessionsstrang einen interessanten Artikel verlinkt, in welchem darafu hingewiesen wird, daß 1/3 der Bayern für einen Austritt aus der BRD sind. Das Potenzial ist also da.

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  9. #29
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Daß wir uns nicht falsch verstehen, selbstverständlich ist der politische Wille zur Sezession zunächst einmal Mehrheitswille. Aber der des Volkes und nicht der der Bürokraten. Ob nun durch Wahlen des Parlaments zur Sezession (BP) oder durch das angestrebte Volksbegehren.

    Allerdings bleibt noch die staatlich geschaffene Krisensituation, in welcher die Legetimität der Regierungsentscheidungen direktdemokratisch überprüft werden sollte (vgl. Brexit und UKIP), in einem deomorkatischen Staat.


    Und da wären die Forderungen der BP im Gegensatz zu den Hohlschwaflern der CSU klar gewesen, bzgl. der Berliner Flüchtlinmgskrise: Sofortiger Stopp der Transferzahlungen an andere Nehmerländer, einzahlung auf ein Treuhandkonto, Volksentascheid zur überprüfung der Legitimität und Einsatz der bayrischen Grenzpolizei, noch Bundepolizei, auf Grundlage des Dublinvertrages. Implizit steht hierbei die Sezession auf der Agenda, weil die demokratische Legitimierung Berlins verloren ginge.



    Übrigens hat der gute Konz im Sezessionsstrang einen interessanten Artikel verlinkt, in welchem darafu hingewiesen wird, daß 1/3 der Bayern für einen Austritt aus der BRD sind. Das Potenzial ist also da.

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    Kraemer, nette Studie, dummerweise stellt sie nicht die Frage, ob Bayern aus der Bundesrepublik austreten soll, sondern nur nach der Zustimmung zu einer Aussage. Stimme zu, stimme eher zu stimme weniger zu, sind hinsichtlich deiner Vorstellungen wischi, waschi-Umfragen bzw. Studien. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas in eine gewissen Stärke zustimme oder ob ich etwas will oder nicht.
    Ich wäre gespannt, welches Ergebnis die Umfrage geliefert hätte mit der klaren Frage, wollen sie den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik ja oder nein.

    Auch wenn du das juristische nicht so sehr magst, ein Volksentscheid kann die Legitimität von etwas nicht überprüfen, sondern nur dort wo es vorgesehen ist, etwas Legitimität verleihen (siehe Zustimmung zur Verfassung, wenn rechtlich vorgesehen, auch Bestandteil Legislativgesetz.
    Die Legitimation des Einsatzes von Polizeikräften beruht auf den Gesetzen.

    Bleiben wir beim juristischen. Du willst so vieles, was rechtliche Auswirkungen hat, dass kann aber nur auf Basis von Rechtsgrundlagen erfolgen. Da wären als erstes zu nennen die Bayrische Verfassung und wegen des Beschlusses aus der 110. Sitzung des bayrischen Landtages vom 19. und 20. Mai 1949, das GG.

    Und für dich und andere etwas zum Begriff "rechtswidrig". Die Feststellung ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, treffen die Gerichte. Ohne deren Entscheidung ist die Behauptung etwas sei rechtswidrig, eine Meinung, eine Rechtsauffassung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #30
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kraemer, nette Studie, dummerweise stellt sie nicht die Frage, ob Bayern aus der Bundesrepublik austreten soll, sondern nur nach der Zustimmung zu einer Aussage. Stimme zu, stimme eher zu stimme weniger zu, sind hinsichtlich deiner Vorstellungen wischi, waschi-Umfragen bzw. Studien. Es ist ein Unterschied, ob ich etwas in eine gewissen Stärke zustimme oder ob ich etwas will oder nicht.
    Ich wäre gespannt, welches Ergebnis die Umfrage geliefert hätte mit der klaren Frage, wollen sie den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik ja oder nein.

    Auch wenn du das juristische nicht so sehr magst, ein Volksentscheid kann die Legitimität von etwas nicht überprüfen, sondern nur dort wo es vorgesehen ist, etwas Legitimität verleihen (siehe Zustimmung zur Verfassung, wenn rechtlich vorgesehen, auch Bestandteil Legislativgesetz.
    Die Legitimation des Einsatzes von Polizeikräften beruht auf den Gesetzen.

    Bleiben wir beim juristischen. Du willst so vieles, was rechtliche Auswirkungen hat, dass kann aber nur auf Basis von Rechtsgrundlagen erfolgen. Da wären als erstes zu nennen die Bayrische Verfassung und wegen des Beschlusses aus der 110. Sitzung des bayrischen Landtages vom 19. und 20. Mai 1949, das GG.

    Und für dich und andere etwas zum Begriff "rechtswidrig". Die Feststellung ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, treffen die Gerichte. Ohne deren Entscheidung ist die Behauptung etwas sei rechtswidrig, eine Meinung, eine Rechtsauffassung.
    Wie jetzt zigfach dargelegt, ist bürokratische Begriffsakrobatik direktdemokratisch zweitrangig, da das Gesetz dem Volk dienen muß und nicht umgekehrt. Also ist es jederzeit änderbar.


    Wie unzweideutig aus meiner Aussage zu dieser Umfrage hervorgeht, besteht laut dieser eben das Potential (!) für eine Mehrheit zur Sezession. Zwar steht in Bayern die Sezession noch (!) nicht auf der Agenda, jedoch werden weiteres Stümpertum der Berliner Regierung und deren Alleingänge diese eher befeuern. Die Wählerschaft der BP steigt, wenngleich wenig, aber dennoch stetig.


    Weiteres Jurisprudenzgequatsche wird im Moment leider nicht beantwortet, weil sinnlos.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

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