User in diesem Thread gebannt : Revival


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Thema: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

  1. #211
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Revival Beitrag anzeigen
    Seit Tagen hört man, dass die Salafisten(Muslime) die Meinungsfreiheit in Deutschland abschafen wollen. Als Begründung werden die Ereignisse der letzten Tage bei den Anti-Pro-NRW Demonstrationen herangezogen.
    Da jeder damit beschäftigt ist die Meinungsfreiheit zu verteidigen, übersehen viele die Lächerlichkeit und Armseligkeit der Pro-Nrw-Provokatuere, die mit den Karikaturen eines Propheten aus dem 7. Jahrhundert Wahlkampf betreiben.
    Das beweist auch wiederum wie mächtig die Person des Propheten Muhammads ist, dass seine Gegner ihn auch 1400 Jahre nach seinem ableben, bekämpfen wollen. Nicht unrecht hatte Michael H.Hart als er den Propheten Muhammad in seinem Buch "[Links nur für registrierte Nutzer]" den ersten Platz verliehen hat. Die Feindschaft zu dem Propheten Muhammad vermehrt unsere Liebe zu ihm. Je heftiger er angefeindet wird, desto mehr lieben wir ihn. (Friede und Segen Gottes auf ihm)
    Doch wie steht es um die Abschaffung der Meinungsfreiheit in Deutschland? Ist das tatsächlich so, dass die Muslime die Meinungsfreiheit in Deutschland abschaffen wollen? Oder alles nur weitere Lügen, um die Deutsche Bevölkerung gegen die Muslime zu hetzen?
    Dazu müssen wir uns den Begriff Meinungsfreiheit etwas genauer anschauen. Was bedeutet Meinungsfreiheit? Was fällt alles unter Meinungsfreiheit und was überschreitet die Gerenzen der Meinungsfreiheit? Hat Meinungsfreiheit auch Grenzen?


    Meinungsfreiheit -

    In Duden lesen wir:

    "Mei*nungs*frei*heit - Recht der freien Meinungsäußerung"
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Was bedeutet "freie Meinungsäußerung"? Heißt das, dass ich alles frei äußern dürfte, was ich meine? Wie sieht es aber mit dem Holocaut aus? Nicht wenige Politiker und Historiker müssten schon die Meinungsfreiheit in Deutschland zu spüren bekommen, wenn es um Holocaust oder auch Juden geht. Der Duden bringt uns also nicht weiter.



    In Wikipedia heißt es:

    "Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln"
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Bringt uns hier aber auch nicht weiter, da wieder das Beispiel mit dem "Holocaust in Frage stellen" herangezogen werden kann.
    Wenn wir aber in dem Wiki-Artikel weiterlesen, so stoßen wir auf : " „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ – Art. 5 Abs. 2 GG

    weiterhin heißt es:

    Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind:

    1. der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
    2. die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
    3. die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
    4. die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
    5. die Grenze der öffentlichen Sicherheit


    Wir sehen also das Meinungsfreiheit bestimmte Grenzen hat, die nicht zu überschreiten sind. In unserem Fall (Karikaturen-Streit) kann man die oben dick markierten Punkte 1, 4 und 5 heranziehen, um aufzuzeigen, dass das, was Pro-Nrw betreibt, nicht durch den Art. 5 Abs. 1 GG gestütz wird.

    FAzit:
    Die Mohammed-Karikaturen verletzen die Grenzen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Die oben genannten Punkte, besonders der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung und die Grenzen der öffentlichen Sicherheit werden verletzt.
    Die Aktionen der Pro-Nrw überschreiten also die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Karikaturen beleidigen den Proheten Muhammad und die Muslime weltweit. Außerdem wird duch das Zeigen der Karikaturen die öffentliche Sicherheit gefährdet. Um der angespannten Lage etgegenzuwirken, müsste die Bundesregierung das Zeigen solcher Karikaturen, die für lächerliche Wahlkampagnen benutzt werden, verbieten. Sollte jemand trotz des Verbots die Karikaturen zeigen, muss die Regierung erforderliche strafrechtliche Maßnahmen bereitstellen.


    Weitere Quellen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der Autor zieht aus seinen Recherche-Ergebnissen leider den falschen Schluss:
    Es ist nicht die Meinungsfreiheit, die Äußerungen in irgenteiner Weise beschränkt sondern die (Meinungs)Unfreiheit.
    Wenn das bestreiten des Holocaustes in der BRD unter Strafe steht heißt dass noch lange nicht ,dass sich soetwas mit der Meinungsfreiheit deckt.Anstatt zu schlussfolgern ,dass die Meinungsfreiheit vom Machthaber nach Gutdünken beschränkt werden darf, wäre die richtige Schlussfolgerung gewesen,dass es in der BRD garkeine meinungsfreiheit gibt und die Muslime sie deswegen auch nicht abschaffen können .

    Man kann allerdings sehr schön sehen wie das "moderne" Verständnis von Meinungsfreiheit,also die Vorstellung ,dass die freie Meinungsäußerung Schranken findet wo sie andere beleidigen könnte, ausgehölt wird .
    Wenn man konsequent mit jedem Thema so verfährt wie mit dem Holocaust wäre das zeigen von Mohammed-Karikaturen in der Tat verboten,aber das wäre nicht das einzige:
    Auch das verbreiten vom Islam wäre verboten ,weil dieser Glaube ja in der Lage ist andere Religionen,die etwas anderes glauben zu beleidigen(indem er suggeriert die Wahrheit zusein,was automatisch bedeutet ,dass jede andere Religion die Unwahrheit ist,eindeutig eine Beleidigung).
    Aber es würde nicht nur beim Glauben enden: auch das Verbreiten wissenschaftlicher und sogar philosophsicher Ideen wäre wahrscheinlich verboten weil es einfach von jeder Idee ooder Theorie mindestens einen Gegner gibt,der diese als Beleidigung ansehen wird. Die Evolustionstheorie wäre dann verboten ,weil sie kreationisten beleidigen würde, ebenso wäre der Kreationismus verboten weil er Evolutionsanhänger beleidigen würde.
    Man kann die Liste endlos fortführen,am Ende werden wir in einer Welt leben in der niemand auch nur ein sicheres Wort sagen kann ohne ,dass er nicht von jemanden ,der ihn nicht mag, vor Gericht gestellt wird mit der Begründung ,dass diese und jene Meinung eine Verletzung seiner Menschenwürde darstellt.(es müsste nicht einmal der Wahrheit entsprechen). Dieses System ,diese Vorstellung von Meinungsfreiheit ist einfach nur Willkür,kein Wunder also ,dass dieser muslimische Autor sie anerkennt.Überaus bezeichnend.

  2. #212
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    In dem zitierten Beispiel war nicht die geringste Spur von "Humor".

    Es gibt natürlich auch Menschen, die ungewollt und zwanghaft einfach mal drauflos lachen. Aber das hat mit "Humor" nichts zu tun.
    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Humorlose Menschen finden nun mal keine Spuren von Humor. Finde Dich damit ab.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #213
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Ich denke schon dass Meinungsfreiheit Grenzen hat. Aber nur nicht so wie sich der User Revival das so vorstellt.
    Für mich gibt es nur zwei Beschränkungen von Relevanz. Beleidigungen oder Verleumdungen, also der Verstoß gegen die Grundrechte eines Einzelnen (nicht einer Gruppe) und die Weitergabe von Geheiminformationen oder privaten Daten.
    Geheiminformationen und Daten können leicht über das Vertragsrecht geregelt werden, da brauchts keine neuen Gesetze. Wenn jemand so blöd ist seine Klositzung auf Facebook hochzuladen dann ist der Depp selber Schuld.

    Das mit dem EINZELNEN stimmt, nur sollte man da spezielle Regelungen für Personen des Öffentlichen Interesses (z.B. Politiker) einführen.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  4. #214
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Mal eine (grundsätzlich, nicht juristische) Frage zu einem Aspekt der Meinungs- bzw. genauer, der Redefreiheit:

    Ich erfahre aus sicherer Quelle, z.B. durch eigenes Erleben, etwas über eine Person, ohne dabei die Rechte dieser Person zu verletzten, also z.B. ohne unerlaubt in ihre Privatsphäre einzudringen.
    Das, was ich erfahren habe, darf ich legal weitergeben, auch öffentlich ausbreiten.
    Sollte ich für einen Verzicht auf diese Ausübung meines Rederechts von der Person, über die ich etwas weiss, einen (z.B. finanziellen) Ausgleich verlangen dürfen, wenn ich damit rechne, sie störe die öffentliche Verbreitung meiner Kenntnisse?

    Vgl. dazu Eric Klien in seiner Constitution of Oceania, Artikel 1, 2, E:

    Blackmail, i.e., extorting money or other valuables from someone by threatening to make true statements about em, is a legal exercise of the Right to Knowledge.
    (Hervorhebung von mir.)
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  5. #215
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen


    Du bist der menschgewordene Kollateralschaden der 68er-Gehirnseuche.
    Als Baby vom Wickeltisch gefallen und anschließend zu heiß gebadet.

  6. #216
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es in der BRD nicht !!!

    Wenn die Arschlöcher das haben wollen müssen die in die USA gehen !!!

  7. #217
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Geheiminformationen und Daten können leicht über das Vertragsrecht geregelt werden, da brauchts keine neuen Gesetze. Wenn jemand so blöd ist seine Klositzung auf Facebook hochzuladen dann ist der Depp selber Schuld.

    Das mit dem EINZELNEN stimmt, nur sollte man da spezielle Regelungen für Personen des Öffentlichen Interesses (z.B. Politiker) einführen.
    Ja, Geheiminformationen wie persönliche Bankdaten oder sowas meinte ich. Persönliche Daten eines Einzelnen wie z.B. Krankheiten oder meinetwegen die Privatadresse. Das gehört für mich zu geheimen Daten, Datenschutz also.
    Personen öffentlichen Interesses sollten da schon weniger geschützt sein als jemand der seine Fratze nicht in jede zweite Kamera hält, ja.
    Und wer seine private Klositzung hochlädt, ist tatsächlich selbst Schuld, der darf hinterher nicht rumjammern. Das Internet ist wie das schwarze Brett im Mittelalter, der Marktplatz für Tuscheleien und Gerüchte. Wenn man dem Vorschub leistet sollte man sich danach nicht beschweren.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Mal eine (grundsätzlich, nicht juristische) Frage zu einem Aspekt der Meinungs- bzw. genauer, der Redefreiheit:

    Ich erfahre aus sicherer Quelle, z.B. durch eigenes Erleben, etwas über eine Person, ohne dabei die Rechte dieser Person zu verletzten, also z.B. ohne unerlaubt in ihre Privatsphäre einzudringen.
    Das, was ich erfahren habe, darf ich legal weitergeben, auch öffentlich ausbreiten.
    Sollte ich für einen Verzicht auf diese Ausübung meines Rederechts von der Person, über die ich etwas weiss, einen (z.B. finanziellen) Ausgleich verlangen dürfen, wenn ich damit rechne, sie störe die öffentliche Verbreitung meiner Kenntnisse?

    Vgl. dazu Eric Klien in seiner Constitution of Oceania, Artikel 1, 2, E:

    Blackmail, i.e., extorting money or other valuables from someone by threatening to make true statements about em, is a legal exercise of the Right to Knowledge.
    (Hervorhebung von mir.)
    Belegbare Kenntnisse nicht wirklich. Juristisch vermute ich dass das nur Sinn macht wenn du das schriftlich festhältst. Wenn du z.B. jemanden bei einer Freiluft-Klositzung erwischt (wo wir gerade beim Thema sind), dann kannst du darüber berichten, denn es war öffentlich.
    Es sei denn du hast durch das Fenster seiner Wohnung geschaut, ist klar.
    Sollte er dir nun ein "Angebot" machen, das du "nicht ablehnen kannst", sprich, er bietet dir 100 Euro damit du die Klappe hältst, dann kannst du die einstreichen. Musst du dich daran halten? Kommt darauf an ob er klagt (was davon abhängt, wie peinlich ihm das ist) und welchen Richter du erwischt.

    Siehst du etwas mit den eigenen Augen, ist es ja keine Verleumdung mehr. Es kann aber vor Gericht als solche gewertet werden wenn der Richter dich nicht für glaubwürdig genug hält.
    Daher sollte er sich das von dir schriftlich geben lassen. Du verkaufst ihm für deine Verschwiegenheit dein Wort. Ich denke dass das legitim ist, ja. Anders sieht es meines Erachtens bei Angelegenheiten des öffentlichen Interesses aus.
    Aber ich kann da auch nur Vermutungen anstellen...
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  8. #218
    Dipl.-Optimist Benutzerbild von Pythia
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Revival Beitrag anzeigen
    Nein, von wo nimmst du dir das Recht einen Menschen zu beleidigen, der tausendmal besser ist als Du?
    Besser worin? In Mathe? Oder Physik? Da gibt es kein 1.000-mal besser. Noten 1 bis 6, und in Prozent sind 100 die Obergrenze. Oder meinst Du in Gutmenscherei? Da ist 1.000-mal nicht viel. Richtige Gutmenschen und Gutmenschinnen, die was auf sich halten, sind mindesten 6-millionen-mal besser als ich in der Verteilung des Gelds anderer Leute.

    Und Du schriebst: [Links nur für registrierte Nutzer] "Wir haben eben die Fähigkeit andere Menschen zu lieben. Besonders, wenn es unsere Eltern sind oder die Gesandten Gottes. Wir ehren sie, lieben sie und würden sogar für sie sterben." Na, Du könntest aber mehr für sie tun, wenn Du fleißig für sie arbeiten würdest. Nur ist das wohl nicht so sehr Dein Ding, und Du willst lieber für sie sterben.



    Sind das die Leute, für die Du sterben willst? Na, dann laß Dich nicht dabei aufhalten. Tu es, und ich wünsche Dir viel Spaß dabei, denn damit sparts Du Dir ja wirklich viel Arbeit, jetzt wo die faule Zeit in der BRD bald zu Ende ist.

  9. #219
    Der Richtige Benutzerbild von Sven71
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Revival Beitrag anzeigen
    Wenn wir aber in dem Wiki-Artikel weiterlesen, so stoßen wir auf : " „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ – Art. 5 Abs. 2 GG

    weiterhin heißt es:

    Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind:

    1. der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
    2. die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
    3. die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
    4. die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
    5. die Grenze der öffentlichen Sicherheit


    Wir sehen also das Meinungsfreiheit bestimmte Grenzen hat, die nicht zu überschreiten sind. In unserem Fall (Karikaturen-Streit) kann man die oben dick markierten Punkte 1, 4 und 5 heranziehen, um aufzuzeigen, dass das, was Pro-Nrw betreibt, nicht durch den Art. 5 Abs. 1 GG gestütz wird.

    FAzit:
    Die Mohammed-Karikaturen verletzen die Grenzen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Die oben genannten Punkte, besonders der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung und die Grenzen der öffentlichen Sicherheit werden verletzt.
    Die Aktionen der Pro-Nrw überschreiten also die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Karikaturen beleidigen den Proheten Muhammad und die Muslime weltweit. Außerdem wird duch das Zeigen der Karikaturen die öffentliche Sicherheit gefährdet. Um der angespannten Lage etgegenzuwirken, müsste die Bundesregierung das Zeigen solcher Karikaturen, die für lächerliche Wahlkampagnen benutzt werden, verbieten. Sollte jemand trotz des Verbots die Karikaturen zeigen, muss die Regierung erforderliche strafrechtliche Maßnahmen bereitstellen.


    Weitere Quellen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Es ist ja eine große Erleichterung, daß dem Mohammed freundlich gesinnte Kreise tatsächlich noch das Grundgesetz für sich entdecken ... wenn es gerade mal paßt.
    Die Ausführungen sind freilich Quark, denn mit einer Mohammed-Karikatur wird keine persönliche Ehre verletzt. Es will sich wohl kein Muslim anmaßen, er sei Mohammed oder dessen Inkarnation.
    Die Grenzen der Sittlichkeit werden wenigstens durch die bekannten dänischen Karikaturen insoweit nicht verletzt, als es keinerlei sexuelle Obszönitäten oder gewaltverherrlichende Darstellungen gibt. Besagte Karikaturen sind im Gegenteil und nachvollziehbarerweise gewaltkritisch.
    Die Karikaturen gefährden auch nicht die öffentliche Sicherheit. Warum sollte es wegen ein paar Karikaturen eine öffentliche Gefährdung geben? Wegen der Religion des Friedens doch nicht. Deren Anhänger sind doch, wie wir jetzt wissen, alle grundgesetztreu. Und gut integriert. Oder etwa nicht?

    Oder um es anders zu formulieren: Mit den Karikaturen durch eine Moschee zu latschen, womöglich noch in Schuhen, geht freilich gar nicht. Das wäre respektlos, vergleichbare Ausrutscher würden Christen in einer Kirche vermutlich auch nicht gefallen.
    Im öffentlichen Raum jedoch muß sich ein Nichtmuslim nicht den Tabus der Muslime unterwerfen. Mögen Darstellungen des Propheten einem Muslim auch verboten sein, daß kann einem Nichtmuslim gleichgültig sein. Warum sollte ein Nichtmuslim an die Tabus des Islam gebunden sein? Weil der Islam totalitär ist und andere unterwerfen will? Hey, genau das kritisieren Pro-NRW und der dänische Zeichner in aller Deutlichkeit.

    Kurzum: Ein integrierter Muslim muß in einer freien Gesellschaft damit leben, daß Nichtmuslime eben auch mal Islamkarikaturen zeichnen. Fertig aus.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  10. #220
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Grenzenlose Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Revival Beitrag anzeigen
    ...
    Nicht unrecht hatte Michael H.Hart als er den Propheten Muhammad in seinem Buch "[Links nur für registrierte Nutzer]" den ersten Platz verliehen hat.
    ...
    Noch vor Dschingis Khan, Hitler und Al Capone? Ja da könnt ihr mächtig stolz drauf sein. Toller Hecht, euer mordbrennender Raubbeduine.

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