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Thema: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

  1. #11
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wer Ordnungskräfte mit einem Messer angreift, muß mit Schußwaffengebrauch rechnen. Das würde dann auch eine Menge Kosten sparen. Eine Patrone 9 x 19 Para kostet die Behörden um die 20 Cent; ein Flugticket nach Afrika so um die 1000 €+.
    Wenn man die Kosten der Abschiebung, Polizeikräfte, Transport zum Flughafen usw. dazu addiert kommt man sehr schnell auf 10000 Euro pro “Flüchtling“.

  2. #12
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wer Ordnungskräfte mit einem Messer angreift, muß mit Schußwaffengebrauch rechnen. Das würde dann auch eine Menge Kosten sparen. Eine Patrone 9 x 19 Para kostet die Behörden um die 20 Cent; ein Flugticket nach Afrika so um die 1000 €+.

    ...
    Na ja, wenn mans so rechnet...
    Aber der wird nach seinem behördlichen Ableben ja nicht sofort auf ne Müllkippe gekarrt und dort abgekippt. U.U. muss er ja in seine Heimat zurück überführt , um dort begraben zu werden etc.
    Und selbst, wenn er hier begraben würde, muss ja vorher sein Tod peinlichst genau untersucht werden, von wegen Nazitum ,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
    Dies alles kostet dann aber im Endeffekt mehr, als so ein Flugticket in der Holzklasse.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #13
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Soweit ich den Artikel bei migazin.de verstanden habe, sind sie nicht dagegen, wenn sich ein Flüchtling bei einer Abschiebung mit dem Messer wehrt und somit die Ordnungskräfte verletzten darf.
    ...
    Selbst wenn, wie in diesem Fall, wo offensichtlich ein Irrtum vorlag, rechtfertigt dies noch lange keinen Messerangriff auf die Polizeibeamten.
    Dieser Angriff aber rechtfertigt eine Abschiebung, und zwar pronto.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #14
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Sicher darf er das.

    Muss aber dann mit einem Kopfschuss rechnen.
    Ich sehe schon, das von der Bundesregierung vorgegebene Wort "Flüchtling", hat sich inzwischen durchgesetzt und wird überall nachgeplappert.

    Ich empfehle wieder die Begriffe zu benutzen, die auf diese Meschen tatsächlich zutreffen:

    Scheinasylant - Illegaler Einwanderer - Armutsflüchtling!


  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Wenn man die Kosten der Abschiebung, Polizeikräfte, Transport zum Flughafen usw. dazu addiert kommt man sehr schnell auf 10000 Euro pro “Flüchtling“.
    ... früher hat man derartige Transporte per Eisenbahn in Viehwaggons mit reichlich Stroh erledigt... und wenn jemand kacken mußte, dann wurde kurz das Rolltor geöffnet und wer dabei herausfiel, der hatte eben Pech gehabt !

    Diese Sammeltransporte sind auf jeden Fall kostengünstiger als alles andere und wegen mangels Masse dürften wir uns ebenfalls keine Sorgen machen... in jedem Bundesland sitzen unzählige Scheinasylanten bereits auf gepackten Koffern ... zwecks Rückführung in ihre Heimatländer...

    unsere Knäste würden sich ebenfalls rapide leeren zur Freude der Steuerzahler !
    Geändert von deutschland (12.06.2015 um 08:43 Uhr)

  6. #16
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen

    Scheinasylant - Illegaler Einwanderer - Armutsflüchtling!
    Armutsflüchtling ist zu streichen und durch Wirtschaftskrimineller zu ersetzen, aber nur, weil Parasit - wenngleich sachlich perfekt - historisch ein bißchen belastet ist. Armut ist kein Grund zur Flucht, andernfalls deklarierte man 80% der Menschheit als Flüchtlinge, und für 5 Milliarden Gäste ist Dummland echt ein bißchen klein.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #17
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Armutsflüchtling ist zu streichen und durch Wirtschaftskrimineller zu ersetzen, aber nur, weil Parasit - wenngleich sachlich perfekt - historisch ein bißchen belastet ist. Armut ist kein Grund zur Flucht, andernfalls deklarierte man 80% der Menschheit als Flüchtlinge, und für 5 Milliarden Gäste ist Dummland echt ein bißchen klein.
    Volltreffer! Kein Grüner zur Zeit möglich!


  8. #18
    GESPERRT
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat: Scheinasylant - Illegaler Einwanderer - Armutsflüchtling!



    ...das sind heute alles Flüchtlinge... das hört sich besser an ... das soll den Anschein der Barmherzigkeit und des Mitleids diesen armen Geschöpfen gegenüber vermitteln... denen man unbedingt helfen muß...

    DEUTSCHE, öffnet Tor und Tür für diese Verfolgten, gebt ihnen Brot und Unterkunft und vielleicht noch eure 18 jährige Tochter oder euren Sohn, wenn es denen danach ist... dann kommt ihr alle in den Himmel und verlasst schnellstens Deutschland das Land, welches wir ebenfalls zugrunde richten werden !

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Soweit ich den Artikel bei migazin.de verstanden habe, sind sie nicht dagegen, wenn sich ein Flüchtling bei einer Abschiebung mit dem Messer wehrt und somit die Ordnungskräfte verletzten darf.

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    Bei den Artikeln von migazin habe ich immer das Gefühl, als wenn die Herausgeber alles das befürworten, was dem deutschen Staat schadet.

    Und die "Guten" sind dann halt die Leute, die das alles blockieren.

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    Und dann frage ich mich noch, ob sie dem Mann persönlich Wohnraum gegeben haben und wie sie mit ihm weiter verfahren wollen - die Refugees - und es sind keine kritischen Meinungen gefragt - bei migazin - nur befürwortende Erklärungen, die nimmt man mit "Kußhand" entgegen. :-)

    Eine der Tweets-Meinungen:



    1945 waren Frauen und Kinder mehr als traumatisiert und wer hat ihnen da geholfen ?

    Es gibt zu wenig Psychologen und Betreuer für die eigenen Leute, die in Not sind - wer soll die ganzen Flüchtlinge auffangen und wie es heute bei rbb-info-Radio hieß, fordern die Kommunen wohl ca 14 000 Euro pro Flüchlinge - laß mich mal nachrechnen - bei den kommenden 700 000, die nächstes Jahr noch kommen wollen....summa summarum.....

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Wollen die Grünen von ihren Pädophilen-Skandalen ablenken ?



    Da darf man nur gespannt sein....
    Ein Flüchtling darf alles!
    Schließlich darf er sich auch Flüchtling nennen, obwohl er keiner ist!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Darf sich ein Flüchtling bei Abschiebung mit dem Messer wehren ?

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wer Ordnungskräfte mit einem Messer angreift, muß mit Schußwaffengebrauch rechnen. Das würde dann auch eine Menge Kosten sparen. Eine Patrone 9 x 19 Para kostet die Behörden um die 20 Cent; ein Flugticket nach Afrika so um die 1000 €+.

    @latrop:

    politisch korrekterweise schießt man nur auf die Beine:
    -Brustbein
    -Nasenbein
    -Zungenbein

    Wer hier meint, im Aufnahmeland "den Hermann" machen zu müssen, muß mit unfreundlichen Erwiderungen rechnen. Besonders das Flüchtlingsförderungspack hätte unter meiner Regie ganz wenig zum Lachen.
    Zu den 20 Cent käme allerdings noch die Rückführung des Verstorbenen in sein gelobtes Land, wo die trotz schlimmster Verfolgung und Taumatisierung zurückgebliebenen Angehörigen erwarten, daß das brd - Kasperle - Theater diese Kosten vollumfänglich, incl. Bestattung, Wiedergutmachung etc ... trägt, was natürlich auch bezahlt wird!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

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