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Die nächste Justiz-Blamage im Fall Kachelmann
Von Gisela Friedrichsen | Veröffentlicht am 22.09.2017
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Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung gegen die Ex-Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann eingestellt. Das ist nicht bloß falsch, sondern peinlich.
Als hätten sich die Mannheimer Staatsanwälte noch nicht genug blamiert. Schon ihre Anklage gegen Jörg Kachelmann beruhte auf angeblichen DNA- und Blutspuren an einem Messer, das der Wettermann seinem angeblichen Opfer bei der angeblichen Vergewaltigung an den Hals gehalten habe. Es war eine Falschbeschuldigung, an der die Ankläger – wider besseren Wissens – sogar nach dem Freispruch festhielten, bis der Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs eine weitere Verbreitung dieser Unwahrheit stoppte.
So ist es fast folgerichtig zu nennen, wenn eine falsch beschuldigende Staatsanwaltschaft einen Teufel tut, Ermittlungen gegen eine falsch beschuldigende Frau mit auch nur annähernd gleichem Eifer zu betreiben, mit dem sie einst Kachelmann verfolgte. Nein, man stellt das Verfahren, zu dem man von Rechts wegen verpflichtet war, mit der räudigen Begründung ein, die Gutachten hätten „kein einheitliches Bild“ ergeben. Welch ein Trick!Bis auf den Haus- und Hofgutachter des Mannheimer Gerichts, einen Rechtsmediziner, der sich nicht festlegen wollte, hatten sämtliche Experten die Angaben des angeblichen Opfers zurückgewiesen. Ein später vom OLG Frankfurt zusätzlich hinzugezogener Rechtsmediziner kam zum gleichen Ergebnis. Das einheitliche Bild stören nur sie selbst, die Mannheimer Ankläger.Ist es Trotz? Oder Angst vor dem Eingeständnis notorischen Versagens? Oder gibt es vielleicht eine Anweisung „von oben“, keinesfalls etwas zuzugeben, was das Land Baden-Württemberg teuer zu stehen kommen könnte? Kachelmann selbst hatte nach dem Zivilprozess vor dem OLG, in dem es um Schadensersatz ging, keinen Strafantrag gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung gestellt, in der Hoffnung, wie er sagt, es möge nun Ruhe einkehren. Diese Ruh’ ist nun dahin. Denn es gibt Wege, die Justiz zu zwingen, sich mit 132 Tagen zu Unrecht erlittener U-Haft zu befassen. Dann wird es auch um die falschen Beschuldigungen der Ankläger gehen, ob diese es wollen oder nicht.