Erstens waren das die Evangelen, und zweitens war das kein Kirchenasyl im eigentlichen Sinne. Er wurde dort nicht vor dem Zugriff durch die Polizei geschützt, sondern vor dem Zorn seiner Landsleute.
PS: Den Kampf hat übrigens die Kirche eröffnet, mit ihrer unsäglichen Hetze gegen die AfD und den Störungen von Demonstrationen ihrer Anhänger durch das Glockengebimmel.
Die vollgefressenen Oberpfaffen sind die lautesten Befürworter der Umvolkung.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Ich gratuliere zu deiner späten Einsicht: Der verlogene abrahamitische Dreck muss weg!
Aus den kranken Köpfen von Religioten bekommt man diese Kotzbrühe nicht weg, aber im öffentlichen Raum, inklusive Schulen muss ordentlich aufgeräumt werden und das bis in den letzten Winkel, egal in welcher Farbe und Gestank diese ätzende Brühe ihr Unwesen treibt und wo sie sich verstecken. Allerdings traue ich das der AfD das nicht zu.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Rechtlich gesehen gibt es überhaupt kein Kirchenasyl, also kann es auch nicht abgeschafft werden. Das geschah schon im 19. Jahrhundert, somit brauchte sich Adolfen an nichts heranzuwagen.
Geistliche, die Verstöße gegen die Einreise-, Aufenthalts- oder Strafvollzugsbestimmungen unterstützen, brauchen aber kein Zuchthaus zu befürchten. Das gibt es schon lange nicht mehr, nur noch die einheitliche Freiheitsstrafe.
Bischöfe und andere Geistliche sind keine Beamten des Staates, sondern der Kirchen. Die haben nämlich das Dienstherrenprivileg als Teil der Rechte, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts genießt.
Allerdings müssen zumindest die katholischen Bischöfe bei ihrem Amtsantritt dem Ministerpräsidenten des Landes einen Treueeid leisten. So stehts im Reichskonkordat, und das wird bis heute gemacht (nur der Landesstatthalter ist weggefallen). Inhaltlich ist das aber nicht weltbewegend. So verspricht der Bischof darin:
Nun, diese Pflicht hätte er als Bürger auch ohne Treueeid.Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen.
Wie das bei den Protestanten ist, weiß ich nicht. Bis 1918 sahen die ja ohnehin den Kaiser bzw. Landesherrn als Haupt der jeweiligen Kirche an und waren ihm daher auch ohne besondere Zeremonie zu Gehorsam verpflichtet.
Die Kirchen haben sich schon in der Antike von dem Gebot Jesu verabschiedet: "Ihr sein kein Teil der Welt" (Johannes 15,18f sowie 17,14 und 17,16). Es kann ja keine Rede davon sein, dass die Kirchen die enge Verbindung mit dem Staat, wie wir sie heute noch haben, nicht gewollt hätten. Schließlich profitieren sie davon.
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