Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
@#8
Was hatn der § 130 Abs. 3-4 mit dem GG Art. 139 zu tun???
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Die Entnazifizierung is vorbei, also auch der Geltungsbereich dieses Artikels. Ein Relikt des Gurndgesetzes, das niemand für nötig fand,ausm GG zu nehmen, weil es eh faktisch von Gestern ist. Darum ein großes Gewese zu machen ist im besten Falle Uneknntnis, im schlimmsten Betrug.
Wenn es von gestern ist kann man es sehr wohl rauslassen... wo kämen wir denn dahin wenn in GG unaktuelle Sachen drinstehen ? Nee nee das hat schon seinen Grund !X(