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Thema: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.

    Links auf Websites von anderen können auch dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08).

    Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links.

    Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten."
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    Na also, endlich ist es Schwarz auf Weiß und somit einmal mehr der richtige Schritt in die Meinungsfreiheit.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  2. #2
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Na siehste, geht doch, dann entfällt hier hoffentlich das lästige gelösche.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    Na siehste, geht doch, dann entfällt hier hoffentlich das lästige gelösche.

    Verlinkungen, so sie denn nicht gegen die Forenregeln verstoßen, sind hier noch nie gelöscht worden.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
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  4. #4
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
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    Na also, endlich ist es Schwarz auf Weiß und somit einmal mehr der richtige Schritt in die Meinungsfreiheit.
    Habe ich auch gerade auf Heise.de gelesen. Die Frage ist, ob das auch für kömmerzielle Webseiten gilt. Ich unterstelle da gar nicht mal Absicht, sondern gerade bei großen Seiten mangelnde Übersicht. Oder auch beabsichtige Verlinkung illegaler Seiten (z.B. Konkurrenz )

  5. #5
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Darf ich hier jetzt Links meiner Lieblingswebsites setzen?
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Habe ich auch gerade auf Heise.de gelesen. Die Frage ist, ob das auch für kömmerzielle Webseiten gilt. Ich unterstelle da gar nicht mal Absicht, sondern gerade bei großen Seiten mangelnde Übersicht. Oder auch beabsichtige Verlinkung illegaler Seiten (z.B. Konkurrenz )
    Was ich auch nicht daraus erlesen konnte ist die Frage wie es eigentlich mit Verlinkungen ( als Quelle ) zu z.B. rechtsradikalen Seiten aussieht.
    Aber vielleicht kann das noch im Laufe des Stranges eruiert werden.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
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  7. #7
    GESPERRT
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    Kool AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Na also, endlich ist es Schwarz auf Weiß und somit einmal mehr der richtige Schritt in die Meinungsfreiheit.
    "Naiv" ist noch das Netteste, was ich dazu schreiben kann.
    Es gibt keine Meinungsfreiheit in der BRD, und es wird sie auch niemals geben.
    Im Gegenteil wird die Meinungsfreiheit immer weiter ausgehöhlt, und das mittels Antidiskriminierungsgesetz etc pp, vom Hammer der PC mal ganz zu schweigen.

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Könnte es nicht sein, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird?

    Annahme: Wenn man seitens der Gerichte schon weiss, dass demnächst alle radikalen Seiten aus dem Netz herausgelöscht oder blockiert werden, kann man doch schonmal als kleines Bonbon im Vorfeld die Verlinkerei freigeben (man weiss ja, dass es später überhaupt keine bösen Links mehr geben wird...).

    Oder denke ich in die falsche Richtung?

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
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    Na also, endlich ist es Schwarz auf Weiß und somit einmal mehr der richtige Schritt in die Meinungsfreiheit.
    Das wird Herrn Mahler aber freuen.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: BGH verlinkt Meinungsfreiheit

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Was ich auch nicht daraus erlesen konnte ist die Frage wie es eigentlich mit Verlinkungen ( als Quelle ) zu z.B. rechtsradikalen Seiten aussieht.
    Aber vielleicht kann das noch im Laufe des Stranges eruiert werden.
    Oder Warez Seiten wenn man über Sicherheitskopien berichten möchte....

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