komplett zu lesen [Links nur für registrierte Nutzer]Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.
Links auf Websites von anderen können auch dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08).
Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links.
Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten."
Na also, endlich ist es Schwarz auf Weiß und somit einmal mehr der richtige Schritt in die Meinungsfreiheit.