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Thema: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

  1. #351
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Wir treffen garantiert keinen Falschen, ich glaube wo wir beide hinlangen, hilft auch kein Vaterunser mehr.
    Da fällt mir doch direkt die Sache mit dem Sack ein. Rein damit und immer druff!
    __________________

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    Egal was sie tun!

  2. #352
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Da fällt mir doch direkt die Sache mit dem Sack ein. Rein damit und immer druff!
    Meine Mutter pflegte zusagen: "Mir egal - die Hauptsach fort"!

  3. #353
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Meine Mutter pflegte zusagen: "Mir egal - die Hauptsach fort"!
    Mütter sind sehr weise Frauen! Meine pflegt zu sagen: "Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es könnt geladen sein!"

    Damit hat sie durchaus Recht, denn das "deutsche Tier" in uns ist derzeit äusserst geladen.
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  4. #354
    Mitglied Benutzerbild von Arnold
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Und diese "allgemeingültigen Rechtsvorstellungen" sind Gesetz,an die sich jeder halten muss? Niemand darf also ene andere Vorstellung von Recht und Unrecht haben? Das klingt aber sehr diktatorisch.

    Bist du wirklich so blöd oder tust du nur so?

    Ich glaube, dass du die Antwort mit der folgenden dümmlichen Frage selbst gegeben hast:


    Welche Verbrechen meinst du genau? (...)

    "Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."

    Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot

  5. #355
    Mitglied Benutzerbild von Arnold
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Nein. Dieser Eingriff in die Unabhängigkeit ist sogar essentiell erforderlich.

    Da bin ich aber gespannt, wie du das begründen willst. Die Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip hat sich bewährt, während du es einschränken willst.


    In Deutschland haben wir heute den Zustand, dass Richter selbst bei eindeutig rechtswidrigen Urteilen nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, weil der BGH die Verurteilungshürden extrem hoch ansetzt.

    Erstens: Richter sind Menschen, also fehlbar. Zweitens: Nicht jede menschliche Fehlbarkeit bedarf einer strengen Bestrafung. Drittens: Urteile, die erkennbar eine "Rechtsbeugung" darstellen würden, hätten vor der nächsten Rechtsinstanz kaum Bestand.

    "Rechtsbeugung" ist ein hartes Urteil. Bitte nenne einmal Beispiele.



    Eiserner Grundsatz der Gewaltenteilung ist eben, dass keine Gewalt sich selbst kontrollieren darf.

    Das ist nicht ganz richtig. In erster Linie arbeiten die öffentlichen Gewalten unabhängig voneinander und sind keiner anderen Gewalt weisungsgebunden unterworfen. Freiheit von Weisungsgebundenheit ist das Wesentliche, Kontrolle ist das Notwendige, damit die Gewaltenteilung funktioniert. Die Politik bzw. die Regierungen (Justizministerien in Bund und Ländern) kontrollieren ebenso wie die Öffentlichkeit die Gerichte und ihre Urteile. Deshalb sind Gerichtsverhandlungen i. d. R. auch öffentlich: jeder Bürger, der sich interessiert, darf zusehen und, wenn er Fälle von Rechtsbeugung erkennt, sich an die zuständigen Justizministerien oder seine Abgeordneten wenden, um seine Bedenken vorzutragen.


    Deshalb bedarf es eben auch einer Möglichkeit für einen Bürger, der sich von einem Urteil in seinen Rechten verletzt sieht, dieses Urteil vor dem Parlament anzufechten. Die letzte Entscheidung haben dann die frei gewählten Abgeordneten und nur sie. Befinden sie, dass die Gerichte Unrecht begangen haben, sollten sie die Macht haben das Urteil aufzuheben und die an seinem Zustandekommen Beteiligten abzusetzen.

    In erster Linie steht den Bürgern der Rechtsweg zur Verfügung. Zu diesem Zweck gibt es einen gerichtlichen Instanzenzug bis hin zu europäischen Gerichten, worauf ich schon hingewiesen habe. Darüber hinaus hat jeder Bürger selbstverständlich das Recht (Artikel 17 GG), sich einzeln oder zusammen mit anderen Bürgern mit Bitten oder Beschwerden an die Bundes- oder Landesparlamente zu wenden. Diese prüfen, entscheiden und verweisen, wenn die Beschwerden oder Bitten berechtigt sind, diese an die zuständigen staatlichen Instanzen zur Erledigung. Ein pflichtvergessener, gar verbrecherischer Richter z. B. muss dann mit Sicherheit mit einem Amtsenthebungsverfahren rechnen.
    "Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."

    Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot

  6. #356
    Humanist Benutzerbild von Simplex
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    Achtung AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Nach Definition von einigen teilen der deutschen Bischofskonferenz in Deutschland bin ich ein äußerst reaktionärer Traditionalist, Piusbruder und....

    (gekürzt von Simplex)
    ....Piusbruder, das war's, was in dieser Community noch fehlte!
    Das Größte und Schönste ist das Einfache!

  7. #357
    Mitglied Benutzerbild von Arnold
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Gut, dann formuliere ich das mal nicht ganz so unscharf:

    Auf Grund meiner Ausführungen hierzuforum gab es bereits die These, ich wäre ein rechtsextremer Schläger.

    Interessant. Kann diese "These" denn verifiziert werden? Konkret gefragt: Bist du "ein rechtsextremer Schläger"?
    "Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."

    Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot

  8. #358
    We(h)rwolf Benutzerbild von Margok
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Da bin ich aber gespannt, wie du das begründen willst. Die Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip hat sich bewährt, während du es einschränken willst.
    Richtige Gewaltenteilung gibt es in der BRD nicht.
    Regierungsmitglieder(Exekutive) sind Mitglied im Parlament(Legislative).
    Das Parlament(Legislative) wählt Richter des BVerfG(Judikative).
    So sieht echte Gewaltenteilung aus.
    Erstens: Richter sind Menschen, also fehlbar.
    Das ist richtig.
    Nur bringt das den Makel einer möglichen Voreingenommenheit mit sich.
    Und diese muß nicht mal bewußt sein- der Großteil des menschlichen Denkens läuft unbewußt ab.
    Zweitens: Nicht jede menschliche Fehlbarkeit bedarf einer strengen Bestrafung.
    Was soll das heißen?
    Einen Klaps auf die Finger für ein krasses Fehlurteil, oder was?
    Drittens: Urteile, die erkennbar eine "Rechtsbeugung" darstellen würden, hätten vor der nächsten Rechtsinstanz kaum Bestand.
    Wenn Banditen in der höheren Istanz sitzen, doch.
    "Rechtsbeugung" ist ein hartes Urteil.
    Ein hartes Urteil ist aber nicht pauschal ungerecht.
    Bitte nenne einmal Beispiele.
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    So was zum Beispiel.
    Das nennt man Trutzwehr; und so was kennen Gutmenschen wohl nicht.
    Wer bedroht wird, sollte das Recht besitzen, so hart gegen den Bedroher zurückzuschlagen, wie es ihm angemessen erscheint.
    Wer droht oder zuschlägt, darf sich nicht wundern, ein entsprechendes Echo zu erhalten.
    Wie man in den Wald ruft, so schallt's zurück.
    Das ist nicht ganz richtig. In erster Linie arbeiten die öffentlichen Gewalten unabhängig voneinander und sind keiner anderen Gewalt weisungsgebunden unterworfen. Freiheit von Weisungsgebundenheit ist das Wesentliche, Kontrolle ist das Notwendige, damit die Gewaltenteilung funktioniert. Die Politik bzw. die Regierungen (Justizministerien in Bund und Ländern) kontrollieren ebenso wie die Öffentlichkeit die Gerichte und ihre Urteile.
    So sollte es zumindest sein.
    Deshalb sind Gerichtsverhandlungen i. d. R. auch öffentlich: jeder Bürger, der sich interessiert, darf zusehen und, wenn er Fälle von Rechtsbeugung erkennt, sich an die zuständigen Justizministerien oder seine Abgeordneten wenden, um seine Bedenken vorzutragen.
    Und wieso sind sie dann nicht öffentlich, wenn es gegen kriminellen Ziegenfickernachwuchs geht?

  9. #359
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Da bin ich aber gespannt, wie du das begründen willst. Die Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip hat sich bewährt, während du es einschränken willst.
    Gerade nicht. Gewaltenteilung heißt auch gegenseitige Kontrolle der Gewalten.

    Erstens: Richter sind Menschen, also fehlbar. Zweitens: Nicht jede menschliche Fehlbarkeit bedarf einer strengen Bestrafung. Drittens: Urteile, die erkennbar eine "Rechtsbeugung" darstellen würden, hätten vor der nächsten Rechtsinstanz kaum Bestand.


    So? Was ist dann mit den Fällen Horst Arnold, Ralf Witte und Co? Da brauchte es erst Wiederaufnahmeverfahren, um die Fehler auszumerzen. Und da würden die Richter sehr wohl eine extrem harte Bestrafung verdienen. Oder bei dem Fall, der später als "In Sachen Kaminski" verfilmt wurde...... Und erst Recht der Görgülü-Fall.

    "Rechtsbeugung" ist ein hartes Urteil. Bitte nenne einmal Beispiele.
    Habe ich.

    Das ist nicht ganz richtig. In erster Linie arbeiten die öffentlichen Gewalten unabhängig voneinander und sind keiner anderen Gewalt weisungsgebunden unterworfen. Freiheit von Weisungsgebundenheit ist das Wesentliche, Kontrolle ist das Notwendige, damit die Gewaltenteilung funktioniert. Die Politik bzw. die Regierungen (Justizministerien in Bund und Ländern) kontrollieren ebenso wie die Öffentlichkeit die Gerichte und ihre Urteile. Deshalb sind Gerichtsverhandlungen i. d. R. auch öffentlich: jeder Bürger, der sich interessiert, darf zusehen und, wenn er Fälle von Rechtsbeugung erkennt, sich an die zuständigen Justizministerien oder seine Abgeordneten wenden, um seine Bedenken vorzutragen.
    Erstens kann die Regierung die Gerichte nicht kontrollieren, genausowenig wie das Parlament, gerade weil keine Absetzungsmöglichkeiten gegen Richter bestehen außer durch Urteil eines anderen Richters. Zweitens zeigt das gerade, dass es diese Möglichkeiten braucht. Das nur Richter einen anderen Richter absetzen dürfen, ist ein Fall von Standesdünkeln, die einer Republik unangemessen ist.

    In erster Linie steht den Bürgern der Rechtsweg zur Verfügung. Zu diesem Zweck gibt es einen gerichtlichen Instanzenzug bis hin zu europäischen Gerichten, worauf ich schon hingewiesen habe. Darüber hinaus hat jeder Bürger selbstverständlich das Recht (Artikel 17 GG), sich einzeln oder zusammen mit anderen Bürgern mit Bitten oder Beschwerden an die Bundes- oder Landesparlamente zu wenden. Diese prüfen, entscheiden und verweisen, wenn die Beschwerden oder Bitten berechtigt sind, diese an die zuständigen staatlichen Instanzen zur Erledigung. Ein pflichtvergessener, gar verbrecherischer Richter z. B. muss dann mit Sicherheit mit einem Amtsenthebungsverfahren rechnen.
    Im Görgülüfall hat eine Kammer des OLG Naumburg nach Auffassung vieler Juristen Rechtsbeugung begangen. Selbst diese Richter wurden nicht abgesetzt. Genauso wie in den 50er Jahren viele Anklagen wegen Rechtsbeugung gegen NS-Richter abgewiesen wurden......

    Nicht jeder Rechtsfehler ist eine Rechtsbeugung. Aber wenn ein Richter offensichtlich Unrecht begeht, hat der Bürger einen Anspruch darauf, dass dieser Richter erstens UMGEHEND suspendiert und anschließend möglichst rasch des Amtes enthoben wird.
    Mit Zimt und Zucker

  10. #360
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: NPD-Parteivorsitzender Holger Apfel zum Verbotsverfahren

    Zitat Zitat von Margok Beitrag anzeigen
    Richtige Gewaltenteilung gibt es in der BRD nicht.
    Regierungsmitglieder(Exekutive) sind Mitglied im Parlament(Legislative).
    Das Parlament(Legislative) wählt Richter des BVerfG(Judikative).
    So sieht echte Gewaltenteilung aus.
    Nun, in den USA schlägt der Präsident nominiert die Richter des Obersten Gerichtshofes, der Senat beruft sie dann. Nach deiner Prämisse wäre dort auch keine Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung beruht aber nicht auf dem Verfahren der Besetzung, sondern auf der Unabhängigkeit der Entscheidung.

    Du scheinst dich nie mit dem Wahlvorgang der BVerG-Richter beschäftigt zu haben.
    Zwar können bei uns die Parteien die Richter nominieren, ein Beeinflussung der Entscheidung bedingt durch eine angebliche Verpflichtung gegenüber der nominierenden Partei kann aber nicht entstehen, denn die Nominierung garantiert keine Wahl, dafür sorgen die Eigenheiten des Wahlsystems.

    1. Die Richter werden abwechselnd vom Bundesrat und Bundestag bestimmte.

    2. Der gesamte Bundesrat wählt den Richter, beim Bundestag ist es ein Wahlausschuss, dessen Zusammensetzung dem des Bundestag entspricht.

    3. Es müssen 2/3 der Stimmberechtigten für einen Richter stimmen.

    4. Richter werden nur auf zwölf Jahre gewählt.

    Bedingt durch den Wechseln und das Wahlverfahren ist es praktisch unmöglich, die Rechtsprechung des BVerfG hinsichtlich einer Parteirichtung zu beeinflussen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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