EHRE WEM EHRE GEBÜHRT
RF
GG Artikel 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. DerStaat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauenund Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Noch ein Artikelvorschlag:
"Jeder Deutsche hat das Recht auf scharfe Schusswaffen und Blankwaffen aller Art."
Gedanke dazu: Wo der Staat das Volk fürchtet, herrscht Freiheit - wo das Volk den Staat fürchtet herrscht Tyrannei. Nur ein bewaffnetes Volk kann vom Staat gefürchtet werden. Deshalb gibt es ohne Waffen keine Freiheit. Außerdem gehört Selbstverteidigung zur Eigenverantwortlichkeit des Menschen. Der Staat ist weder willens noch fähig uns zu schützen. Ein Genozidversuch, wie er zur Zeit gegen uns läuft, wäre nicht möglich, wenn wir bewaffnet wären.
1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.
Artikel 1, Absatz 1, 1. und 2. Satz:
JEDER kann mich im Arsche lecken! Das Nähere regelt meine Hausordnung!
Ja, man muß sich schon e bissle in der Juristerei auskennen und im Verfassungsrecht, um etwas so kurz und bündig auf den Punkt zu bringen ...
Außerdem, an alle "Verfassungs"-Fetischisten:
Ein Staat braucht keine "Verfassung"! Es muß lediglich nachvollziehbar geregelt sein, wer diesen Staat nach außen hin vertritt!
Und siehe da, es gibt Staaten OHNE Verfassung!
Ich kenne den Artikel recht genau aber ich weiß auch was es bedeutet und da scheinst du gerade eine Verständnisschwierigkeit zu haben. Für ein Verfassungskonvent werden immer Personen gewählt oder berufen aber niemals kann das ganze Volk daran teilhaben, denn es würde nur im totalen Chaos enden.
Präambel oder Artikel 1 einer neu zu konstituierenden Verfassung für Deutschland:
Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
Gut , dann erzähle ich Dir jetzt , das Du Schwierigkeiten mit dem lesen des Artikels 146 hast .
Nix Parlament , nix Nationalversammlung , nix Verfassungskonvent .
Der Artikel 146 definiert ganz klar , wie über eine Verfassung abzustimmen ist .
Dort steht klar und für Jeden verständlich , " vom dem deutschen Volk in freier Entscheidung " , also eine Volksabstimmung .
Was daran so schwer zu verstehen ist , ist mir unbegreiflich .
Aber es ist Deine Meinung und meine ist halt eine andere .
EHRE WEM EHRE GEBÜHRT
RF
Schwer und unbegreiflich für mich ist, wie denn eine Volksabstimmung für eine Verfassung stattfinden soll. Eine Verfassung muss doch erst einmal entworfen werden und das geht nur innerhalb eines definierten Kreises an Personen. Anders ist ein zeitnaher Austausch und eine Diskussion über die einzelnen Punkte doch gar nicht möglich. Wie soll da das ganze Volk als solches und zwar jeder einzeln und persönlich dran mitwirken, außer dass er eine Person bestimmt, die innerhalb des definierten Kreises sein Anliegen versucht durchzusetzen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)