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Thema: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

  1. #61
    lässt nicht locker Benutzerbild von Bulldog
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Hammerkopf Beitrag anzeigen
    Wieschon gesagt, er tat seine Pflicht. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
    Mehr ist darüber nicht zu sagen.... es gibt über Pflicht, Schuld und Moral, immer etwas zu philosophieren, mein Lieber.

  2. #62
    GESPERRT
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Mehr ist darüber nicht zu sagen.... es gibt über Pflicht, Schuld und Moral, immer etwas zu philosophieren, mein Lieber.
    Nicht in diesem Fall.

  3. #63
    lässt nicht locker Benutzerbild von Bulldog
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Hammerkopf Beitrag anzeigen
    Nicht in diesem Fall.
    In jedem Fall!!!

    Jeder Mensch hat sich dauend und fortwährend zu fragen, ob das was er tut und sagt, moralisch richtig und gerecht ist.

    Tut er dies nicht, hat er sein Gewissen an irgendwelche mehr oder minder verkommene Mächtige verscherbelt.

  4. #64
    Mixerbesitzerin Benutzerbild von Marlen
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von spezialeinheit Beitrag anzeigen
    Das Urteil kommt für mich auch überraschend. Aber nun gut...

    Weiß einer warum dieser Mann als "Bestie" bezeichnet wird?

    Weil die Opfer Juden waren?
    Weil er Menschen zu Opfern machte!
    ... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
    nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...

    Henri Nannen

  5. #65
    GESPERRT
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    In jedem Fall!!!

    Jeder Mensch hat sich dauend und fortwährend zu fragen, ob das was er tut und sagt, moralisch richtig und gerecht ist.

    Tut er dies nicht, hat er sein Gewissen an irgendwelche mehr oder minder verkommene Mächtige verscherbelt.
    In diesem Fall geprüft und für richtig befunden. Trifft jedes mal so zu, wenn die BRD und deren Schergen ehemalige Soldaten wie in diesem Fall drankriegen will. Man kann automatisch von der Unschuld des Betroffenen ausgehen.

  6. #66
    aufrechter Demokrat Benutzerbild von Mr.Smith
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Die Kriegsverbrecher und Vergewaltiger der "stolzen" Roten Armee sind auch nie vor Gericht gestellt worden und es hat nachher auch niemanden interessiert.
    Die Mehrheit der Menschen interessiert sich nicht einmal für die Verbrechen, die tagtäglich vor der eigenen Haustür stattfinden.
    Alles Heuchelei.
    Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
    Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Hammerkopf Beitrag anzeigen
    Was für ein anderer fall?
    In dem Bild Artikel(Eingangsbeitrag) steht er wurde in den 70er Jahren wegen eines anderen Falls Angeklagt(2 Juden) und Verurteilt, Freigesprochen wurde er kürzlich vom Vorwurf des Mordes an einem Widerstandskämpfer.

  8. #68
    Gott mit uns Benutzerbild von spezialeinheit
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Marlen Beitrag anzeigen
    Weil er Menschen zu Opfern machte!
    Was man leider nicht beweisen konnte! Der friedliebende Westen produziert, im Auftrag der Demokratie, jeden Tag neue Opfer. Nur nennt man sie dann nicht Widerstandskämpfer sondern Terroristen!
    Demokratie ist, wenn Idioten, die ich nicht gewählt habe und nie wählen würde, idiotische Dinge beschließen und behaupten, sie hätten das in meinem Namen und zu meinem Besten getan. Merkeldeutsche Demokratie heißt es, wenn diese Leute uns anschließend für ihre Idiotien zur Kasse bitten und sich selbst die Diäten erhöhen.
    ++***************++***************++***************++

  9. #69
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    einige bemerkungen darf man doch hierzufügen.
    1. er war erst nach seiner flucht vereurteilt. wahr bis dann in verwahrung
    2. er bekam durch einen beschluß von AH (führererlaß; ich meine 1943) die deutsche nationalität, weil er in deutschen dienst (SS) war. davor war er niederländer. ob die niederländer seine deutsche nationalität anerkannt haben, weiß ich nicht. für die deutsche justiz war es jedenfalls grund ihn nicht zu verfolgen.
    3 mir nichts, dir nichts: ein paar widerständler. was sind das doch...
    4 erst vor einigen jaren wurde bekannt, daß boere noch dazu 52 bürger zu verantworten hat. davon sind 7 im kriege verstorben.
    5 sogar das deutsche gerichte erkannte an, daß die sgn »silbertannemorde« nicht unter befehlsnotstand fielen.
    6 ich frage mich ob die Rechtsauffassung vor dieser «änderung«, als das ministerium, die gerichte und die staatsanwaltschaften noch vergeben war von ex-braunen mitarbeitern wohl eine korrekte rechtsauffassung hatte und ausübte.

    als besondere bemerkung gilt für die zeit adenauer, als es soviel braune justizbeamten gab, daß man - obwohl viel maßnahmen der nazis ungültig bzw rückgängig wurden gemacht - nie die wirkung dieses führererlasses vernichtete.

    übrigens fand ich eine kleine zeile in den niederländischen wiki, worüber ich leider nirgendwo was finden konnte.

    die deutsche justiz untersuchte auf bitten der niederländischen regierung zwar die sache boeren, fand aber das er nicht schuldig war, weil seine opfer in der illegalität arbeiteten. später wurde der fürhrererlaß durch eropäischen gesetzgebung vernichtet, sodaß verfolgung in D doch möglich wäre.

    ich wußte von dieser vernichtung des führerserlasses nichts. wann passierte das?
    sowieso habe ich noch eine frage. ich dachte, daß auch »illegale« streiter laut haager LKO nicht ohne prozes - und erst gar nicht in den rücken - erschossen werden dürfen.

    jedenfalls: ob NL oder D, kein mann um stolz auf zu sein.
    Es gibt an sich keine illegalen Kombattanten in der LKO, das ist ein begriff den die Justiz der USA entwickelt hat.
    In der LKO gibt es nur Zivilisten und Kombattanten beide Gruppen sind Definiert wer in keine der beiden Gruppen gehört steht einfach nicht unter dem Schutz der LKO, diese Gruppe ist es die du illegale Kombattanten nennst. Die LKO äußert sich nur soweit zu ihnen das sie dem Kriegsbrauch verfallen, die Gefangennehmende Macht darf mit ihnen das anstellen was sie üblicherweise macht. Daher haben diese "illegale Kombattanten" nur dann ein Recht auf einen Prozess wenn die Rechtsordnung des Gefangennehmenden Staates ihnen dieses Recht zugesteht.

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Über den Begriff Pflicht solltest du mal philosophische Betrachtungen anstellen.

    Der Begriff lässt sich leicht verwenden, aber nur schwer fassen, mein Lieber.

    Ich gebe dir einen Tipp: Pflicht hat auch immer etwas mit Gewissen und damit mit Moral zu tun.
    Bei einer moralischen Pflicht ja. Bei einer Rechtspflicht genügt ein Blick ins Gesetz bzw. auf die Rechtsprechung um ihr bestehen und ihren Umfang zu klären.

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