Naja, für Totschlag braucht es, wie für Mord, einen Vorsatz. Fahrlässige Tötung ist es für mich. Das Problem ist ja, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind, also die Möglichkeit nicht gegeben ist, auch für fahrlässige Tötung lange Haftstrafen auszusprechen (weswegen sie ja hier Mordmerkmale konstruieren). Zehn Jahre halte ich durchaus für gerechtfertigt, vielleicht 15 Jahre. Aber man kann den Täter nicht mit einem Typen gleichsetzen, der seine Kinder zersägt ... das geht einfach nicht.