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Thema: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

  1. #351
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von Gratian Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist defacto eine Verfassung. Hab ich gelesen und warum nennt ihr es nicht dann so. Hat das was mit Friedensvertrag zu tun, den es nicht gibt?
    Kann das sein das es bei Staaten mit Souveränität (Friedenvertrag) eine Verfassung ist und bei besetzten Ländern ein Grundgesetz.
    Keine Ahnung, das Prinzip ist dasselbe ... das Wort ein anderes. Hab ich mir ja nicht ausgedacht.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #352
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Eine einfache Antwort von einem Zeitzeugen. Wenn ich mehr dazu schreiben würde, das würde Leute wie GSCH und Gehirnnutzer verunsichern.
    Wir wollen doch nicht das Weltbild einfacher Menschen in Schieflage bringen, oder?
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  3. #353
    Sezessionist Benutzerbild von heinzbernd
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Das Grundgesetz war und ist eine provisorische Verfassung, genauer die „Organisationsform einer Modalität einer Fremdherrschaft".
    Carlo Schmid erklärt das ausgezeichnet:

    Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Zynismus erhalten!

  4. #354
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Es ist nur ein anderes Wort für det selbe.
    Nicht ganz.

    Als die Alliierten und die kleinen Nachbarn 1948 die Grundzüge einer Verfassung auf der Londoner Außenministerkonferenz (wohlgemerkt: ohne deutsche Anwesenheit, Beteiligung, Mitsprache, Input) festlegten, war es nur ein Provisorium. Das ist es bis heute, da nicht vom deutschen Volk freier und geheimer Wahl abgesegnet. Eine Verfassung gilt theoretisch ewig und vom Volk akzeptiert bzw. abgesegnet.

    Hätte man 1990 Rückgrat gehabt, hätte man das Volk abstimmen lassen können. Ich bin mir sicher, damals hätte es eine klare Mehrheit (mit der Erinnerung an die fast grenzenlosen Freiheiten, die wir in der Bonner Republik genossen) dafür gegeben. Chance vertan. Nun hat man ein Provisorium.

  5. #355
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von Gratian Beitrag anzeigen
    Was ist in verständlichen Worten eigentlich der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz? Mir wurde unlängst die Frage gestellt auch nach längerem Überlegen hatte ich keine Antwort.
    Danke im voraus
    Wichtig ist auch der Unterschied zwischen "Grundgesetz" und "Grundgesetz" und "Grundgesetz". Einige Staaten haben Verfassungen, die "Grundgesetz" heissen. Andere haben keine Verfassung im engeren Sinne, aber eine Reihe wichtiger Grundgesetze, die zusammen sowas wie die Verfassung im weiteren Sinne bilden. Und dann gibt es noch das "Grundgesetz" als Verfassungsersatz für "unvollständige" Staaten, wie die Bundesrepublik '49 einer war.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  6. #356
    Sezessionist Benutzerbild von heinzbernd
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
    [...]

    Hätte man 1990 Rückgrat gehabt, hätte man das Volk abstimmen lassen können. Ich bin mir sicher, damals hätte es eine klare Mehrheit (mit der Erinnerung an die fast grenzenlosen Freiheiten, die wir in der Bonner Republik genossen) dafür gegeben. Chance vertan. Nun hat man ein Provisorium.
    Im Einigungsvertrag ([Links nur für registrierte Nutzer]) ist folgender Passus zu finden:

    Art 5
    Künftige Verfassungsänderungen
    Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere
    [...]
    - mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
    Das Thema wurde nicht angegangen und die Junta hat es einfach unter den Tisch fallen lassen. War ja nur eine Empfehlung ..
    Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Zynismus erhalten!

  7. #357
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von Gratian Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist defacto eine Verfassung. Hab ich gelesen und warum nennt ihr es nicht dann so. Hat das was mit Friedensvertrag zu tun, den es nicht gibt?
    Kann das sein das es bei Staaten mit Souveränität (Friedenvertrag) eine Verfassung ist und bei besetzten Ländern ein Grundgesetz.
    Japan hat keinen Friedensvertrag mit Russland, ist aber ohne Zweifel souverän und hat auch eine Verfassung. Ein Staat kann sehr wohl Krieg führen und souverän sein - oder war Deutschland ab 1939 und vor der Besatzung nicht souverän? Ist Südkorea nicht souverän? Die sind de jure auch im Krieg.

    Dass man eine Verfassung in Deutschland auch "Grundgesetz" nennt, lässt sich über Jahrhunderte zurückverfolgen. Das Wort trifft die Sache ja auch völlig korrekt. Beides ist synonym.

  8. #358
    Sezessionist Benutzerbild von heinzbernd
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Japan hat keinen Friedensvertrag mit Russland, ist aber ohne Zweifel souverän und hat auch eine Verfassung.[...]
    Du hast jetzt vergessen, daß Japan mit den amerikanischen Besatzern 1952 einen Friedensvertrag geschlossen hat und nur deswegen seine Souveränität zurückgewinnen konnte. Mit den Russen gibt es aktuelle Verhandlungen über einen Friedensvertrag.

    Insofern ist dein Beispiel schlecht gewählt.
    Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Zynismus erhalten!

  9. #359
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von heinzbernd Beitrag anzeigen
    Du hast jetzt vergessen, daß Japan mit den amerikanischen Besatzern 1952 einen Friedensvertrag geschlossen hat und nur deswegen seine Souveränität zurückgewinnen konnte. Mit den Russen gibt es aktuelle Verhandlungen über einen Friedensvertrag.

    Insofern ist dein Beispiel schlecht gewählt.
    Er hat noch niemals die entscheidenden Fragen beantwortet. Carlo Schmidts Stellungnahme ist für ihn irrelevant, da er in seinem Größenwahn glaubt, GSCH ist der einzige wahre Held, der die Oberhoheit über die Begriffe hat.
    Sein Führungsoffizier gibt ihm das vor...
    Daher sind sinnvolle Auseinandersetzungen mit ihm sinnlos.

  10. #360
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    Standard AW: Verfassung versus Grundgesetz

    Zitat Zitat von heinzbernd Beitrag anzeigen
    Du hast jetzt vergessen, daß Japan mit den amerikanischen Besatzern 1952 einen Friedensvertrag geschlossen hat und nur deswegen seine Souveränität zurückgewinnen konnte. Mit den Russen gibt es aktuelle Verhandlungen über einen Friedensvertrag.
    In der Aussage, auf die ich eingegangen bin, war eine solche Einschränkung nicht enthalten. Auch gibt es noch lange keine regelrechten Verhandlungen zwischen Russland und Japan, nur Sondierungen. Die aber gab es immer wieder, sie scheiterten jedoch stets an der unnachgiebigen Haltung der UdSSR / Russlands in der Frage der umstrittenen Inseln. Ein Vertrag scheint noch in recht weiter Ferne zu liegen.

    Wie steht es mit Korea? Im Zweiten Weltkrieg war es ein Teil Japans, wurde 1945 aber unabhängig. Am Vertrag von San Francisco war es daher nicht beteiligt. Ein eigener Friedensvertrag mit den Alliierten wurde weder vor der Teilung noch danach von einem der beiden Teile geschlossen.

    Auch der Krieg zwischen Nord- und Südkorea wurde nie förmlich beendet (allerdings gab es auch nie eine förmliche Kriegserklärung). Das sind gleich zwei offene Rechnungen. Wie sieht es nun dort mit der Souveränität aus?

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