»Denn die Auschwitz-Lüge ist […] als Instrument gedacht, unser Staatswesen aus den Angeln zu heben. […] Auf dem Spiel steht das moralische Fundament unserer Republik.« Karl-Heinz Janßen, "Die Rattenfänger", DIE ZEIT, 31.12.1993, S. 51
»Wer Auschwitz leugnet, greift nicht nur die Menschenwürde der Juden an, der rüttelt auch an Grundfesten des Selbstverständnisses dieser Gesellschaft.« Peter Philipps, "Quo vadis, BGH?", DIE WELT, 16.3.1994, S. 6
»Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungslager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist. Dieser Staat soll eine streitbare Demokratie sein, die sich wehrt, wenn Antidemokraten sie aushebeln wollen.« Dr. Rudolf Wassermann, "Die Justiz hat Klarheit", DIE WELT, 28.4.1994, S. 4
»Wer den nationalsozialistischen Massenmord, also den Holocaust, verharmlost oder leugnet, muß wissen, daß er an demokratischen Grundfesten rührt.« Dr. Hans de With, MdB (SPD), im Bundestag am 18.5.94, Bundestagsprotokoll S. 19669
»Wenn Deckerts [revisionistische] ›Auffassung zum Holocaust‹ richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.« Patrick Bahners, "Objektive Selbstzerstörung", Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.8.1994, S. 21
»Was Richard von Weizsäcker mit seiner These [von der gänzlichen Unvergleichbarkeit der Holocaust] tut, ist indessen nichts Geringeres als dies: Er macht den Gründungsmythos Israels, der dort mytho-motorisch sein kann, zugleich zum Gründungsmythos Deutschlands, wo er ertötend wirken muß. […]
Fünfzig Jahre nach dem Ende des Krieges ist in Deutschland […] ein Zustand eingetreten, der in Hinblick auf das nationale Selbstverständnis vom geistigen Tode nicht weit entfernt ist.« Prof. Dr. Ernst Nolte, Die Deutschen und ihre Vergangenheit, Propyläen, Berlin 1995, S. 217
»Der Holocaust und dessen Eingeständnis ist die normative Grundlage unserer Verfassung. Die Legitimität – im Sinne von Anerkennungswürdigkeit verstanden – des Grundgesetzes bezieht sich auf das Anerkenntnis nationalsozialistischer Verbrechen, denen Juden durch technische Vernichtung massenhaft zum Opfer gefallen sind.« Rechtsanwalt Herbert Stomper, zitiert nach Herbert Verbeke (Hg.), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, Berchem 1996, S. 56