Ein großes Problem sehe ich darin, daß Schwerstverbrechern im Knast Nahrung, Obdach und medizinische Versorgung bedingungslos zugebilligt wird, einem Hartzer jedoch nicht.
Das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung ist bei Hartzern ebenfalls ausgesetzt.
Ein Sachbearbeiter kann ohne richterliches Urteil einem Leistungsempfänger sämtliche Existenzmittel kürzen bzw. ganz versagen.
Das ist m.E. Sonderrecht.