Zitat von
herberger
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DR. LATERNSER: Nun werden in diesem Verfahren schwere Anschuldigungen erhoben gegen deutsche Soldaten und ihre Führer wegen begangener Grausamkeiten. Ist nicht jeder Soldat hinreichend über die völkerrechtlichen Bestimmungen aufgeklärt und belehrt worden?
MILCH: Jawohl. Jeder Soldat hatte ein Soldbuch. Im Soldbuch waren auf der ersten Seite eingeklebt 10 Gebote für den Soldaten. Da standen alle diese Fragen drin.
DR. LATERNSER: Können Sie mir Beispiele dafür angeben, über Punkte, die auf diesem Merkblatt enthalten sind?
[68] MILCH: Jawohl. Zum Beispiel, daß kein Soldat –, daß kein Gefangener erschossen werden dürfe, daß nicht geplündert werden dürfe; übrigens habe ich mein Soldbuch bei mir. Behandlung von Kriegsgefangenen, Rotes Kreuz, Zivilbevölkerung unverletzlich, Verhalten der Soldaten selber in Gefangenschaft, und zum Schluß Androhung von Strafe bei Zuwiderhandlung.
DR. LATERNSER: Ja. Wenn nun Verfehlungen und Ausschreitungen von Soldaten gegen die Zivilbevölkerung bekanntgegeben worden sind, ist dann nach Ihrer Kenntnis durch die zuständigen Kommandeure mit der erforderlichen Strenge eingeschritten worden?
MILCH: Ich kenne einige Fälle, ich kannte einige Fälle, wo das absolut der Fall war, bis zur Todesstrafe.
DR. LATERNSER: Also das Bestreben der Kommandeure war immer in der Richtung, daß auf alle Fälle die Disziplin der Truppe aufrechterhalten werden müsse?
MILCH: Jawohl; ich kann ein markantes Beispiel sagen: ein General der Luftwaffe hatte sich einen Schmuck angeeignet, der einer Ausländerin gehörte. Er ist zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Ich glaube, das war noch im Jahr 1943 oder 1944.
Ja natürlich,, das Heer hatte die Beute gefälligst der SS und Göring zu überlassen..
Die kannten in solchen Angelegenheiten keinen Spaß ','
Bei sonstigen Exzessen (Gefangenenerschießung)
drückten selbige aber 2 Augen zu ., .