User in diesem Thread gebannt : Gefr. Meyer |
Das ist ja auch völlig logisch!
Bei einer Hochzeit gibt es ja noch keinen Knatsch wegen Unterhaltskosten und Eigentumsteilung. Also wird dazu kein Gericht benötigt. Höchstens ein Notar wegen eines Ehevertrages.
Dazu reicht ein Standesbeamter, der übrigens für diesen Job meines Wissens einen Amtseid abgelegt haben muss(?).
Erst bei einer Scheidung geht meistens die Streiterei los, die dann eben eine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich macht. Da geht es eben auch um einzuhaltende Fristen und sonstige rechtsverbindliche Verfahrensfragen.
Im leichtesten Fall wird - wenn nicht gestritten wird - einfach vom Anwalt ein Scheidungsantrag an das Gericht gestellt und dort unterschreibt ein Richter routinemäßig.
Dadurch wird aktenkundig, dass sich das geschiedene Ehepaar rechtsverbindlich getrennt hat. Letzteres könnte vielleicht auch ein Notar übernehmen, aber im Streitfall sicher nicht.
Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, nur weil es in Paragraphen gegossen ist. Gewaltenteilung ist das Stichwort. Und was eine Strafe ist, haben immer noch die Betroffenen zu entscheiden. In der DDR gab es massenhaft Amtsanmaßungen, die selbst nach dortigen Verhältnissen rechtswidrig waren.
Rein formaljuristisch wäre es aber kein Problem, den Streit einfach dadurch abzuwürgen, indem von oben herab bestimmt wird, dass es nichts zu streiten gibt. In anderen zivilisierten Ländern geht eine Scheidung auch ohne Gericht. Es muss nur zur Privatsache erklärt werden. Über andere zwischenmenschliche Verhältnisse wird ja auch nicht gestritten. Es sind alles nur willkürliche Festlegungen, was vor Gericht gehört, und was nicht.
In 1998 hatte ich mal für ein Date vor einem Schwimmbad gewartet, über eine halbe Stunde. Ich saß auf meinem Motorroller. Zur selben Zeit wurde dort ein Fahrrad gestohlen. Jemandem fiel meine Anwesenheit auf und zeigte mich an. Eine knappe Stunde später, als ich wieder zu Hause war, klingelte es und die Bullen standen in der Wohnung. Sie wollten mich zu einem Geständnis zwingen. War natürlich lächerlich, aber das steht heute noch in meiner Polizeiakte. Was da ermittelt wird, wird nie wieder gelöscht. Egal, ob es überhaupt zu einem Gerichtsprozess kommt oder nicht. Jeder Prolete-Bulle kann sich darauf berufen, dass da irgendwas hingeschmiert wurde. Ist das Rechtsstaat oder Willkür? Selbst die Stasiakten werden irgendwann geschreddert. Polizeiakten nie.
Ich wollte damit nur sagen dass bei einem Führerscheinentzug alles unnötig ist. Die MPU kann sowieso nur ein Richter anordnen bzw. empfehlen. Du kannst 10x die MPU bestehen und 5 Psychologen besuchen. Am Ende stehst du vor dem Mitarbeiter in der Führerscheinstelle und der hebt den Daumen. Oden senkt ihn. Egal was vorher gelaufen ist.
Die Führerscheinstelle hat bei "bestandener" MPU, also der Feststellung der uneingeschränkten Fahreignung, keinen Ermessensspielraum, sondern ist zur Erteilung der Fahrerlaubnis verpflichtet.
Etwas Anderes kommt nur dann zum Tragen, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis länger als 24 Monate zurückliegt. In diesem Fall muß zusätzlich die Fahrprüfung wiederholt werden.
Gott mit uns
Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli
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