Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Bei Notwehr gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und das ist auch gut so.
Du kannst auch nicht jemanden krankenhausreif schlagen, weil er dich beleidigt hat, das ist nicht verhältnismäßig.
Du kannst keinen unbewaffneten Einbrecher auf der Flucht erschießen und dich auf Notwehr berufen, wenn es kriminaltechnisch nachgewiesen wurde, dass du nicht unmittelbar bedroht wurdest.

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Natürlich nicnt.
Auch eine Ohrfeige als Reaktion auf eine Beleidigung ist keine Notwehr. Die Tat ist ja schon geschehen.
Aber erzähle das cornjung, der will von Verhältnismäßigkeit nichts wissen, nur weil es nicht wortwörtlich im Notwehrparagrafen vorkommt.