Zitat von
Klopperhorst
Bei Notwehr gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und das ist auch gut so.
Du kannst auch nicht jemanden krankenhausreif schlagen, weil er dich beleidigt hat, das ist nicht verhältnismäßig.
Du kannst keinen unbewaffneten Einbrecher auf der Flucht erschießen und dich auf Notwehr berufen, wenn es kriminaltechnisch nachgewiesen wurde, dass du nicht unmittelbar bedroht wurdest.
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