Zitat von
Circopolitico
Die Anwälte von A. Meiwes, der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt wurde, haben einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft gestellt.
Meiwes hat jetzt 2/3 seiner lebenslänglichen Haft, also 10 Jahre verbüßt.
Das zuständige Gericht in Kassel hat nun ein Gutachten, bezüglich der Sozialprognose, in Auftrag gegeben.
Und will danach entscheiden.
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Jetzt frage ich mich zwei Dinge:
1. Wieso hat eine Person, die einen anderen Menschen zerstückelt und die, während der andere qualvoll starb, sein Geschlechtsteil aß... keine Sicherheitsverwahrung erhalten?
2. Wie soll die Sozialprognose für jemanden, ich wiederhole mich, der einen anderen Menschen aß, wohl aussehen? Es ist ja nicht so, als wenn normale Menschen dies tun würden ...
Wir ist eure Meinung dazu?