Zitat von
Hay
Diese Seite meint, Tipps in Bezug auf den Datenschutz bei der Weiterverbreitung im Internet zu geben. Kein Verweis auf das StGB und den § 201 a, kein Verweis auf das Recht am eigenen Bild, das seit dem Jahr 2015 gestärkt wurde. Kein Verweis darauf, dass es nun schon sehr heikel werden kann, wenn man Straßenszenen abbildet, auf denen einzelne Personen zu erkennen sind. Auch kein Wort davon, dass eine Unkenntlichmachung mittels moderner Technik nur einen unzureichenden rechtlichen Schutz des Fotografen darstellt, weil diese Unkenntlichmachungen mittels Bildtechnik wieder zurückgesetzt werden können.
Besonders ärgerlich ist aber, wenn der Autor meint, Gaststätten und Lokale seien öffentlicher Raum.